BLAULICHT

Gummersbacher Feuerwehrmann klagt gegen seinen Rauswurf

pn; 21.08.2024, 15:46 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Sören Lasch kämpft um seinen Ruf als Feuerwehrmann. Vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln erschien er in seiner Uniform, um gegen seine Versetzung in die Ehrenabteilung zu klagen.
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Gummersbacher Feuerwehrmann klagt gegen seinen Rauswurf

pn; 21.08.2024, 15:46 Uhr
Gummersbach – Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich Unterbrandmeister Sören Lasch gegen die Versetzung in die Ehrenabteilung – Richter spricht von fehlerhaftem Verwaltungsakt, sieht aber auch die Einsatzfähigkeit der Löschgruppe gefährdet.

Von Peter Notbohm

 

Sören Lasch ist enttäuscht von der Feuerwehrleitung und der Stadt Gummersbach. Die hat den 44-jährigen Gummersbacher, der seit 25 Jahren Feuerwehrmann ist (davon fast 18 Jahre Mitglied der Löschgruppe Berghausen bzw. Hülsbach) und in seiner Laufbahn nach eigener Aussage an über 600 Einsätzen teilgenommen hat, im Juni 2023 aus dem aktiven Dienst in die Ehrenabteilung versetzt. Ohne echte Begründung, behauptet er und wehrt sich gegen den Rauswurf nun vor dem Verwaltungsgericht Köln.

 

Hintergrund ist eine Feier des Löschzugs Hülsbach nach einem Übungsdienst am 2. Oktober 2022. Was in dem Gerätehaus genau passiert ist, wissen nur die damals Anwesenden. Vor dem Verwaltungsgericht war von „Kabbeleien“ unter den Feuerwehrleuten die Rede. Die scheinen aber durchaus handfest geworden zu sein – davon zeugen jedenfalls Fotos von mit blauen Flecken übersäten Oberarmen, die Lasch Oberberg-Aktuell am Rande des Prozesses zeigte. Gegenüber dem Kammervorsitzenden Lothar Pesch sprach der Unterbrandmeister von einer „Abendrunde, in der es sehr hoch herging“.

 

Der Abend endete für Lasch im Krankenhaus. Auf der Flucht vor seinen Kameraden stürzte er laut seiner Aussage und zog sich einen schweren Knochenbruch im Fuß zu, der mehrfach operiert werden musste. Wer an dieser Verletzung die Schuld trägt, beschäftigt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln allerdings nicht. Hier geht es nur um die Frage: War der Verwaltungsakt der Stadt Gummersbach, mit dem Lasch in die Ehrenabteilung versetzt wurde, rechtens?

 

Von der Feuerwehr habe er nach dem Vorfall überhaupt nichts mehr gehört, sagte Lasch. Deshalb habe er schließlich seine Anwältin nach dem Stand der Dinge fragen lassen. Die Reaktion der Feuerwehr sei am 14. Juni 2023 der mündliche Ausspruch der Versetzung in die Ehrenabteilung gewesen. Am 19. Juni folgte die schriftliche Bestätigung durch Wehrführer Frank Raupach. Offiziell wegen einem „stark zerrütteten Vertrauensverhältnis“, wie der Vertreter der Stadt, Marc Petersmeier, vor Gericht erklärte.

 

Es soll eine Abstimmung innerhalb der Löschgruppe gegeben haben: 35 der insgesamt 56 Mitglieder seien dabei anwesend gewesen und hätten sich gegen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Unterbrandmeister ausgesprochen. Nur drei Feuerwehrleute (darunter zwei Enthaltungen) hätten nicht gegen ihn gestimmt, hieß es in Köln. „Diese Zahlen sprechen für sich“, sprach der Vertreter der Stadt von einer überwältigenden Mehrheit. Lasch bestreitet, dass ihm die Abstimmung als Grund für die Überstellung genannt wurde. Auch eine von ihm immer wieder angeregte Mediation sei von Seiten der ehemaligen Kameraden kategorisch abgelehnt worden.

 

Richter Pesch erklärte daraufhin, dass es darauf nicht ankomme. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes sei entscheidend, dass ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis als sogenannter sonstiger Grund anzusehen sei, der das Funktionieren der Feuerwehr gefährde. Denn die stehe über allem: „Jeder muss sich auf die Verlässlichkeit des Kameraden verlassen können. Gefahren für die Funktionsfähigkeit sollen repressiv abgewendet werden.“

 

Die Feuerwehrführung habe deshalb darauf reagieren müssen, „denn es hilft nichts, wenn die Löschgruppe die Brocken hinwirft. Das verlorene Vertrauen ist deutlich zu entnehmen“, sprach der Vorsitzende von einer irreparabel zerstörten Basis. Trotzdem nahm er auch die Feuerwehr in die Pflicht: „Die Leitung wird sich Gedanken machen müssen, was in dem Gebäude im Anschluss an eine Feier passiert ist.“

 

Hoffnung gibt es für Lasch dennoch: Die Versetzung in die Ehrenabteilung dürfte rechtsfehlerhaft und damit rechtswidrig gewesen sein, hieß es vom Vorsitzenden in einer ersten Einschätzung. Denn der Gesetzgeber sieht eine Versetzung in die Ehrenabteilung üblicherweise nur beim Erreichen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Nach Paragraf 9 der Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF NRW) hätte eine Versetzung in die sogenannte Unterstützungseinheit erfolgen müssen. Dies lehnten aber sowohl Lasch als auch die Stadt Gummersbach vor Gericht als Kompromissvorschlag ab.

 

Bürgermeister Frank Helmenstein, der als Dezernent für die Gummersbacher Feuerwehr zuständig ist, lehnte eine OA-Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren ab. Ein Urteil soll es innerhalb der nächsten zwei Wochen geben.

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