Oberberg – Im Rahmen des Sportgerichtsverfahrens zu den Vorkommnissen beim Hallenturnier in Nümbrecht, wo die Mannschaften von Borussia Derschlag und Eintracht Hohkeppel III nach einer Rudelbildung disqualifiziert worden waren, stand Aussage gegen Aussage – Zwei Spieler erhielten eine Sperre, die übrigen Beschuldigten wurden freigesprochen.
In vielerlei Hinsicht ungewöhnlich war die Verhandlung des Kreissportgerichts zu den Vorkommnissen beim „kleinen“ müller & klein-Cup des SSV Homburg-Nümbrecht am 19. Dezember des vergangenen Jahres. Bei dem Hallenfußballevent waren die Mannschaften Borussia Derschlag und Eintracht Hohkeppel III nach einer Rudelbildung von der Turnierleitung ausgeschlossen worden.
Aufgrund der Vielzahl als beschuldigt geltender Spieler – zehn auf Derschlager Seite, acht von Hohkeppel - reichte der Platz in der Geschäftsstelle des Fußballkreises Berg, wo die mündlichen Verfahren des Gerichts normalerweise stattfinden, nicht aus, sodass ein Umzug ins Sportlerheim des VfL Engelskirchen notwendig wurde. Ebenfalls nicht alltäglich: Der Schiedsrichter der Partie, Stephan Greb, konnte nicht persönlich vor Ort sein. Er wurde vom Vorsitzenden Stefan Flock telefonisch befragt.
Das Gremium benötigte knapp zwei Stunden, um ein Urteil zu fällen. Ein Derschlager und ein Hohkeppeler Spieler wurden als Auslöser der Situation ausgemacht. Sie waren in der Schlussminute des letzten Vorrundenspiels – beide Teams waren bereits fürs Halbfinale qualifiziert, es ging nur noch um den Gruppensieg - beim Stande von 3:2 für Derschlag aneinandergeraten, als der Derschlager das Einrollen des Balls durch den Eintracht-Kicker von der Seitenlinie blockieren wollte. Gegenseitiges Schubsen räumten die beiden ein, geschlagen oder getreten habe aber niemand. Nach der Aktion liefen Akteure beider Mannschaften zum Ort des Geschehens und mischten mit. Ob es dabei auch zu Tätlichkeiten in Form von Schlägen und Tritten kam, galt es an diesem Abend zu klären.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich zumindest die beiden genannten Spieler eines tätlichen Angriffs schuldig gemacht und wurden für jeweils acht Spiele aus dem Verkehr gezogen. Dabei stützten sich die Richter vor allem auf die Aussagen des Schiedsrichters und des als Zeugen geladenen Geschäftsführers des SSV Homburg-Nümbrecht, Matthias Faulenbach, der die Turnierleitung innehatte und den Ausschluss der Mannschaften nach Rücksprache mit dem Klubvorstand veranlasste.
Das Duo war zunächst auf einstweilige Anordnung des Spielausschusses vorläufig gesperrt worden. Den Statuten nach mussten sie daraufhin lediglich für 14 Tage aussetzen. Da der Derschlager anschließend nicht eingesetzt wurde, gilt seine Sperre ab dem 20. Dezember. Zwischenzeitlich fanden Hallenturniere und Freundschaftsspiele statt, die bei der Abgeltung der Strafe angerechnet werden können. Er ist also zeitnah wieder einsatzberechtigt. Anders sieht es bei dem SVE-Akteur aus, der nach Ablauf der 14-Tage-Frist – regelkonform – in Freundschaftsspielen mitgewirkt hat. Seine Sperre gilt deshalb aber erst ab Urteilsverkündung.
Alle weiteren Beschuldigten wurden freigesprochen, wobei Aussage gegen Aussage stand. Die Spieler stritten die Vorwürfe, dass es Schläge und Tritte gegeben habe, durch die Bank ab oder erklärten, bloß schlichtend bzw. gar nicht ins Geschehen eingegriffen zu haben. Die Einlassungen von Schiri Greb und Matthias Faulenbach zum Ausmaß der Vorkommnisse wichen davon deutlich ab. Greb sprach in seiner schriftlichen Stellungnahme von einem „Handgemenge, bei dem auch Schläge verteilt wurden“ und bekräftigte seine Beobachtungen im Rahmen des Telefongesprächs mit Flock.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden meinte der Referee zudem, dass der Derschlager Spieler, der die Sperre erhalten hat, auf dem Boden gelegen und die Hände schützend vor sein Gesicht gehalten habe, weil „ein, zwei Schläge nach unten“ in seine Richtung gegangen seien. Von wem dies ausging, habe er allerdings nicht sehen können. Er sei im Begriff gewesen, die Partie abzubrechen, die Turnierleitung sei ihm aber zuvorgekommen.
Faulenbach hatte sich ebenfalls schriftlich geäußert. Er kritisierte das „inakzeptable Verhalten“ und schrieb von einer „kollektiv hemmungslos ausgetragenen Schlägerei“. Der Ausschluss der Mannschaften sei alternativlos gewesen und von allen anderen Turnierteilnehmern, den Zuschauern und den Schiedsrichtern ausdrücklich begrüßt worden. Die Disqualifikation verteidigte er bei der Befragung durch das Gericht nochmals. „Spieler, die aufeinander eintreten und -dreschen, wollen wir bei uns nicht haben. Wir mussten eine konsequente Entscheidung treffen“, so Faulenbach.
Er erinnerte zwar eine Szene zwischen den beiden gesperrten Spielern - der Derschlager soll laut Faulenbach den Hohkeppeler zu Boden gebracht und in den Schwitzkasten genommen haben - und dass sich die gesamte Auseinandersetzung zwischen den Teams über rund eine Minute hinzog, konnte aber ansonsten im Hinblick auf schlagende oder tretende Akteure keine konkrete Zuordnung tätigen.
In Summe eine zu dünne Beweislage für das Gericht, um persönliche Sperren gegen weitere Beschuldigte zu verhängen. Es sei wahrscheinlich, dass es Schläge gegeben habe und nicht 16 Spieler allesamt schlichtend eingreifen wollten, „aber das muss im Dunkeln bleiben“, sagte Stefan Flock. Wegen des verschuldeten Spielabbruchs müssen sowohl Derschlag als auch Hohkeppel eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 100 Euro zahlen. Ob die Vereine Rechtsmittel einlegen und das Urteil anfechten wollen, stand gestern Abend noch nicht fest.