STEUERTIPP

Zahlreiche neue Regelungen im Steuerrecht

Red; 30.12.2019, 13:24 Uhr
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STEUERTIPP

Zahlreiche neue Regelungen im Steuerrecht

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Red; 30.12.2019, 13:24 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über aktuelle Steuerfragen - Der Service wird präsentiert von Timmerbeil, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater in Gummersbach.

Im ablaufenden Jahr wurden einige Gesetze verabschiedet, die Änderungen des Steuerrechts für 2020 vorsehen. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität, das dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus sind im Wesentlichen zu nennen. Änderungen ergeben sich zudem aus der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und neuen Verwaltungsanweisungen.

 

Zehn Punkte, die besondere Beachtung finden sollten:

 

  1. Verlängerung der Sonderregelung für Elektrofahrzeuge bis 2030. Der geldwerte Vorteil verbleibt bei 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Für Hybridfahrzeuge werden die Anforderungen sukzessive verschärft.
  2. Steuerbefreiung für Ladestrom im Betrieb des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können kostenlos ihre Elektro- oder Hybridfahrzeuge ohne steuerliche Konsequenz aufladen.
  3. Sonderabschreibung von 50 Prozent für Elektrolieferfahrzeuge ab dem 1.1.2020 bis 31.12.2030. Es muss sich dabei um bisher ungenutzte, erstmalig zugelassene Fahrzeuge handeln.
  4. Neue umsatzsteuerliche Regelungen für das EU-weite Verbringen von Waren in ein Konsignationslager, einem Warenlager eines Lieferanten oder Dienstleisters, das sich in der Nähe des Kunden befindet. (Gleichstellung mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung/einem innergemeinschaftlichem Erwerb)
  5. Erhöhung der Verpflegungspauschalen von 12 € auf 14 € bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden bzw. von 24 € auf 28 € für ganztägige Abwesenheit.
  6. Neue Förderung von energetischen Maßnahmen bei eigengenutzten Gebäuden bis zu 40.000 Euro in drei Jahren. Gefördert werden beispielsweise Wärmedämmungen, Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, Erneuerung von Lüftungs- und Heizungsanlagen. Die energetischen Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen bestätigt werden.
  7. Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 1500 € auf 22.000 € pro Jahr.
  8. Erhöhung des Höchstbetrages für die betriebliche Gesundheitsförderung von 500 € auf 600  €.
  9. Sonderabschreibung von 5 Prozent auf neue Mietwohnungen, deren Anschaffungs-Herstellungskosten weniger als 3.000 € pro Quadratmeter betragen. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist auf 2.000 € beschränkt.
  10. Neues Gesetz zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister und andere Berater müssen dem Finanzamt grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden, wenn sie an der Konzeption, Vermarktung, Nutzung, Organisation und Umsetzung beteiligt sind. 

 

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen sind durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens neu geregelt worden. Wer nicht durch einen Steuerberater vertreten wird, muss seine Steuererklärung 2019 bis zum 31.07.2020 abgeben. Im Falle der Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 29.2.2021. Das Finanzamt hat aber die Möglichkeit, die Steuererklärung in bestimmten Fällen vorab anzufordern.

 

 

Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Götz Timmerbeil

Tel.: 02261/603 60

Mail: info(at)timmerbeil-wp.de

  

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