BLAULICHT

Gekaufte Hehlerware bringt Reichshofer saftige Geldstrafe ein

pn; 20.10.2021, 18:45 Uhr
WERBUNG
BLAULICHT

Gekaufte Hehlerware bringt Reichshofer saftige Geldstrafe ein

pn; 20.10.2021, 18:45 Uhr
Reichshof – Polizei fand gestohlenes Werkzeug aus einem Einbruch in der Garage des 29-Jährigen – Mann stand auch wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Waldbröler Amtsgericht.

Von Peter Notbohm

 

Reiche Beute machten Diebe im August vergangenes Jahr in einer Lagerhalle der Firma GG-Giesstechnik in Nümbrecht. Hochwertiges Werkzeug und Maschinen im Wert von 31.694 € verschwanden damals. Ein Teil der Beute tauchte wenige Wochen später bei Leonard T. (Anm.d.Red.: Name geändert) auf. Der Reichshofer musste sich deshalb und wegen zwei weiteren Delikten in dieser Woche vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.

 

Die Geschichte, die der 29-jährige Zerspannungsmechaniker Richter Carsten Becker auftischte, klang zunächst mehr als absurd, sollte später durch Zeugenaussagen aber untermauert werden. Denn Leonard T. gab durchaus zu, dass die Polizei in seiner Garage neben einer hochmodernen Industrieplasmaschneideanlage auch mehrere Werkstattwagen aus dem Diebesgut gefunden hatte. „Aber eingebrochen bin ich nirgends“, berichtete er. Vielmehr habe er das Werkzeug von einem fahrenden irischen Händler aufgekauft. „Ich habe mit zwei Kumpels vor der Garage geschraubt, als wir auf englisch von ihm angesprochen wurden“, führte er weiter aus. Nach zähen Verhandlungen habe man sich auf 800 Euro geeinigt – die drei Freunde schmissen das Geld zusammen.

 

Dass es sich aufgrund des doch sehr guten Preises um Hehlerware handeln könnte, habe er nie vermutet. „Diese Händler fahren hier im Oberbergischen ja häufiger herum“, meinte der 29-Jährige. Bestätigt wurde die Geschichte durch seine beiden Bekannten. Man habe mit dem Händler den fast 300 Kilo schweren Plasmaschneider gemeinsam in die Garage gewuchtet. Dass die Polizei überhaupt auf Leonard T. aufmerksam geworden war, lag an mehreren anonymen Hinweisen.

 

Dass die Diebe über Insiderwissen verfügt haben müssen, berichtete der als Zeuge geladene Geschäftsführer der GG-Giesstechnik. Die Firma habe sich damals im Umzug befunden, das Equipment sei hierfür bereits vorbereitet gewesen und säuberlich gestapelt gewesen. Auch die Videoanlage funktionierte seinerzeit nicht, da die gesamte Halle stromlos geschaltet war. „Ich vermute, dass es ein Insider gewesen sein muss. Man hätte mehr mitnehmen können, aber die gestohlenen Sachen waren sehr gut ausgesucht“, berichtete der Unternehmer. Dass es sich um einen Insiderjob gehandelt haben dürfte, darauf deutete auch ein dubioser anonymer Brief hin, den er zwei Monate nach dem Einbruch erhalten habe. Besonders ein ehemaliger Mitarbeiter wurde in diesem als vermeintlicher Drahtzieher schwer belastet.

 

Gänzlich straffrei kam Leonard T. aus der Sache aber nicht heraus: Zwar sah es Richter Carsten Becker nach der Verhandlung als erwiesen, dass der 29-Jährige nicht am Diebstahl beteiligt war, der günstige Preis hätte ihn aber stutzig werden lassen müssen, erklärte der Vorsitzende. „Wir sprechen hier von hochwertigen Geräten. Es ist schon eine große Auffälligkeit, wenn in einer kleinen Ortschaft jemand mit einem kleinen Lastwagen herumfährt und diese herunterfallen“, so Becker, der den Reichshofer deshalb wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe verurteilte – eine Verurteilung wegen Hehlerei kam in diesem Fall nicht in Frage.

 

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde Leonard T. wegen Betruges. Er hatte über eBay Kleinanzeigen die Steuerung einer Ölheizung verkauft, die Ware nach Erhalt des Geldes aber nie verschickt. Einen Verstoß gegen das Waffengesetz konnte man ihm dagegen nicht nachweisen. Der Zoll in Frankfurt hatte ein an ihn adressiertes Paket aus China mit einem Schlagring sowie einem als Taschenlampe getarnten Elektroschocker abgefangen. Laut dem Angeklagten habe er den Schlagring nie bestellt, der Elektroschocker sei als Scherzartikel deklariert gewesen. „Damit könnte man bestenfalls einen Regenwurm erschrecken“, meinte er.

 

Insgesamt wurde der Reichshofer zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Taten zusammen eine Bewährungsstrafe in Höhe von sieben Monaten und drei Wochen gefordert, sein Verteidiger hatte in allen Fällen auf Freispruch plädiert.

WERBUNG