BERGNEUSTADT
Grundsteuer B: Bergneustadt bleibt beim „Nein“ zum einheitlichen Hebesatz
Bergneustadt – Grundsteuern und Gewerbesteuer werden im kommenden Jahr leicht erhöht – Das differenzierte Grundsteuermodell wird trotz Warnungen aus dem Rathaus erneut mit knapper Mehrheit durchgewunken.
Von Peter Notbohm
Wohnen in Bergneustadt wird wieder teurer werden. In der Stadtratssitzung vom Mittwoch hat Bergneustadts Politik die neuen Hebesätze festgelegt. Nicht nur für Bürger kommt es in 2027 zu leichten Erhöhungen im Rahmen der Grundsteuer B, auch Unternehmen müssen tiefer in die Tasche greifen, da auch die Gewerbesteuer angehoben wird.
Nur drei Ratsherren aus UWG und AfD hatten sich gegen den neuen Hebesatz von 485 Prozentpunkten (vorher: 475) bei der Gewerbesteuer ausgesprochen. Bergneustadts Verwaltung hatte im Vorfeld „aufgrund einer erkennbar sinkenden Tendenz bei den Gewerbesteuereinnahmen“ für eine Anpassung der Hebesätze geworben. Um Gewerbetreibende gleichzeitig aber auch nicht abzuschrecken, wurde nur eine „moderate Erhöhung um zehn Prozentpunkte“ empfohlen. Die große Mehrheit folgte dieser Argumentation.
Wesentlich knapper fiel das Votum für die Erhöhung der Grundsteuer B aus. Hier ging es um die grundsätzliche Frage, ob Bergneustadt weiterhin an den differenzierten Hebesätzen für Wohngrundstücke und unbebaute oder gewerblich genutzte Flächen festhalten will. Schon im Mai (OA berichtete) hatte Bürgermeister Matthias Thul (CDU) intensiv dafür geworben, aufgrund „zu vieler ungeklärter Rechtsfragen“ zum einheitlichen Modell zurückzukehren – so wie viele andere NRW-Kommunen auch. Eine Mehrheit aus SPD, Grünen, AfD und UWG sah dies aber anders und setzte sich mit 18:15 Stimmen gegen CDU/FDP, FWGB und den Bürgermeister durch.
Damit kommt es zu einer leichten Anhebung auf 1.056 Prozentpunkte (+6) für das Wohnen sowie 1.506 Prozentpunkte (+6) für Nichtwohngrundstücke. CDU/FDP und FWGB hatten einen einheitlichen Satz von 1.177 Prozentpunkten favorisiert. Schon im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat eine Senkung der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke um 500 Prozentpunkte beschlossen, um attraktiv für Investoren zu bleiben. Über den gesamten Zeitraum des Haushaltssicherungskonzepts verzichtet Bergneustadt durch diese Senkung nach aktuellen Planungen auf 4,9 Millionen Euro.
Erhöht wird auch der Hebesatz für die Grundsteuer A. Gegen sieben Stimmen von AfD und UWG steigt die für land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden fällige Grundsteuer auf 444 Prozentpunkte (+ 37).
Aus dem Rat
- Einstimmig wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen und Bürgermeister Matthias Thul entlastet. Das Minus von 1,16 Millionen Euro wird durch den Griff in die Ausgleichsrücklage gedeckt.
- Gegen zwei Stimmen aus UWG und FWGB hat der Stadtrat mehrheitlich die steigenden Gebühren für Bestattungen, Abwasser und Straßenreinigung (OA berichtete) beschlossen.
- Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen in der Kreuzstraße im Stadtteil Pernze zu prüfen. Hintergrund ist, dass besonders der Kurvenbereich für alle Verkehrsteilnehmer nur schlecht einsehbar ist und es damit zu gefährlichen Situationen kommen kann, erläuterte Thorsten Jäger (CDU). Die Ergebnisse sollen im kommenden Bau, Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werden.
- Ein lange gegebenes Versprechen wurde von Bergneustadts Politik erfüllt. Einstimmig wurden die Bebauungspläne „Nr. 9N Dreiort“ und „Nr. 52 – Bahnflächen Innenstadt aufgehoben und die Klarstellungssatzung „Dreiort“ erlassen. Hierdurch ermöglichst die Stadt, dass auf den Flächen gebaut werden kann. Auch der Moscheeverein profitiert von der Entscheidung. Es ist ein Parkhaus geplant, um die Verkehrsproblematik rund um die Moschee in den Griff zu kriegen. Mit der Aufhebung der Bebauungspläne löse man „einen ganzen Haufen von Problemen“, erklärte Bürgermeister Matthias Thul: „So sieht es aus, wenn man Versprechen einhält. Wir haben zugesagt, dass wir uns kümmern und wir haben das Versprechen gehalten, auch wenn es Zeit gekostet hat; das liegt allerdings am langwierigen Verfahren.“
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