BLAULICHT

Mit blauem Auge davongekommen

ls; 15.10.2021, 15:00 Uhr
BLAULICHT

Mit blauem Auge davongekommen

ls; 15.10.2021, 15:00 Uhr
Gummersbach - Zwei Männer mussten sich heute vor dem Amtsgericht wegen mehrerer Einbrüche verantworten - Ein Angeklagter war nicht erschienen.

Von Leif Schmittgen

 

Es wäre vermutlich ein langer Prozesstag am Gummersbacher Amtsgericht geworden: Zwei Männer mussten sich wegen bandenmäßigen Diebstahls und Sachbeschädigung verantworten, acht Zeugen sollten befragt werden. Ein Angeklagter war allerdings gar nicht erst erschienen, sein Verteidiger legte ein ärztliches Attest vor. "Ein reines Gefälligkeitsschreiben“, befand Richter Ulrich Neef. Denn einen Krankheitsgrund beinhaltete das Schreiben nicht, was eine heftige Diskussion zwischen dem Verteidiger und dem Richter auslöste. „Ich verbitte mir derartige Äußerungen“, rügte der Anwalt. Neef entgegnete: „Wissen Sie denn, was er hat?“ Darauf warf der Rechtsbeistand wütend seinen Kugelschreiber auf den Tisch: „Das weiß ich auch nicht!" Kurzum: Das Verfahren gegen den 40-jährigen Daniel S. wurde ausgegliedert und findet separat statt.

 

Erschienen war dagegen der 25-jährige Gilano S. (Anm. d. Red.: Name geändert), er hatte mit weiteren Beteiligten 2020 eine „Rundreise“ durch die Region unternommen und war auf Einbruchs- bzw. Diebestour. Im Januar und Februar hatten sie in Engelskirchen und Wiehl „Station“ gemacht und war jeweils in Häuser eingestiegen. Das Landgericht Siegen hatte die beiden heute Angeklagten für vergleichbare Taten  bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, ein Mittäter kam mit einer Jugendstrafe davon. Die Bewährungshelferin bescheinigte S. eine günstige Sozialprognose: „Er hält sich an jeden Termin und hat sich Anfang des Jahres als Polsterer selbstständig gemacht." Der vierfache Familienvater habe zudem in Köln eine neue Wohnung bezogen und leiste zuverlässig die auferlegten Sozialstunden ab.

 

Auch deswegen beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens, aber nicht ohne vorher einige Worte von Gilano S., der zunächst die Aussage verweigerte, zu hören. „Ich hoffte, Schulden bezahlen zu können und habe großen Mist gebaut“, versuchte er sein Handeln zu rechtfertigen. In der U-Haft sei er geläutert worden. Die Zwangsmaßnahme habe ihn abgeschreckt, noch einmal straffällig zu werden. „Eine höhere Strafe war heute vermutlich nicht zu erwarten“, begründete der Staatsanwalt seinen Antrag, dem das Schöffengericht nachkam.

WERBUNG