BLAULICHT
19-Jähriger attackiert Partner seiner Mutter
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl wurde ein junger Waldbröler gestern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Wenn Eltern einen neuen Partner haben, geht das oft mit Schwierigkeiten einher. In Waldbröl hat ein derartiger Konflikt zuletzt nicht nur Polizei, sondern auch Justiz beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft warf einem 19-jährigen Waldbröler eine gefährliche Körperverletzung vor. Am 14. März dieses Jahres soll er eine andere Person mit gefährlichem Werkzeug misshandelt und geschädigt haben. Gestern musste sich Dustin A. (Anm. d. Red.: Alle Namen geändert) deswegen vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Wie im Laufe der Verhandlung deutlich wurde, hat der 19-Jährige im März nicht irgendjemanden verletzt. Bei dem Geschädigten handelt es sich um den Lebensgefährten seiner Mutter.
Laut Anklage soll sich der Geschädigte Ahmed G. in der Wohnung von Peter H. aufgehalten haben, einem Nachbarn von Dustin und seiner Mutter. Der Angeklagte war losgeschickt worden, um für seinen Nachbarn Bier zu kaufen. Dass Ahmed G. bei seinem Nachbarn zu Besuch gewesen war, soll der damals 18-Jährige aber nicht gewusst haben. Dustin A. soll für seinen Nachbarn mehrere Sixpacks Bier gekauft haben. Als er diese übergeben wollte, soll er eine Bierflasche in das Gesicht von Ahmed G. geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft ging hierbei von Rache aus, denn Dustin A. soll gedacht haben, dass Ahmed G. seine Mutter verprügelt habe. Der Geschädigte soll dabei am Kiefer, am Nasenbein und am Jochbein verletzt worden sein sowie ein blaues Auge bekommen haben.
Dustin A. war am Donnerstag ohne rechtlichen Beistand im Amtsgericht Waldbröl erschienen. Eigentlich wollte er im Gerichtssaal keine weiteren Angaben machen und verwies auf seine Aussage bei der Polizei. Nachdem Richter Dubberke einige Angaben des 19-Jährigen aus der Akte verlas, antwortete er doch auf die Fragen des Richters. „Der hat vor circa drei Jahren meine Mutter geschlagen“, sagte der 19-Jährige. Als er seinem Nachbarn das Bier gebracht hatte (insgesamt vier Sixpacks á 0,5-Liter-Plastikflaschen), soll Ahmed G. auf einem Sessel im Wohnzimmer gesessen haben. Dann soll er „Sachen mit seinen Händen gemacht“ haben. Dustin A. gab an, aus Angst die beiden Sixpacks, die er noch in den Händen gehalten habe, fallen gelassen und Ahmed G. mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen, dieses dabei aber nur gestriffen zu haben.
Richter Dubberke schenkte dieser Schilderung aber keinen Glauben. Im Saal zeigte er eine Abbildung des Gesichts von Ahmed G., das nach der Tat aufgenommen worden war. Auf dem Foto ist zu sehen, dass das linke Auge des 57-jährigen Waldbrölers dick und fast komplett zugeschwollen war. Darüber hinaus erinnerte Richter Dubberke an die weiteren Verletzungen im Gesicht des Mannes, der daraufhin für eine Woche im Krankenhaus behandelt und auch operiert werden musste. „Er war über Wochen und Monate hinweg krankgeschrieben“, sagte der Richter. „Ich glaube Ihnen nicht.“ Dem 19-Jährigen legte er deshalb nahe, nochmal in sich zu gehen und über seine Schilderung nachzudenken – doch Dustin A. blieb bei seiner Version.
Weder Ahmed G. noch Peter H. wollen gesehen haben, wie Dustin A. den 57-Jährigen angegriffen haben soll. Einerseits sagte Ahmed G. aus, sich nicht daran erinnern zu können, andererseits meinte er, dass etwas auf ihn zugeflogen kam. Beide waren sich sicher, dass der 19-Jährige den Mann mit den Sixpacks attackiert habe. „Ich weiß, dass der Dustin etwas gegen mich hat – schon länger. Aber wir waren hier auf anderem Territorium“, sagte Ahmed G. „Der hat mir zwei Sixpacks ins Gesicht geschmissen. Ich weiß bis heute nicht warum.“ Auf Nachfrage von Richter Dubberke fuhr Ahmed G. fort. „Ich hatte keinen Grund, ihm etwas zu tun. Ich bin mit seiner Mutter zusammen – bis heute.“ Vor vier oder fünf Jahren hätte er sich mit der Mutter von Dustin A. gestritten, verprügelt habe er sie aber nicht. „Der muss in dieser Zeit einen Hass auf mich aufgebaut haben“, erzählte der 57-Jährige.
Bis heute habe sich Dustin A. nicht bei ihm entschuldigt – ganz im Gegenteil. Der 19-Jährige habe ihm gar aufs Auto gespuckt. Dass sich der junge Waldbröler derart verhalte, sei auch für seinen Nachbarn Peter H. neu gewesen. „Ich kenne den auch nicht so. Eigentlich ist der lieb, freundlich, höflich“, sagte der 59-Jährige. Vorbestraft soll der junge Mann bislang nicht gewesen sein. Wie Dustin im Vorfeld einer Jugendgerichtshilfe schilderte, hätten sich seine Eltern vor etwa zehn Jahren scheiden lassen. 2024 habe er einen Hauptschulabschluss gemacht, in diesem Jahr eine Stelle bekommen. Wie der 19-Jährige im Gericht sagte, sei er in der Zwischenzeit aber gekündigt worden und derzeit arbeitslos. Eine Reifeverzögerung zum Tatzeitpunkt konnte die Jugendgerichtshilfe nicht ausschließen. Sie empfahl ein Sozialkompetenztraining.
Aus Sicht des Staatsanwaltes ist der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er forderte deshalb die Anordnung eines sozialen Kompetenztrainings, das Ableisten von mindestes 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie angesichts der Schwere der Verletzung eine Woche Jugendarrest. Richter Dubberke folgte dem und entschied sich damit für die Anwendung des Jugendstrafrechts. „Das ist eine schwere Straftat mit schweren Folgen.“ Nach Erwachsenenstrafrecht hätte Dustin A. eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erwartet; bei dieser Tat sprach der Vorsitzende gar von ein bis zwei Jahren. Eine Woche Jugendarrest ordnete der Richter nicht zuletzt als Warnung an, damit Dustin A. spürt, wo so eine Tat hinführt. „Sowas darf auf gar keinen Fall nochmal passieren“, mahnte er abschließend.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.