BERGNEUSTADT
Wird das Wohnen in Bergneustadt teurer? Stadt will zum alten Grundsteuermodell zurück
Bergneustadt – Im Rathaus will man aufgrund rechtlicher Unsicherheiten an die differenzierten Hebesätze ran – Aus der Politik gibt es Gegenwehr.
Von Peter Notbohm
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Grundsteuerreform hat in ganz NRW in vielen Rathäusern ein kleines Erdbeben ausgelöst. Der Tenor: Unterschiedliche Hebesätze für Gewerbeflächen und Wohngrundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte mit einer etwas abweichenden Begründung die Nichtigkeit differenzierter Hebesätze in Hilden fest. Noch handelt es sich zwar nur um Einzelurteile, weitere Klagen sind aber anhängig. Damit stehen die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B landesweit rechtlich auf wackeligen Beinen.
Auch in Bergneustadt könnte das nun Auswirkungen auf die Bürger haben. Eigentümern von Wohngrundstücken droht eine höhere Grundsteuer B – und zwar rückwirkend zum Beginn dieses Jahres. Das möchte jedenfalls die Kämmerei im Rathaus beschließen lassen. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde nun im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert.
Die differenzierten Grundsteuerwerte sehen derzeit eine Privilegierung von Grundstücken mit Wohnhäusern (1.050 Prozentpunkte) gegenüber unbebauten oder gewerblich genutzten Flächen (1.500 Prozentpunkte) vor. Bergneustadts Politik hatte sich bewusst für die Differenzierung entschieden, um Wohnen durch niedrigere Hebesätze zu entlasten. Aufkommensneutral wäre für Bergneustadt ein einheitlicher Hebesatz von 1.248 Prozentpunkten. Um die vom Stadtrat beschlossene Steuersenkung beizubehalten, schlägt die Verwaltung einen einheitlichen Hebesatz von 1.145 Prozentpunkten vor. Eine Entscheidung muss bis zum 30. Juni fallen.
In der Stadtpolitik stößt der Verwaltungsvorschlag allerdings auf wenig Gegenliebe, wie die Diskussionen im Haupt- und Finanzausschuss zeigten. Bürgermeister Matthias Thul (CDU) argumentierte, dass er die Differenzierung „vom Herzen her“ gut finde, sich die Verwaltung aber eine sachliche Meinung bilden müsse, weshalb „ich das nicht mit dem Herzen machen darf“. Die Reform der schwarz-grünen Landesregierung kritisierte er als schlecht gemacht, da es „zu viele ungeklärte Rechtsfragen gibt“.
Kommunen, die an der Differenzierung festhalten, gehen aus seiner Sicht ins Risiko. „Im nicht sehr wahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen Fall haben wir schon für 2025 eine nichtige Satzung“, sagte er. 5,7 Millionen Euro Einnahmen aus 8.324 Grundsteuerfällen hatte Bergneustadt im vergangenen Jahr. Sollte es durch Gerichtsurteile zu Rückzahlungen kommen, müsste alles neuberechnet werden, was die Verwaltung überfordern werde, warnte Thul. Die Risikorückstellung der Stadt beträgt 300.000 Euro.
Unterstützung erhielt das Stadtoberhaupt aus der eigenen Partei. Er sei maßlos von der eigenen Landesregierung enttäuscht, sagte Ralf Siepermann (CDU). Vor allem die Beratungsresistenz von NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) kritisierte er, da dieser die Städte und Gemeinden im Stich lasse. Das Risiko sei durch potenzielle Zinsausfälle in sechsstelliger Höhe enorm. Ähnlich argumentierte Reinhard Schulte (CDU) und zog einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir sitzen als Stadt im Auto und wer anderes drückt aufs Gaspedal. Trotzdem fahren wir am Ende vor die Wand.“
Auch Daniel Grütz (SPD) stimmte in die Kritik auf die Landesregierung ein: „In Düsseldorf wird erwartet, dass wir als ehrenamtliche Politiker deren Probleme lösen.“ Trotzdem werde seine Fraktion weiterhin für die Differenzierung stimmen, um den Bürger so weit wie möglich zu entlasten: „Die Bürger haben ein Recht auf Planungssicherheit. Die Bescheide sind verschickt […] und wir müssen das machen, was für den Bürger am besten ist, und das ist die Differenzierung.“
Wolfgang Lenz (AfD) hofft auf eine bundesweit einheitliche Regelung und rät allen Bürgern zu klagen, „um Land und Bund so unter Druck zu setzen, dass das richtig vor die Wand knallt“. Auch Jens-Holger Pütz (UWG) sprach sich für die Differenzierung aus und will weitere Urteile abwarten: „Ein einheitlicher Hebesatz würde die Bürger, die ohnehin schon stark belastet sind, noch mehr belasten. Das kann nicht so weitergehen.“ Mehmet Pektas (FWGB) sprach sich zwar für eine Entlastung der Bürger aus, argumentierte gleichzeitig aber auch, „dass wir den möglichen Schaden für Bürger und Unternehmen so gering wie möglich halten müssen“.
Eine Empfehlung bekam der Vorschlag aus der Kämmerei am Ende nicht. Sechs Ausschussmitglieder (CDU und der Bürgermeister) stimmten dafür, acht Ausschussmitglieder (SPD, AfD, UWG, Grüne) waren dagegen, die FWGB enthielt sich. Endgültig entschieden wird das Thema am 27. Mai im Stadtrat.
KOMMENTARE
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Eine Absolute Frechheit, kein Wunder das die Bürger nicht mehr an die großen Parteien glauben.Ein Absolutes Unding und nicht tragbar.Einfach enttäuschent und der Gedanke woanders hinzuziehen wächst immer weiter.
Bergneustädter, 13.05.2026, 09:18 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.