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OVG-Urteil bestärkt Hoffnungen des Bürgermeisters
Morsbach Die Gemeinde hat das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Eilantrag über die Gesamtschule erhalten Bukowski zuversichtlich mit Blick auf das Hauptsacheverfahren.
Vor genau einer Woche hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster dem Eilantrag der Gemeinde Morsbach stattgegeben und damit die Durchführung eines Anmeldeverfahrens festgesetzt. Seit Montag läuft nun eben dieses Verfahren. Im Schreiben zur Entscheidung über den Eilantrag schreibt das OVG, dass noch eine gewisse Rechtsunsicherheit aufgrund des laufenden Hauptsacheverfahrens bestehe, das Urteil zu diesem Verfahren aber voraussichtlich vor Beginn des neuen Schuljahres gefällt wird.Insgesamt wollte das Gericht der Gemeinde Morsbach die Chance offen halten, eine Gesamtschule bereits zum kommenden Schuljahr errichten zu können, da im vergangenen Jahr diese Chance durch die fehlende Genehmigung der Bezirksregierung nicht gegeben war. Mit der Möglichkeit der Mehrfachanmeldungen sollen die Eltern bei ihrer Entscheidung eine erweiterte Wahlmöglichkeit bekommen.
Außerdem wird in dem Urteil angegeben, dass die bislang von der Bezirksregierung vorgetragenen Argumente sich bei summarischer Prüfung nicht als so durchgreifend darstellen, als dass bereits jetzt von einem Erfolg ausgegangen werden kann. Bürgermeister Jörg Bukowski zeigte sich optimistisch und hoffnungsfroh nach der Lektüre des Urteils, dass im kommenden Schuljahr die neue Gesamtschule eröffnet werden kann.