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Schulministerium gibt grünes Licht
Morsbach Mit einer Ausnahmeregelung kann der Schulbetrieb demnächst dreizügig starten. Ob eine vierte Klasse hinzukommt, hängt nun von Waldbröl und Friesenhagen ab.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat beschlossen, dass den Kommunen, denen die Errichtung einer Gemeinschaftsschule genehmigt wurde, gestattet wird, neben den gemeindeeigenen Kindern auch Kinder aus anderen Kommunen zu beschulen, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung der benachbarten Schulträger vorliegt. An der Gemeinschaftsschule Morsbach wurden neben 58 heimischen Kindern auch Schüler aus Reichshof (22), Waldbröl (11) und Friesenhagen (4) angemeldet. Die Gemeinde Reichshof hat der Gemeinde Morsbach schriftlich ihr Einverständnis gegeben, dass ihre Schüler die Gemeinschaftsschule in Morsbach besuchen dürfen.Für die Entscheidung im nun anstehenden Auswahlverfahren, das von den kommissarischen Schulleiterinnen durchgeführt wird, ist von Bedeutung, ob die Kinder aus Waldbröl und Friesenhagen dem Schulträger Morsbach zur Beschulung überlassen werden oder nicht. Das Ministerium bittet um eine schriftliche Aussage der benachbarten Schulträger, damit das Auswahlverfahren rechtlich einwandfrei abgewickelt werden kann. Nach der Rückäußerung aus Waldbröl und aus Friesenhagen steht dann fest, ob die Schule mit drei Eingangsklassen oder sogar vier Eingangsklassen mindestens 92 Kinder an den Start gehen kann. Sollte keine Zustimmung erteilt werden, kommt es zu einem Auswahlverfahren, da die dreizügige Gemeinschaftsschule maximal 75 Schüler aufnehmen kann.
Da mit 80 Kindern aus Morsbach und Reichshof bereits ein zahlenmäßiger Überhang besteht, müsste dann unter den angemeldeten Schülern ausgewählt werden, wer diese Schule besuchen darf und wer leider abgelehnt werden muss. Die Ausnahmegenehmigung hat das Schulministerium mündlich erteilt, eine schriftliche Bestätigung ist nicht vorgesehen.