OBERBERGISCHER KREIS
Schweinepest im Kreis Olpe ausgebrochen – Veterinäramt mahnt zur Vorsicht
Oberberg - Im Nachbarkreis musste nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest eine Restriktionszone eingerichtet werden – Kreisverwaltung gibt Empfehlungen ab.
Vor einigen Tagen wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem wurde ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Weitere bestätigte Fälle bei Wildschweinen kamen seitdem hinzu. Die ASP ist eine bei Schweinen fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus ist für Schweine sehr ansteckend und kann auch indirekt – zum Beispiel über Lebensmittel - weiterverbreitet werden. Die Krankheit befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.
In den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Hochsauerlandkreis wurde um den Fundort herum eine Restriktionszone erlassen, teilte der Oberbergische Kreis mit. In dieser Zone herrscht Jagdverbot, um eventuell infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Gleichzeitig wird die Suche nach toten Tieren in dem Gebiet intensiviert.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises rät zu Vorsicht und bittet um Mithilfe. Wer ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies unverzüglich zu melden. Die Kadaver werden geborgen und untersucht. Ulrike Daniels, stellvertretende Leitung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts, appelliert an alle Jagdberechtigten, alle verendeten und krankerlegten Wildschweine zu beproben. Die gelte für augenscheinlich gesunde und kranke Tiere. Probenutensilien werden vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt, die Kosten für die Untersuchung vom Land getragen. Erste Proben seien bereits genommen worden.
„Durch die ausgeweitete Beprobung wird die zügige Untersuchung auf das ASP-Virus ermöglicht und im positiven Fall (Nachweis) können sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden,“ erklärt Daniels weiter.
Schweinehaltungen (auch Minipigs und Hängebauchschweine) müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse grundsätzlich gemeldet werden. Sicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der eigenen Tiere dringend einzuhalten. Der Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen muss sicher verhindert werden.
Mit Blick auf die bevorstehende Reisezeit bittet das Veterinäramt darum, dass Speisereste, zum Beispiel an Autobahnen oder Landstraßen, nur in verschlossene Müllbehälter geworden werden. Infizierte Fleischreste oder Wurst sind zwar für den Menschen ungefährlich, werden aber möglicherweise von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten.