SOZIALES

Tierschutzeinrichtung droht das Aus

ls; 01.05.2026, 12:30 Uhr
Fotos: Leif Schmittgen --- Thomas Kirschnick steht am Scheideweg.
SOZIALES

Tierschutzeinrichtung droht das Aus

ls; 01.05.2026, 12:30 Uhr
Reichshof - 2021 eröffnete Thomas Kirschnick eine Auffangstation für Hunden bei Denklingen und muss seinen Lebenstraum und das Zuhause von bis zu 35 Tieren wegen angeblicher Baumängel womöglich aufgeben.

Von Leif Schmittgen

 

Es ist augenscheinlich ein Idyll, das Thomas Kirschnick 2021 am Waldesrand zwischen den Reichshofer Ortschaften Denklingen und Sterzenbach geschaffen hat: Am Hang plätschern mehrere Brunnen in Teichen, gepflegte Wege führen zu den verschiedenen Bereichen der „tierheimähnlichen Einrichtung“ und der auch räumlich abgetrennten Hundepension. Letztere betreibt er, um die ehrenamtliche Arbeit in dem gemeinnützigen Verein zu finanzieren. Hier sind etwa 60 Mitglieder als Betreuer von beschlagnahmten Hunden, als Gassigeher oder auch bei der „Vermisstensuche“ organisiert.

 

[Thomas Kirschnick hat einen spendenaufruf bei "gofundme" innitiiert.]

 

In Absprache mit dem Veterinäramt sind auf dem gut ein Hektar großen Grundstück genehmigungsfreie Bauten für die Vierbeiner errichtet. „Den Hunden geht es hervorragend. Sie haben mehr Platz als vorgesehen und große Auslaufzonen“, betont Kirschnick gegenüber mit Oberberg-Aktuell. Wichtig sei die räumliche Trennung, weil Pensionshunde sich charakterlich stark von beschlagnahmten Vierbeinern, die oft aus schlechter Haltung stammen, unterscheiden. Doch das Idyll könnte bald ein jähes Ende nehmen, denn dem Betrieb drohen nun Auflagen vom Kreisbauamt. Die auf Stelzen errichteten Hundehäuser könnten doch illegal sein.

 

Warum? Nach Überprüfung des Amtes stellte sich laut Eigentümer heraus, dass sich das Grundstück außerhalb geschlossener Ortschaft befindet und es sich deshalb im baurechtlichen Sinne um eine „Außenfläche“ handelt. Dort ist die Errichtung von genehmigungsfreien Bauten nur dann erlaubt, wenn es sich um eine im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesene „landwirtschaftliche Fläche" handelt. Befände sich die Liegenschaft also nicht zwischen den beiden Dörfern, sondern hinter einem der Ortsschilder, wäre der Weiterbetrieb unproblematisch.

 

 

„Das Kreisbauamt hat uns zwei Möglichkeiten aufgezeigt: Entweder der FNP wird geändert oder wir erweitern ein Bestandsgebäude, in dem die Tiere zentral untergebracht sind“, so der 50-Jährige. Das sei aus seiner Sicht von Nachteil für die Hunde. Pensionstiere müssten mit den charakterlich oftmals schwierigen Abgabetieren zentral unter einem Dach auf beengtem Raum versorgt werden. Eigens geschaffene Auslaufzonen im Wald und das großzügige Raumangebot für die Schützlinge wären dann passé. Inwieweit eine Legalisierung durch eine FNP-Änderung durch die Bezirksregierung und die Gemeinde möglich gemacht werden könnte, sei derzeit in Prüfung.

 

 

Jedenfalls kalkuliert Kirschnick mit einem Aufwand von bis zu 50.000 Euro, egal welche Lösung schließlich zum Tragen kommt. Der aus Engelskirchen stammende Tierfreund hatte seinerzeit sein gesamtes Erspartes und den vollen Kreditrahmen der Banken zum Erwerb des Abseits jeglicher Zivilisation gelegenen Grundstücks investiert. Weitere finanzielle Sprünge sind auf konventionellem Wege nicht möglich, weshalb der Betreiber eine Online-Spendenaktion ins Leben gerufen hat.

 

 

Aber warum ist das Kreisbauamt überhaupt aktiv geworden? „Wir sind wegen der Errichtung der Bauten und wegen angeblicher Ruhestörung angezeigt worden", berichtet Thomas Kirschnick. Böswilligkeit unterstellt er vor allem beim Punkt der Ruhestörung und bezeichnet diesen als absurd, weil der Abstand bis zum nächstgelegenen Haus so groß ist, dass das Gebell tagsüber nicht hörbar sei. Nachts schliefen die Vierbeiner in ihren Unterkünften und würden keinerlei Lärm verursachen, berichtet der Betreiber, der selbst auf dem Grundstück wohnt. „Hier ist ein Hundehasser am Werk", ist sich der Tierschützer sicher.

 

 

Gestärkt sieht er sein Anliegen auch damit, dass bei einer Onlinepetition zum Erhalt der Anlage schon etliche Unterschriften eingegangen sind und er auch von den umliegenden Bewohnern nur positives Feedback zu seiner Einrichtung erhalten habe. Der Betreiber und seine Mitarbeiter hoffen jedenfalls auf eine zeitnahe Lösung und den Weiterbetrieb der Einrichtung.

 

Hier geht es zur Petition

 

Weitere Informationen: hunde-sos-oberberg-ev.de/

 

Das sagt die zuständige Behörde

 

Auf OA-Nachfrage macht der Oberbergische Kreis aus datenschutzrechtlichen Gründen keine fallbezogenen Angaben, teilt eine Sprecherin mit. Weiterhin heißt es in der Antwort, dass im Baurecht nicht die Rede von „geschlossenen Ortschaften“ ist. Es gelte vielmehr den „planungsrechtlichen Außenbereich“ vom „Innenbereich“ zu unterscheiden.

 

Die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises im originalen Wortlaut

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichshof (= Planungsrecht) sieht auf dem Grundstück eine Nutzung als Wald vor. Ferner liegt der baulich in Anspruch genommene Bereich im Landschaftsschutz. Wir befinden uns demnach im besonders schützenswerten sog. Außenbereich, wo nur privilegierte Vorhaben genehmigt werden können (§ 35 BauGB). Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand privilegierter Land- oder Forstwirt wäre, wobei die alleinige Privilegierung als Solche nicht ausreichend ist und auch hier im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens entsprechend beteiligt und geprüft werden muss.

 

Der erste gemeinsame Erörterungstermin fand am 31. Oktober 2024 statt. Hier wurde auch die Möglichkeit der Änderung des Flächennutzungsplans besprochen, für den die Bezirksregierung zuständig ist.


Daneben wurden seitens Kreisbauamt dem Betreiber bereits die Möglichkeit der angemessenen Erweiterung des bereits bestehenden und genehmigten Gebäudes dargelegt.

 

Dazu kann er einen entsprechenden Bauantrag einreichen.

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