BLAULICHT

„Er ist keine Gefahr für seine Schüler“

ks; 04.08.2026, 19:00 Uhr
Symbolfoto: Archiv.
BLAULICHT

„Er ist keine Gefahr für seine Schüler“

ks; 04.08.2026, 19:00 Uhr
Waldbröl – Die Staatsanwaltschaft warf einem 64-Jährigen unter anderem den Besitz jugendpornographischen Materials vor – Verfahren vor dem Amtsgericht Waldbröl.

Vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl musste sich ein 64-jähriger Mann aus dem Südkreis verantworten, der offenbar mehrere Grenzen überschritten hatte. Die Staatsanwaltschaft warf Uwe P. (Anm. d. Red.: Name geändert) vor, ein kinderpornographisches Video verbreitet, jugendpornographisches Material besessen sowie in einem Badezimmer unbefugt intime Bildaufnahmen angefertigt zu haben.

 

Konkret soll er laut Anklage am 10. Januar 2023 über Facebook ein kinderpornographisches Video von einem Jungen verschickt haben. Bei einer Hausdurchsuchung am 29. November 2023 sollen Ermittler auf jugendpornographische Bilder gestoßen sein. Der Richter zog hierbei aber auch eine Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornographie in Betracht. Bereits ein Jahr zuvor, am 29. Juli 2022, soll Uwe P. in einem Badezimmer intime Szene aufgenommen habe. Auf Videos sollen eine Freundin der Lebensgefährtin des Angeklagten sowie die volljährige Tochter der Freundin in intimen Momenten zu sehen sein. Die beiden sollen bei der Partnerin des Angeklagten zu Besuch gewesen sein, als die Aufnahmen entstanden sind.

 

Für Uwe P. war das kein leichter Gang. Er hatte für die Gerichtsverhandlung eine Erklärung vorbereitet, in der er die Taten einräumte. „Ich will für die Dinge geradestehen, die ich getan habe. Was ich gemacht habe, war absolut falsch“, las der 64-Jährige vor – weinend, und mit zitternden Händen. „Ich habe gedacht, das ist nur für mich und meinen Computer.“ Nach diesen Taten habe er mit einer Therapie begonnen – etwas, das für ihn schon lange überfällig gewesen sei. „Ich habe viel zu viel Zeit mit Pornographie verbracht und irgendwann in meiner eigenen Welt gelebt. Ich schäme für mich für mein Verhalten“, sagte Uwe P. Letztlich habe er den Druck gebraucht, um sein Leben zu verändern.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden im Gerichtsaal Auszüge aus besagtem Videomaterial gezeigt. Die Aufnahmen, die auf den eingezogenen Datenträgern gespeichert sind, sollen vernichtet werden. Zeugen mussten im Rahmen der Verhandlung nicht aussagen. Bei Mutter und Tochter, die Uwe P. heimlich gefilmt habe, habe er sich entschuldigt. Die Lebensgefährtin ist an der Seite des 64-Jährigen geblieben. Laut Akte wurden bei Uwe P. eine deutliche Stabilisierung der Persönlichkeit und eine günstige Sozialprognose festgestellt; ein Rückfallrisiko soll es derzeit nicht geben. Vorbestraft ist der Mann aus dem Südkreis bislang nicht gewesen. Allerdings: Uwe P. unterrichtet Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche – in Gruppen, aber auch einzeln.

 

Die Staatsanwaltschaft sah den Sachverhalt so eingeräumt, wie er angeklagt war, sowie ein vollumfängliches und reuevolles Geständnis. „Das war kein taktisches Geständnis“, betonte der Staatsanwalt. Er forderte insgesamt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie die Zahlung von bis zu 1.500 Euro an eine Kinderschutzeinrichtung. Der Verteidiger sprach sich hingegen für eine Geldstrafe aus – und forderte kein Berufsverbot für den 64-Jährigen. Der Jurist war davon überzeugt, dass keine einzige der Anklagen einen Zusammenhang mit dem Beruf des Angeklagten gehabt habe. „Er ist keine Gefahr für seine Schüler“, sagte der Rechtsanwalt. Was passiert sei, sei für Uwe P. „hochnotpeinlich und potentiell existenzgefährdend“.

 

Das Schöffengericht zog sich über eine halbe Stunde für die Beratung zurück, ehe das Urteil verkündet worden ist. Verurteilt wurde Uwe P. wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Materialien sowie der Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht würdigte das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, sah aber auch, dass er Vertrauensverhältnisse „auf extreme Weise verletzt“ habe. Die Kamera im Badezimmer habe der 64-Jährige dem Richter zufolge „feinsäuberlich platziert. Viel verwerflicher geht es nicht“, sagte der Vorsitzende.

 

Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Berufsverbotes sah das Schöffengericht nicht erfüllt, denn keine einzige dieser drei Taten habe einen unmittelbaren Bezug zum Beruf des Angeklagten. Trotzdem habe das Gericht höchste Bedenken, dass jemand mit einer derartigen Neigung mit Kindern und Jugendlichen arbeite. „Wir sehen höchste Gefahr für die Begehung weiterer Straftaten“, wenn Uwe P. allein mit Heranwachsenden in einem Raum sei, erklärte der Richter. „Dass Sie unbegleitete minderjährige Kinder unterrichten, möchte das Gericht nicht“, betonte der Richter – es sei denn, es ist noch eine weitere erwachsene Person im Raum. Diese Anordnung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr gelten.

WERBUNG