WIEHL

Ausbau der Dreibholzer Straße dauert anderthalb Jahre

Red; 25.07.2024, 11:13 Uhr
Foto: Stadt Wiehl --- Im September starten die Maßnahmen an der sanierungsbedüftigen Dreibholzer Straße.
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Ausbau der Dreibholzer Straße dauert anderthalb Jahre

Red; 25.07.2024, 11:13 Uhr
Wiehl – Im September beginnt die Sanierung der Strecke zwischen Bielstein und Oberbantenberg – Fahrbahnerneuerung und Verlegung von neuen Leitungen sind Teil der Maßnahme – Stadt plant Anliegerversammlung.

Im September startet die Sanierung der Dreibholzer Straße zwischen Bielstein und Oberbantenberg. Für die Bauarbeiten muss die Verbindung abschnittsweise komplett gesperrt werden. Insgesamt ist ein guter Kilometer der Strecke auszubauen, beginnend an der Brücke hinter der Erzquell-Brauerei bis hinter den Ortseingang von Oberbantenberg, teilte die Stadt Wiehl mit. Zur Umsetzung des Projekts sind mehrere Bauabschnitte vorgesehen. Über die jeweils nötigen Vollsperrungen werden die Anlieger informiert und Umleitungen ausgeschildert. Die Sperrungen erfolgen, da nur so die nötigen Arbeits- und Sicherheitsräume zu schaffen sind.

 

Die Maßnahme umfasst nicht nur die Sanierung der Fahrbahn: Im Zuge des Straßenausbaus werden auch neue Wasser- und Kanalleitungen verlegt. An einigen Grundstücken erfolgt der Hausanschluss zur Frischwassernutzung bis ins Gebäude neu. Darüber hinaus erhält die Straße eine neue Beleuchtung. Vorgesehen sind zudem Einengungen der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung. Damit einhergehend gilt auf der Dreibholzer Straße künftig Tempo 30.

 

Die geplante Bauzeit beträgt anderthalb Jahre, sodass die Arbeiten voraussichtlich im Frühling 2026 beendet sein sollen. Bevor es im September losgeht, lädt die Stadt die Anlieger zu einer Versammlung ein, um den Ablauf zu erläutern und Fragen zu beantworten. Die Kosten des Ausbaus sind nicht von den Eigentümern zu tragen – nach aktuellem Beschluss der Landesregierung übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den Anliegeranteil zu 100 Prozent.

 

Bei der Maßnahme handele es sich nach Angaben der Verwaltung um eine Erneuerung von Teileinrichtungen der Fahrbahn, Straßenentwässerung und Beleuchtung, die ansonsten nach den geltenden Regelungen des Kommunalabgabengesetz abgerechnet wird.

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