BERGNEUSTADT
Differenzierte Hebesätze: Bergneustadt bleibt beim Sonderweg
Bergneustadt – In Bergneustadt bleibt die Grundsteuer gesplittet – Knappe Ratsmehrheit spricht sich trotz der Warnungen von Bürgermeister Matthias Thul für die Beibehaltung der differenzierten Hebesätze aus.
Von Peter Notbohm
Die Grundsteuerreform sollte für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Doch die Umsetzung sorgt vielerorts für Streit und Diskussionen. Im Fokus sind vor allem die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B, durch die unbewohnte und bewohnte Grundstücke unterschiedlich besteuert werden. In Bergneustadt stimmte der Rat im Dezember 2024 (OA berichtete) für die differenzierten Grundsteuerhebesätze. Schon damals riet Bürgermeister Matthias Thul (CDU) davon ab.
Doch inzwischen scheinen sich die Warnungen des Stadtoberhaupts zu bewahrheiten. Nach zwei Urteilen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, nach denen die unterschiedliche Besteuerung gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt, nehmen NRW-weit immer mehr Städte und Kommunen Abstand von der Differenzierung – auch weil Verbände wie der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW inzwischen dringend abraten, diese anzuwenden.
Auch in Bergneustadt war das Thema nun wieder auf der Agenda: Die Stadtverwaltung brachte einen Antrag ein, wegen des großen rechtlichen Risikos rückwirkend zum 1. Januar vom differenzierten (Wohnhäusern/1.050 Prozentpunkte, unbebaute oder gewerblich genutzte Flächen/1.500 Prozentpunkte) zum einheitlichen Hebesatz zurückzukehren (OA berichtete). Bergneustadts Politik will - anders als viele andere Kommunen - diesen Weg aber nicht mitgehen und stimmte am Mittwochabend mit knapper Mehrheit für eine Beibehaltung der differenzierten Hebesätze. In namentlicher Abstimmung (beantragt von den Grünen) stimmten 16 Stadtverordnete von CDU, FDP und FWGB sowie der Bürgermeister für einheitliche Hebesätze. 18 Ratsmitglieder aus SPD, AfD, UWG und Grünen votierten dagegen, bei einer Enthaltung aus Reihen der Grünen.
Wie schon im Haupt- und Finanzausschuss hatte Bergneustadts Politik zuvor intensiv über das Thema debattiert. Zunächst hatte Thul in einem Kurzvortrag aufgezeigt, was der einheitliche Hebesatz von 1.145 Prozentpunkten für die Bergneustädter Bürger bedeuten würde. Höhere Grundsteuern zwischen 55 und 77,50 Euro wären nach Rechnung der Kämmerei auf Eigentümer von Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäusern durchschnittlich zugekommen.
Wie hoch das finanzielle Risiko durch die differenzierten Hebesätze für die Stadtkasse ist, konnte Thul nicht sagen. Dies sei nur schwer zu beziffern, da man nicht wisse, wie das Bundesverfassungsgericht urteilen wird, meinte er. Zwischen einem steuerlichen Komplettausfall, den Thul für äußerst unwahrscheinlich hält, bis hin zu Verrechnungen und Teilausfällen sei alles möglich. Die Stadt hat eine Risikorückstellung in Höhe von 350.000 Euro gebildet. „Damit können wir richtig liegen oder nicht“, so der Bürgermeister.
Ralf Siepermann (CDU) sprach von einem unkalkulierbaren Risiko für die Stadt durch die differenzierten Hebesätze. „Sind alle Städte schlecht beraten, die sich nun für den einheitlichen Hebesatz entscheiden und nur Bergneustadt liegt richtig?“, frage er rhetorisch. Auch Christian Hoene verwies auf das finanzielle Risiko: „Ich habe keine Lust, um 350.000 Euro zu pokern, sondern möchte rechtskonform arbeiten.“ Ähnlich äußerte sich Mehmet Pektas (FWGB), der von einer „blauäugigen Entscheidung“ sprach. Dem Bürger werde man spätestens nach einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vermitteln können, warum Bergneustadt bei seinem Sonderweg geblieben ist und es dann zu Steuerausfällen durch Rückzahlungen kommen könnte.
Für die SPD, von Anfang an Verfechter der differenzierten Hebesätze in Bergneustadt, warb Daniel Grütz dafür, den Weg „so lange wie möglich weiterzugehen“, da das Wohnen durch die Differenzierung entlastet wird. Mit dem Gesetz der schwarz-grünen Landesregierung habe man aus seiner Sicht Rechtsklarheit, weshalb er „keinen sachlichen Grund“ sehe, von den differenzierten Hebesätzen abzuweichen. Auch Roland Wernicke (Grüne) sah kein Risiko für die Stadtkasse. Dieses würde laut ihm erst entstehen, wenn man die bereits bestandsfähig gewordenen Grundsteuerbescheide durch eine Neufestlegung der Hebesätze ersetzen und erneut verschicken müsste.
Wolfgang Lenz (AfD) kündigte an, dass seine Fraktion auch künftig für eine Differenzierung stimmen wird. Die Politik in Düsseldorf lasse die Kommunen aus seiner Sicht im Regen stehen. Sven-Oliver Rüsche (UWG) mahnte an, dass die Bürger der Politik nicht mehr trauen würden. Er warb dafür, die Differenzierung erst im nächsten Haushalt abzuschaffen, das dann im Vorfeld aber auch klar zu kommunizieren: „Das wäre ein starkes Signal politischer Verlässlichkeit. Die Bürger brauchen Planungssicherheit.“
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