BERGNEUSTADT

Bau von Windrädern und Solarparks kaum möglich

pn; 26.08.2022, 16:54 Uhr
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Symbolfoto: Markus Distelrath auf Pixabay
BERGNEUSTADT

Bau von Windrädern und Solarparks kaum möglich

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pn; 26.08.2022, 16:54 Uhr
Bergneustadt – Umweltmanagerin Nora Leidig stellt Potenzialstudie vor – Umweltausschuss will vor weiteren Diskussionen Gesetzesänderungen aus Berlin abwarten.

Ohne gesetzliche Änderungen gibt es in Bergneustadt kaum Potenzial für Windenergie und Photovoltaikanlagen. Das ist das Ergebnis einer Potenzialstudie des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die Umweltmanagerin Nora Leidig in dieser Woche im Ausschuss für Umwelt und Zukunftsfragen vorgestellt hat. Mit Windgeschwindigkeiten von sechs Metern die Sekunde im nahezu gesamten Stadtgebiet herrschen demnach sogar gute Voraussetzungen für den effizienten Betrieb von Windrädern.

 

Die derzeit geltenden Abstandsregelungen zu Wohngebäuden (1.000 Meter im Innenbereich und 720 Meter im Außenbereich) sorgen neben technischen Restriktionen (Hangneigungen von mehr als 35 Grad eignen sich nicht für Windräder) aber dafür, dass derzeit nur zwei Flächen zur Verfügung stehen würden: Eine kleine nördlich des Flugplatzes Auf dem Dümpel sowie eine etwa doppelt so große am Beulberg. Dabei geht die Studie von Windrädern mit einer Gesamthöhe von 240 Metern – dem aktuellen Standard – aus. „Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist daher das Potenzial für Windanlagen gering bis nicht vorhanden“, erklärte Leidig. Das könne sich durch die geplanten Anpassungen der Gesetzeslage durch den Bund aber ändern.

 

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Nicht viel besser sieht es derzeit für mögliche Photovoltaikanlagen aus. Leidig sagte, dass nach Angaben der AggerEnergie sich Energieparks erst ab einer Größe von fünf Hektar wirtschaftlich rechnen. Häufig entstehen solche Park entlang von Bahnstrecken oder Autobahnen, die es in Bergneustadt aber nicht gebe. Auch hier spielen die topographischen Gegebenheiten der Stadt mit vielen steilen Hanglagen eine negative Rolle. Ein weiteres Problem: Solarparks dürfen nach aktueller Gesetzeslage nur auf bereits versiegeltem Boden entstehen – Waldbereiche werden explizit ausgeschlossen. Man könnte zwar durch den Borkenkäfer verursachte Kahlflächen in Betracht ziehen, so die Umweltmanagerin. Rechtlich ginge das aber nur im Einzelfall, denn Wald müsse vorrangig wieder aufgeforstet werden. Derzeit bleibe nur die Möglichkeit offen, zumindest Dächer öffentlicher Gebäude zu bestücken.

 

„Wir sollten auf die neuen Leitlinien des Bundeswirtschaftsministers warten und dann prüfen, ob sich etwas an unserer Situation ändert“, vertagte die Ausschussvorsitzende Heike Schmid (CDU) die weitere Diskussion. Sie rechnete nicht damit, dass aus Düsseldorf strengere Regeln als vom Bund vorgegeben werden.

KOMMENTARE

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Allein die Dächer der Industriebauten parallel zur Kölner Straße, ebenso wie die Zahlreichen Supermärkte böten genug sinnvoll belegbarer Fläche, um mehrere 100 Kilowatt Peak zz erzeugen. Man müsste die Unternehmen nur dazu gesetzlich dazu verpflichten, dies auch zu tun. Das ausweisen separater Flächen ist gar nicht notwendig. Zumal dort die Infrastruktur (= Netzanbindung) auch erdt einmal hergestellt werden müsste.

Tobias, 27.08.2022, 16:49 Uhr
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