BLAULICHT

Todesdrohung gegen eigene Mutter bleibt ohne Folgen

lw; 10.07.2021, 08:00 Uhr
BLAULICHT

Todesdrohung gegen eigene Mutter bleibt ohne Folgen

lw; 10.07.2021, 08:00 Uhr
Waldbröl – 57-Jähriger wurde wegen Bedrohung und Sachbeschädigung angeklagt – Verfahren wurde eingestellt – „Ein generell rauer Umgangston“.

Von Lars Weber

 

Zerbrochene Blumenkästen und vermeintlich unter Drogen ausgestoßene Verwünschungen gegenüber der Mutter – wegen Sachbeschädigung und Bedrohung hat sich am Donnerstag am Waldbröler Amtsgericht der 57-jährige Peter H. (Anm.d.Red.: Name geändert) verantworten müssen. Spätestens nach der Aussage der Mutter selbst war klar, dass der Prozess nirgends hingeführt hätte. Das Verfahren wurde deshalb von Richter René Dabers eingestellt.

 

Konkret ging es um einen Vorfall am 14. Januar 2020, der sich am Haus der Mutter in Waldbröl zugetragen haben soll. Der Angeklagte hatte ihr einen Besuch abgestattet, bei dem es zum Streit kam. „Ich töte dich, ich töte euch alle!“, soll der 57-Jährige dabei unter Drogeneinfluss gebrüllt haben, bevor er Blumenkästen umgetreten und kaputt gemacht haben soll. Der Angeklagte und sein Rechtsanwalt räumten den Streit und die Sachbeschädigung ein. Peter H. beteuerte allerdings, seit 2006 drogenfrei zu leben. Allerdings gehöre zum Streit die Vorgeschichte dazu.

 

So sei das Verhältnis zwischen Sohn und Mutter seit Jahren angespannt. Die Erziehung habe sie „nicht hingekriegt“, ihn auch mit einem Lederriemen geschlagen oder ihn als Zwölfjährigen mal zwei Wochen allein gelassen, um in den Urlaub zu fahren. An diesem Tag im Januar wollte Peter H. zu seiner Mutter fahren, um ihr zu sagen, dass sein Bruder die Mutter um Geld betrüge. „Wir haben uns dann gegenseitig kirre gemacht“, beschrieb es der 57-Jährige. Dabei ging es ebenfalls um den Bruder, dessen Homosexualität und darum, dass er trotzdem mit Peter H.s ehemaliger Lebensgefährtin geschlafen haben und sie mit Aids angesteckt haben soll. Die Lage sei dann eskaliert, aber nicht so drastisch wie in der Anklage beschrieben, so der Verteidiger. „Der Umgangston in der Familie ist generell etwas rauer.“

 

Die 78-jährige Mutter erklärte, vor allem wegen der Todesdrohung zur Polizei gegangen zu sein. Das sei zu viel gewesen, schließlich habe sie insgesamt sechs Kinder und müsse auch an die anderen denken. Von einem schlechten Verhältnis zu ihrem Sohn erzählte sie nichts, auch wenn sie sich nur in unregelmäßigen Abständen sähen und seit dem Vorfall gar nicht mehr. Dafür hätte er ihr aber neue Blumenkästen gebracht, als sie mal nicht zu Hause war. „Eigentlich hat er sich immer korrekt verhalten.“ Dass ihr Sohn bei der Auseinandersetzung unter Drogen gestanden haben soll, habe sie aufgrund seiner „wirren Aussagen“ gesagt und weil sie ihn schonmal dabei gesehen hat, wie er „was durch die Nase“ genommen hat – das war allerdings vor dem Jahr 2003.

 

„Ist eine Bestrafung denn überhaupt noch gewollt?“, fragte der Verteidiger die Mutter schließlich. Der Vorfall sei schon so lange her, dass sie ihn eigentlich schon vergessen hatte, bis der Brief mit dem Gerichtstermin kam, so die Mutter. Sie habe sich schon gewünscht, dass sie keine Anzeige gestellt hätte. Nachdem die 78-Jährige den Zeugenstand und den Gerichtssaal verlassen hatte, holte Richter Dabers einmal tief Luft. „Ich denke, das ist nicht ahnungswürdig“, sagte er anschließend und Staatsanwaltschaft und Verteidigung bestätigten die Einschätzung mit deutlichem Nicken. Daraufhin wurde das Verfahren gegen den 57-Jährigen eingestellt, der Angeklagte muss die Kosten für seinen Anwalt tragen.

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