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Sexualstraftäter verurteilt

fj; 29. Aug 2018, 16:41 Uhr
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Sexualstraftäter verurteilt

fj; 29. Aug 2018, 16:41 Uhr
Gummersbach – Ein Jahr auf Bewährung war das Strafmaß für einen 25-Jährigen wegen des Missbrauchs eines Kindes sowie der sexuellen Belästigung von weiteren Kindern und Jugendlichen – Sein Geständnis wirkte sich positiv auf das Urteil aus, es ersparte den Mädchen die Aussage.
Wegen des Missbrauchs eines Kindes sowie der sexuellen Belästigung von Kindern und Jugendlichen in drei Fällen wurde ein in Reichshof wohnender 25-Jähriger heute am Amtsgericht Gummersbach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Strafmildernd wurde dabei gewertet, dass es keine Vorstrafen gab und der aus Afghanistan stammende Mann seine Taten gestand. So ersparte er es den vier betroffenen Mädchen, vor Gericht aussagen, und die Geschehnisse, die sich an vier verschiedenen Tagen zwischen dem 21. Dezember 2017 und dem 8. Mai 2018 zugetragen hatten, noch einmal Revue passieren lassen zu müssen.  


Den vier Mädchen hatte sich der Angeklagte jeweils morgens in einem Bus genähert und dabei die Enge in den Fahrzeugen ausgenutzt. Einer zur Tatzeit 13-Jährigen und einer zur Tatzeit 15-Jährigen fasste er an den Po, einer damals 15-Jährigen griff er zwischen die Beine. Nach den begangenen Taten stieg er aus dem Bus aus und flüchtete. Ihn als Täter identifizieren konnte schließlich das jüngste der vier Opfer, eine zur Tatzeit zwölfjährige Schülerin. 

Am Morgen des 8. Mai 2018 stieg der Mann erneut morgens in einen Bus und blieb neben dem Sitz, der sich direkt hinter der Abgrenzung zum Busfahrer befindet, stehen. Hier hatte die Zwölfjährige Platz genommen, die auf dem Weg zur Schule war. Der 25-Jährige holte sein Geschlechtsteil heraus und rieb es am Bein der sitzenden Schülerin, laut Anklageschrift, bis er zum Samenerguss kam. Diesem Punkt widersprach der Angeklagte, obwohl das Mädchen in seiner Zeugenaussage angeben hatte, dass sie ihre Jeanshose in der Schule abwaschen musste. Auf eine genaue Klärung dieses Sachverhalts wurde einvernehmlich verzichtet, da der Mann die Tat an sich gestand und dem Mädchen die Aussage erspart bleiben sollte. 

„Es tut mir leid und ich schäme mich“, sagte der Angeklagte, der die gesamte Verhandlung mit auf den Boden gerichteten Augen neben seinem Verteidiger saß. Diese Beteuerung wiederholte er immer wieder, doch der Richterin genügte sie nicht. „Warum haben Sie das getan, gerade wo Sie selber Vater einer kleinen Tochter sind?“, wollte sie wissen und musste gleich mehrmals fragen, bevor sie in allen Fällen die immer gleiche, wortkarge Antwort erhielt: „Weil ich erregt war“. Umso mehr Worte fand der Angeklagte jedoch, als er die in Untersuchungshaft verbrachten Monate seit seiner Festnahme beschreiben sollte: An Selbstmord habe er gedacht, berichtete er unter Tränen, sein einjähriger Sohn hätte ihn bei einem Besuch nicht mehr erkannt und seine Frau, eine Analphabetin, sei ohne ihn völlig hilflos. „Bitte schicken Sie mich nicht mehr ins Gefängnis, ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, lautete sein Schlusssatz.

Auf eine Gefängnisstrafe lief es dann tatsächlich nicht heraus, jedoch nicht aus Mitleid für den Angeklagten. Vielmehr hatte das Geständnis und die Prognose des Gerichts, nach der nicht zu erwarten sei, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen würde, zu dem Urteil auf Bewährung geführt. „In Ihrem Fall ist eine Bewährungsstrafe angebracht und wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben, auch wenn das Herz einer Mutter das anders sehen darf“, so die Richterin. Nicht zufrieden dürfte der Anwalt eines der Mädchen sein, das als Nebenklägerin auftrat. Er vermutete, dass die vier bekannt gewordenen Taten nur die Spitze eines Eisbergs darstellten, da nicht alle Opfer den Mut zu einer Anzeige hätten. Als Konsequenz forderte er eine Gefängnisstrafe. Seine These blieb jedoch eine Mutmaßung.  
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