BLAULICHT
218 Gramm Amphetamin zu viel – Amtsgericht sieht sich nicht zuständig
Gummersbach – Bergneustädter Trio soll in Wohnung und Keller gleich mehrere Cannabisplantagen betrieben haben – Gehandelt wurde auch mit anderen Drogen – Fall muss nach Verweisung vor dem Landgericht Köln neu aufgerollt werden.
Von Peter Notbohm
Knapp drei Jahre lang sollen Kevin C., Stefan C. und Natascha T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) gleich mehrere Cannabis-Plantagen im gemeinsam genutzten Keller und in ihren Wohnungen betrieben und damit einen florierenden Marihuana-Handel aufgezogen haben. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus, die die drei Bergneustädter (30, 62 und 48) am Donnerstag am Amtsgericht Gummersbach wegen bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt hat.
Insgesamt vier Plantagen fanden die Ermittler am 17. April 2022 im Haus eines Bergneustädter Stadtteils. Die Cannabis-Growboxen waren teilweise aus OSB-Platten selbstgebaut. Dazu wurde Equipment für die Aufzucht (LED-Lampen, Luftfilter, Zeitschaltuhren) sowie den Verkauf (Feinwaagen, Verpackungsmaterial, mehrere Handys) beschlagnahmt. Allein die Pflanzen in den beiden Growboxen in den Wohnungen hätten nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft in ihren drei Anbauzyklen vermutlich 800 Gramm reines Marihuana ergeben.
Zusätzlich wurden in den beiden Wohnungen der Angeklagten 1.160 Gramm Cannabis gefunden, dazu 3,5 Gramm Samen, 10,5 Gramm Haschisch und 218 Gramm Amphetamin – der Großteil im Wohnzimmer von Kevin C., der auch weitgehend mit Natascha T. den Verkauf der Drogen organisiert haben soll.
Ausgerechnet das gefundene Amphetamin könnte der Drogen-Bande nun aber zum Verhängnis werden. Denn nach einem fast einstündigen Rechtsgespräch zwischen dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef, dem Staatsanwalt sowie den drei Verteidigern erklärte sich das Gericht für nicht zuständig und verwies den Fall an das Landgericht Köln.
Neef sprach von Diskrepanzen zwischen Sachverhalt und Anklage. Denn: Durch die Einbeziehung des Amphetamins in den Vorwurf des Handelstreibens drohen Mindeststrafen von fünf Jahren Haft. Allerdings liegt die Strafgewalt von Amtsgerichten bei maximal vier Jahren Freiheitsstrafe. Kommt eine höhere Strafe in Betracht, muss das Verfahren an das Landgericht gehen.
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