Waldbröl – Ein Mann aus Morsbach musste sich erneut vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten – Die Staatsanwaltschaft warf ihm Fahrerflucht vor.
Wenn es im Alter irgendwann Mal um die Frage geht, wie gut das mit dem Autofahren noch klappt und ob man seinen Führerschein behalten oder lieber abgeben sollte, ist damit für viele Menschen ein gravierender Einschnitt verbunden – gerade im ländlichen Raum. Einem Bericht des Statistischen Bundesamtes zufolge sind Autofahrer im Seniorenalter zwar vergleichsweise selten in Unfälle verwickelt. Wenn sie aber beteiligt sind, tragen sie deutlich häufiger die Hauptschuld. So war es auch bei Werner P. (Anm. d. Red.: Name geändert) aus Morsbach, der gestern auf der Anklagebank im Amtsgericht Waldbröl Platz nehmen musste.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 68-Jährigen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Laut Anklage soll Werner P. am 15. Dezember 2025 gegen 8:35 Uhr in Morsbach durch eine Unachtsamkeit mit seinem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt und dabei einen Schaden von rund 1.500 Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 68-Jährige den Unfall bemerkt habe, sich danach aber vom Unfallort entfernt habe, ehe seine Personalien, das Fahrzeug und die Beteiligung festgestellt werden konnten.
„Ich habe von dem Unfall nichts bemerkt. Ich hatte das Radio an“, sagte der 68-Jährige, der ohne Rechtsbeistand im Gerichtssaal saß. Werner P. soll beim Ausparken mit seinem Wagen rückwärts gefahren sein und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt haben. „Das war ein leichtes Antitschen“, sagte der Morsbacher. „Ich bedaure das am meisten. Das ist ja mein Nachbar“, sagte der Angeklagte, der damit den Fahrer des beschädigten Autos meinte. Auf die Nachfrage von Richter Dr. Zurbrügg, ob ihm derartige Unfälle in letzter Zeit häufiger passieren würden, bestätigte er das. „Ich war fast 40 Jahre unfallfrei. Keinen Schaden habe ich melden müssen. Aber es passiert im letzten halben Jahr öfter.“
Drei Zeugen waren zu der Verhandlung geladen worden: zwei Nachbarn sowie der Halter des beschädigten Fahrzeugs. Einer von ihnen hatte den Unfall mit angesehen. Als Werner P. mit seinem Fahrzeug zurückgesetzt hatte, „war er sich noch am Anschnallen – der Gurt hat gepiepst“, sagte der Zeuge. Dass der 68-Jährige mit Absicht Fahrerflucht begangen habe, schloss der Zeuge aber aus.
Werner P. hatte nicht zum ersten Mal mit Richter Dr. Zurbrügg zu tun. Im August 2025 hatte er beim Ausparken den gleichen Unfall verursacht, dabei dasselbe Fahrzeug touchiert, wofür er sich bereits vor Gericht verantworten musste. Seinen Führerschein musste der 68-Jährige bereits abgeben; sein Auto habe er in der Zwischenzeit verkauft. Dass der Morsbacher seinen Führerschein nochmal zurückbekommt, schloss die Staatsanwaltschaft aus. Letztlich wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten eingestellt.