BERGNEUSTADT
Kampf gegen Parkdruck: Bauherren sollen mehr Parkplätze schaffen
Bergneustadt – Bergneustadts Stadtverwaltung will mit ihrer neuen Stellplatzsatzung für mehr Parkplätze bei Neu- und Umbauvorhaben sorgen.
Von Peter Notbohm
Noch vor der Sommerpause plant Bergneustadt eine neue Stellplatzsatzung auf den Weg zu bringen. Im Rathaus will man damit den Falschparkern den Kampf ansagen, die eine Straßenreinigung in einigen Straßen der Stadt schon jetzt unmöglich machen und zudem Rettungswege zustellen. Statt wie bisher einen Stellplatz je Wohneinheit müssen Bauherren künftig bei Neu- und Umbauvorhaben 1,5 Stellplätze je Wohneinheit einplanen. Bei einem Einfamilienhaus wird auf zwei Stellplätze aufgerundet. Bei einem Doppelhaus wären es drei Stellplätze. Für bereits gebaute Häuser gilt ein Bestandsschutz.
Es gebe Ortsrandlagen, wo sämtliche Autos aus Bequemlichkeit oder wegen nicht vorhandener Parkplätze auf der Straße abgestellt werden, erklärte Bürgermeister Matthias Thul im Bau- und Planungsausschuss, wo die Satzung erstmals vorberaten wurde. Als Beispiele nannte er unter anderem die Nord- und Weststraße, wo das Ordnungsamt eigentlich täglich Knöllchen schreiben könne, weil die Feuerwehr nicht durchkomme. „Wir wollen aus diesen Situationen lernen und es in Zukunft besser machen“, so das Stadtoberhaupt. Die Satzung muss Ende April noch durch den Haupt- und Finanzausschuss und soll am 7. Mai durch den Stadtrat verabschiedet werden.
Roland Wernicke (Grüne) gingen die 1,5 Stellplätze noch nicht weit genug, weil dies an der Realität vorbeigehe. In Wiedenest verfüge manche Familie über drei Fahrzeuge. Fachbereichsleiter Andreas Wagner verwies allerdings darauf, dass sich die Stadt nach anwaltlicher Beratung zu dieser Zahl entschieden habe, „weil jeder normale Richter schon zwei Stellplätze je Wohneinheit nicht mitgehen würde, da es jeden Bauherren überfordern würde“.
Sven-Oliver Rüsche (UWG) äußerte Besorgnis, dass man bei Umbauvorhaben an der Kölner Straße Bauherren zu sehr einschränken könnte. Laut Wagner wird die Satzung aber einen Ausnahmeparagrafen enthalten, wonach bei einer sachlichen Unmöglichkeit in begründeten Einzelfällen die Parkplätze auch auf einem anderen Grundstück in bis zu 100 Meter Entfernung nachgewiesen werden können. Dies liege aber im Ermessen der Stadtverwaltung. Sollte auch das nicht möglich sein, werde man von städtischer Seite ein Bauvorhaben daran aber auch nicht sofort scheitern lassen.
Eine Ablösung von Stellplätzen durch Zahlung einer gewissen Summe wie in anderen Kommunen in Deutschland (in Groß-Gerau kostet dies 7.200 Euro) ist in der Bergneustädter Satzung nicht vorgesehen. Bürgermeister Thuls Fazit: „Es wird Einzelfälle geben, die schwierig sind. Insgesamt löst die Satzung aber deutlich mehr Probleme, als dass sie sie verursacht.“ Der Ausschuss empfahl die Satzung einstimmig an den Stadtrat.
KOMMENTARE
1
Bergneustadt hat Probleme. Einfach nur peinlich
Walter Schmidt, 09.04.2025, 06:58 Uhr2
Werter Herr Schmidt, was genau ist denn daran peinlich?
, 11.04.2025, 18:26 Uhr3
Wenn Rettungsdienste nicht durchkommen, sehe ich das auch als ziemlich problematisch an!
Ich kenne auch so ein paar Stellen, wo ich schon lange darauf warte, dass gehandelt wird.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN