BLAULICHT
Geldstrafe: Nümbrechterin (66) bezeichnet Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“
Nümbrecht – Nach einem verbalen Angriff auf die AfD-Chefin in den Sozialen Medien wurde eine Nümbrechterin am Amtsgericht Waldbröl verurteilt.
Von Peter Notbohm
Maria A. (Anm.d.Red.: Name geändert) ist politisch in mehreren Initiativen aktiv, bezeichnet sich selbst als Antifaschistin und engagiert sich bei den 'Omas gegen Rechts'. Ihr Kampf gegen Rassismus und Rechts hat der Nümbrechterin (66) nun allerdings einen Geldstrafe vor dem Amtsgericht Waldbröl eingebracht, weil sie AfD-Chefin Alice Weidel im September 2023 in den Sozialen Medien als „Nazi-Schlampe“ verunglimpft hat.
Immer noch glauben viele Bürger, dass man die Bundestagsabgeordnete so nennen dürfe und das nicht verfolgt wird. Hintergrund ist eine Folge des ARD-Satiremagazins „extra 3“. Dort zeigte Moderator Christian Ehring in seinem Stand-Up im April 2017 einen Ausschnitt vom AfD-Bundesparteitag, auf dem Weidel den Satz „(...) die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!“ sagte.
Ehring kommentiert dies wie folgt: „Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch Recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe.“ Weidel wehrte sich anschließend juristisch, höchstrichterlich stellte das Landgericht Hamburg allerdings fest, dass der Beitrag eine zulässige satirische Auseinandersetzung mit der Forderung Weidels war. Die AfD-Politikerin zog eine Beschwerde dagegen zurück, behauptete im Februar 2020 im ARD-Talkformat „Anne Will“ allerdings „Ein Gericht hat geurteilt, dass man mich 'Nazi-Schlampe' nennen darf“. Der Videoschnipsel ging anschließend viral und war eine Einladung für viele Linke, die allerdings in dieser Form nicht korrekt ist.
Diesem Irrglauben unterlag auch Maria A. Unter einem Post der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ auf der Plattform X (ehemals Twitter), wo User aufgefordert wurden, Fragen an Alice Weidel zu stellen, kommentierte sie „Wir wissen doch leider schon, was diese #Nazi-Schlampe denkt. Wozu bekommt sie eine Bühne?“. Wie ihre Verteidigerin vor Gericht berichtete, sei ihre Mandantin dabei davon ausgegangen, dass es durch die Nutzung des Hashtags einen Kontext zur gesellschaftlichen Debatte um Meinungsfreiheit und politische Korrektheit gebe und die AfD-Politikerin ihren persönlichen Schutzbereich zurückgezogen habe.
Die Nümbrechterin, die auf X fast 3.000 Follower hat, ergänzte, dass sie mit einem Ausländer verheiratet sei und selbst immer wieder ausländerfeindliche Erlebnisse gehabt habe. Dieser Rassismus sei auch der Hintergrund für ihr politisches Engagement. Normalerweise kämpfe sie aber mit Argumenten und nicht mit Beleidigungen, sagte die Angeklagte: „Damals habe ich geglaubt, es wäre erlaubt das zu schreiben.“ Hinterfragt habe sie das nicht, meinte sie auf Nachfrage von Richterin Christina Becher.
Angezeigt wurde Maria A. über die Meldestelle gegen Hass und Hetze in Hessen. Gegen sie wurde daraufhin ein Strafbefehl über 25 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt 1250 Euro, erlassen, gegen den sie zunächst Einspruch eingelegt hatte. Vor Gericht zog sie diesen nun aber zurück, sodass dieser rechtskräftig ist. „Das Verfahren belastet meine Mandantin zu sehr, sie will damit abschließen“, sagte die Verteidigerin der 66-Jährigen.
