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K28n: Linienabstimmungsverfahren ist abgeschlossen
Waldbröl - Die Kreisstraße 28 in Waldbröl wird bis zur B 478 verlängert werden - Die Ortsumgehung K28n soll ortsnah verlaufen und das Schulzentrum anbinden.
Der Oberbergische Kreis plant, die Kreisstraße 28 im Westen von Waldbröl bis zur B 478 zu verlängern. Gemäß dem Straßen und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen, wurden im Vorfeld des Linienabstimmungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein Verkehrsgutachten, eine schalltechnischen Untersuchung sowie ein technischer Variantenentwurf mit vier Varianten erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Gutachten hat der Oberbergischen Kreis als zuständiger Straßenbaulastträger das Linienabstimmungsverfahren eingeleitet.
Während des Verfahrens wurden die Pläne und Gutachten öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange und viele Bürger haben die Möglichkeit genutzt und eine Stellungnahme zu den Planungen und Gutachten eingereicht. Das Amt für Planung und Straßen des Kreises hat alle Eingaben ausgewertet und bearbeitet. Aufgrund der von den Bürgern vorgebrachten Hinweise, wurde die Verkehrsuntersuchung fortgeschrieben. Die ursprünglich vier verschiedenen Trassenvarianten wurden auf Grundlage der Eingaben um zwei weitere Varianten ergänzt.
Im Anschluss berieten der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Waldbröl und der Kreistag des Oberbergischen Kreises über die Varianten. Die Ausschüsse sprachen sich für die Variante 4a als abgestimmte Linie aus. Diese Entscheidung wurde in der vergangenen Woche in Waldbröl öffentlich bekannt gemacht und das Linienabstimmungsverfahren damit jetzt offiziell abgeschlossen. Aus der Entscheidung des Kreistages ergeben sich keine direkten Rechtswirkungen.
Die Variante 4a, ergänzt um einen Knotenpunkt zur Anbindung des Schulzentrums, verläuft möglichst ortsnah an Waldbröl, jedoch ohne direkte Anbindung der Ortschaft Bohlenhagen. Die bisherige direkte Anbindung von Bohlenhagen an das Stadtzentrum von Waldbröl kann damit bestehen bleiben. An das bisherige Verfahren und auf Grundlage der Variante 4a schließt sich jetzt ein Planfeststellungsverfahren an.
Für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens werden jetzt noch einmal weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Die jetzt festgelegte Linie muss vermessen werden, der straßentechnische Entwurf weiter ausgearbeitet, ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und ein Schallgutachten für jedes, im Korridor der neuen Trassierung liegende Haus, erstellt werden. Auf Grundlage der neuen Gutachten und weitergeführten Planung erfolgt auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Innerhalb des dann vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens werden dezidiert alle Einflussfaktoren einer neuen Straße erfasst und bewertet. Erst wenn dieses Verfahren mit einem rechtskräftigen Beschluss beendet ist, wird der Kreistag über den Bau der K28n entscheiden.