BERGNEUSTADT
In Tüchern gen Mekka
Bergneustadt – Bergneustadts Stadtrat hat erneut mit großer Mehrheit einen Beschluss für ein muslimisches Gräberfeld auf dem städtischen Friedhof getroffen – Jens-Holger Pütz (UWG) kündigt angesichts offener Satzungsfragen schon eine Klage an.
Von Peter Notbohm
Bergneustadts Politik hat den nächsten Schritt für ein muslimisches Gräberfeld auf dem städtischen Friedhof gemacht. Das Feld soll oberhalb der Friedhofshalle entstehen. Schon 2024 hatte der Stadtrat sich generell dazu bekannt, ein solches Gräberfeld errichten zu wollen (OA berichtete), hatte damals Detailfragen aber noch in den zuständigen Ausschuss verschoben. Nachdem diese durch Prof. Dr. Thomas Lemmen, Honorarprofessor an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer der Christlich-Islamischen-Gesellschaft, geklärt wurden, folgte nun mit breiter Mehrheit die Entscheidung, einen Genehmigungsantrag beim Oberbergischen Kreis zu stellen. Die CDU-Initiative wurde mit 32 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme aus Reihen der UWG und zwei Enthaltungen der AfD beschlossen.
Letzte Detailfragen sind trotzdem noch zu klären. Nach der Genehmigung durch den Kreis muss Bergneustadt eine neue Friedhofssatzung erlassen, um muslimische Riten zu genehmigen, erklärte Bürgermeister Matthias Thul (CDU). So müssen die Gräber nach Osten in Richtung Mekka ausgerichtet sein. Außerdem werden die Toten traditionell nicht in einem Sarg, sondern nur in Tücher gehüllt bestattet. Anders als in anderen Bundesländern enthält das Bestattungsgesetz NRW seit 2014 keine ausdrücklich geregelte Sargpflicht. Insbesondere aus religiösen Gründen können sarglose Bestattungen genehmigt werden. Zu den Gräbern müssen die Toten aber in einem Sarg transportiert werden. Die Laufzeit der Gräber soll 30 Jahre betragen, anschließend aber beliebig oft verlängert werden können, um eine im muslimischen Interesse dauerhafte Nutzung zu ermöglichen.
Für Diskussionen sorgte bereits jetzt die Frage, ob die Beerdigung in Tüchern letztlich nur muslimischen Bürgern offenstehen wird. Wolfgang Lenz (AfD) betonte, dass er generell für das Gräberfeld sei, „aber hier muss Gleichheit her“. Dass Christen für Beerdigungen bis zu 2.000 Euro mehr zahlen müssen, weil sie einen Sargzwang haben, dürfe nicht sein, warnte er davor, den Beschluss ohne Satzungsentwurf zu fassen. Er werde keiner Satzung zustimmen, in der Menschen bei der Beerdigungsform ungleich behandelt werden. Ähnlich äußerte sich Jens-Holger Pütz (UWG), der ankündigte, klagen zu wollen, falls eine Regelung beschlossen werde, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
Den Wunsch der SPD, zunächst einen Satzungsentwurf auszuarbeiten und den Antrag deshalb erneut in eine Arbeitsgruppe zu verweisen lehnten die Fraktionen mehrheitlich ab. Insbesondere Mehmet Pektas (FWGB) sprach sich dagegen aus: „Damit würden wir der ganzen bereits gemachten Arbeit widersprechen. Der Bedarf der Muslime, in Bergneustadt bestattet werden zu können, wächst immens.“ Sein Fraktionskollege Recep Özgül bedankte sich schon vor der Abstimmung bei allen Beteiligten, die den Weg für das Gräberfeld freigemacht haben und sprach von einem wichtigen Schritt für die gesamte Stadtgesellschaft: „Die Entscheidung zeigt, dass Bergneustadt eine Stadt ist, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft einen Platz haben.“
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