BLAULICHT

„Damenbesuch“ in den Niederlanden endet straffrei

ks; 22.07.2024, 16:55 Uhr
Archivfoto: Lars Weber.
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„Damenbesuch“ in den Niederlanden endet straffrei

ks; 22.07.2024, 16:55 Uhr
Waldbröl – Kurz vor Weihnachten hat sich ein 30-jähriger Waldbröler hinter der Grenze über 250 Cannabis-Stecklinge besorgt – Heute musste er sich dafür vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Während viele Menschen aus dem Rheinland und Westfalen in der Vorweihnachtszeit in die Niederlande fahren, um über Weihnachtsmärkte zu schlendern und Geschenke zu besorgen, hatte die Tour von Lukas K. (Anm.d.Red.: Name geändert) wohl einen anderen Hintergrund. Laut Anklage soll sich der 30-jährige Waldbröler im Nachbarland insgesamt 252 Marihuana-Stecklinge besorgt und diese am 18. Dezember 2023 über die A52 nach Deutschland eingeführt haben – doch kurz hinter der Grenze wurde er von einer Streife der Bundespolizei erwischt.

 

Einer der beiden Bundespolizisten war heute als Zeuge zum Amtsgericht Waldbröl geladen worden, sagte vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Carsten Becker aus. Tätig im Bereich der Grenzüberwachung, hätte er an besagten Tag zusammen mit seinem Kollegen den einreisenden Verkehr auf der A52 im Auge behalten. Nahe der Grenze sei den beiden ein Auto aufgefallen, woraufhin die beiden entschieden hätten, an der Abfahrt in Schwalmtal eine Kontrolle durchzuführen.

 

In dem Auto habe Lukas K. aus Waldbröl gesessen, er sei allein unterwegs gewesen. Auf die Frage, woher er komme, habe er geantwortet, dass er „auf Damenbesuch“ gewesen sei. Die Bundespolizisten hätten anschließend den Kofferraum kontrolliert, darin Kartons gefunden. Auf die Frage, was denn darin sei, soll der 30-Jährige von Haribos gesprochen haben. Doch nach dem Öffnen seien die Beamten nicht auf Gummibärchen gestoßen, sondern auf insgesamt 252 Cannabis-Stecklinge. Außerdem soll der Waldbröler ein Messer bei sich gehabt haben.

 

Als Ermittlungsunterstützung für die „Kollegen aus Kleve“ hätten oberbergische Polizisten dann die Wohnung des Angeklagten durchsucht. „Das war ein komplexes Gebäude mit vielen Kellerräumen“, sagte ein Gummersbacher Polizist aus. Ob Cannabissamen, eine Lüftungsanlage, Lampen, Düngemittel oder auch Schläuche: die Beamten seien auf reichlich Plantagenzubehör gestoßen, in Betrieb sei die Plantage aber noch nicht gewesen. Außerdem sei in der Küche ein Vakuumiergerät, im Schlafzimmer ein Baseballschläger, sowie ein Schlagring, Quarzhandschuhe, Bargeld im vierstelligen Bereich, aber auch Falschgeld gefunden worden.

 

Angeklagt war Lukas K. wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie dem Mitführen einer Waffe. Zu den Vorwürfen äußerte sich der 30-Jährige nicht, er verteidigte sich schweigend. Doch gleich zu Beginn der heutigen Verhandlung ruderte der Staatsanwalt zurück: was er dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfen habe – nämlich ein vollendetes Handeltreiben – sei so nicht richtig.

 

Außerdem wies der Staatsanwalt auf eine Lücke im neuen Cannabisgesetz hin. Auch wenn Lukas K. mit den Pflanzen erwischt worden sei: nach dem neuen Cannabisgesetz seien die Stecklinge zu klein – und so habe er sich nach dem neuen Cannabisgesetz „nicht mehr strafbar gemacht“, erklärte der Staatsanwalt. Nach dem alten Gesetz hätte die Verhandlung wohl ein anderes Ende gefunden. Dann hätte der Waldbröler wohl einer Freiheitsstrafe auf Bewährung entgegenblicken müssen.

 

Nach rund einer Stunde wurde das Verfahren gegen Lukas K. eingestellt. „Obwohl es letztes Jahr im Dezember passiert ist, muss ich das mildere Gesetz anwenden“, führte Richter Becker aus, und ergänzte: „Bis zum 1. April war es noch strafbar.“ Abschließend versuchte der Vorsitzende dem 30-Jährigen ins Gewissen zu reden: „In dem Umfang, wie Sie es vorhatten, dürfen Sie (Anm.d.Red.: auch nach neuem Gesetz) nicht anbauen.“

 

Wegen des aufgefundenen Falschgeldes wartet noch ein abgetrenntes Verfahren auf den 30-jährigen Anlagenmechaniker.

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