BLAULICHT

„Du willst es doch auch“

lw; 15.02.2024, 15:41 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

„Du willst es doch auch“

lw; 15.02.2024, 15:41 Uhr
Waldbröl – 20-Jähriger schickte Fotos seines Geschlechtsteils an eine minderjährige Freundin – Er musste sich wegen der Verbreitung pornografischer Schriften am Amtsgericht verantworten.

Von Lars Weber

 

Richter Carsten Becker geht davon aus, dass es sehr oft passiert. Nur angezeigt werde es nicht häufig. Gemeint ist das Senden von anzüglichen und pornografischen Bildern oder Videos. Sowohl bei Erwachsenen, aber auch bei Jugendlichen kann es schnell zu einer Straftat werden, wenn der Empfänger oder die Empfängerin überhaupt gar nicht solche Bilder sehen möchte – oder man noch minderjährig ist. Wie bei einer 17-jährigen Waldbrölerin, bei der beide Faktoren zutrafen. Vor Richter Carsten Becker hat sich deshalb heute wegen der Verbreitung pornografischer Schriften Ingo O. (Anm.d.Red.: Name geändert) aus Nümbrecht verantworten müssen.

 

Laut Anklageschrift soll der 20-Jährige der jungen Frau zum einen im Sommer vergangenen Jahres ein Video geschickt haben, wie er sich selbst befriedigt. Zum anderen soll er ihr ein paar Monate später am 23. Oktober Fotos von seinem erigierten Penis gesendet haben, mit denen er sie mit weiteren Anzüglichkeiten dazu überreden wollte, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. „Du willst es doch auch.“ Aber sie wollte nicht, vertraute sich stattdessen ihrer Mutter an und zeigte den jungen Mann an. Er habe versucht sich aufzuzwingen, ohne die Wünsche anderer zu respektieren, so die Staatsanwaltschaft.

 

Ingo O. gab die Taten ohne Umschweife zu. „Es stimmt, das war scheiße.“ Sie hätten vorher schon einmal auf eine ähnliche Weise digital Kontakt gehabt, kannten sich aber auch von Freunden im richtigen Leben. Sex hätten sie aber nie gehabt. Er habe gewusst, dass das Mädchen noch nicht 18 Jahre alt ist, als er ihr die Bilder über Instagram schickte. Er habe registriert, dass sie eigentlich kein Interesse an ihm zeigte. „Ich habe dann vielleicht ein bisschen übertrieben bei dem Versuch, sie umzustimmen.“ Von ihr, so sagte er aus, habe er nie ein explizites Foto bekommen. Nur auf einem habe sie etwas mehr Dekolleté gezeigt.

 

Dem widersprach die junge Frau bei ihrer Aussage im Zeugenstand. „Das würde ich nie tun.“ Richter Becker verlas auch die Unterhaltung von ihr mit dem Angeklagten, nachdem er ihr ein erstes Foto gesendet hatte. Den Anzüglichkeiten und Aufforderungen begegnete sie mit klaren Absagen. Und trotzdem sendete er ihr noch ein weiteres Foto zu. „Spätestens hier hätten sie sich endgültig strafbar gemacht“, kommentierte Richter Becker.

 

Ingo O. entschuldigte sich bei der Schülerin für sein Verhalten. Seitdem habe es keine weiteren Kontaktaufnahmen gegeben, was auch die 17-Jährige bestätigte. „Sie müssen sich sowas niemals gefallen lassen. Gehen Sie zur Polizei“, bestärkte Richter Becker die Schülerin, dass ihr Verhalten richtig war.

 

Das Verfahren gegen Ingo O. wurde anschließend von Richter Carsten Becker in Absprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Voraussetzung dafür, dass es so bleibt, ist die Leistung von 30 Sozialstunden. Dafür hat der 20-Jährige drei Monate Zeit.  

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