BLAULICHT

Ex-Partnerin mit Benzin überschüttet: Schweigen beim Prozessstart

lw; 29.07.2022, 16:13 Uhr
BLAULICHT

Ex-Partnerin mit Benzin überschüttet: Schweigen beim Prozessstart

lw; 29.07.2022, 16:13 Uhr
Oberberg – Angeklagter muss sich wegen versuchten Mordes verantworten – Am ersten Verhandlungstag schwieg der 54-Jährige – Auch Kinder schwebten in Lebensgefahr.

Kurz nach Weihnachten im vergangenen Jahr erschütterten die Vorfälle in der Ortschaft Ellingen in Morsbach den Kreis (OA berichtete). Der 54-jährige Jean L. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) soll versucht haben, seine ehemalige Lebensgefährtin Rebecca J. anzuzünden. Als dies nicht klappte, soll er im Haus der Frau Feuer gelegt haben, in dem sich zum gleichen Zeitpunkt noch deren vier Pflegekinder aufhielten. Letztlich hatten die Frau und die Kinder Glück – sie blieben körperlich unverletzt. Der 54-Jährige landete in U-Haft – und nun steht er vor Gericht. Seit gestern muss sich der aus Togo stammende Mann vor dem Landgericht in Bonn verantworten. Der Vorwurf: Versuchter Mord in fünf Fällen, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und schwere Brandstiftung.

 

Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte in der Anklageschrift, was am 27. Dezember 2021 in Ellingen passiert sein soll. Nach einem Streit mit Rebecca J. – die beiden waren länger als zehn Jahre ein Paar, zum Tatzeitpunkt allerdings schon ein Jahr getrennt - soll Jean L. an diesem Tag die 44-Jährige vor ihrem Wohnhaus gestellt haben. Mit dabei hatte er einen Benzinkanister. Mit dem Sprit soll er die Frau übergossen haben. Anschließend zückte er ein Feuerzeug, um Rebecca J. anzuzünden. Zu ihrem Glück funktionierte das Feuerzeug nicht richtig. Die Staatsanwaltschaft nannte die beabsichtigte Tat „gefühllos und unbarmherzig“.

 

Die Frau nutzte den Moment, in dem das Feuerzeug versagte, zur Flucht. Im Flur des Nachbarhauses fand sie Unterschlupf und Schutz. Der 54-Jährige indes habe erkannt, dass er seine eigentliche Absicht nicht mehr umsetzen könne, so die Staatsanwaltschaft. So suchte er sich ein neues Ziel, und zwar das Wohnhaus seiner Ex-Partnerin. Jean L. schlug die Scheibe zum Wohnzimmer im Erdgeschoss ein. Dort befanden sich zu diesem Zeitpunkt die vier Pflegekinder der Frau. Das Älteste ist 17 Jahre alt, die anderen drei Kinder sind zwischen vier und sechs Jahren jung. Ein gemeinsames Kind der beiden befand sich zum Tatzeitpunkt bei den Großeltern. Jean L. soll die Jugendliche angewiesen haben, die anderen Kinder zu nehmen und in die obere Etage zu verschwinden. Dieser Aufforderung sei sie nachgekommen.

 

Der 54-Jährige soll anschließend Benzin von außen ins Wohnzimmer geschüttet haben. Dieses Mal funktionierte das Feuerzeug. Die Holzdielen und der hölzerne Fensterrahmen standen schnell in Flammen. Rauch und Ruß verteilten sich im Haus, das unbewohnbar wurde. Wieder haben die Opfer Glück im Unglück: Die Feuerwehr war nur wenige Minuten später da. Die Nachbarn hatten diese alarmiert. Die Einsatzkräfte verhinderten, dass sich die Flammen weiter ausbreiteten. Den Kindern passierte nichts. Die Staatsanwaltschaft stellte auch hier die Grausamkeit der beabsichtigten Tat heraus. Jean L. sei es gleichgültig gewesen, ob die Kinder durch Rauch oder Feuer auf schmerzhafte Art und Weise getötet worden wären. Der Angeklagte wurde noch vor Ort festgenommen.

 

Vor dem Schwurgericht in Bonn machte der Mann keine weiteren Angaben und schwieg. Nicht so ein Polizist, der auch bei der ersten Vernehmung des Angeklagten dabei war. Bei dieser habe der 54-Jährige erklärt, dass er Stimmen höre und unter Wahnvorstellungen leide. Passend dazu hatte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Schuldfähigkeit von Jean L. zu klären. Dieses wird noch im Laufe des Prozesses vorgestellt.

 

Nächste Woche geht die Verhandlung weiter. Am Montag soll die Ex-Partnerin in den Zeugenstand kommen. Insgesamt fünf weitere Termine sind noch angesetzt.

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