Gummersbach – 23-Jähriger wegen Besitzes von Marihuana und Haschisch zu Geldstrafe verurteilt – Keine Vorstrafen und geständig.
Von Lars Weber
Der Rechtsanwalt des 23-jährigen Marc O. (Anm.d.Red.: Name geändert) Anwalt brachte auf den Punkt, was jeder im Saal des Amtsgerichts Gummersbach gut erkennen konnte. „Mein Mandant hat die Schnauze voll von Drogen. Er will hier nicht sein und will hier auch nicht wieder hin.“ Ein bisschen eingesunken und mit hochrotem Kopf, so saß Marc O. neben seinem Verteidiger, dem er auch das Sprechen überließ. Eigentlich sei im Leben seines Mandanten bisher alles nach Plan gelaufen, bis auf eine Sache. Und genau deshalb hat der 23-Jährige heute vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef gestanden. Er musste sich aufgrund des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel verantworten. Nach einer kurzen Verhandlung durfte er nach knapp 45 Minuten das Gericht mit einer Geldstrafe wieder verlassen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Juli letzten Jahres vor einer Pizzeria in Bergneustadt 34 Gramm Marihuana und 26 Gramm Haschisch gekauft zu haben. Für die Drogen habe Marc O. mehr als 720 Euro gezahlt. Gebraucht habe er das Marihuana und das Haschisch aber nur für sich selbst. Mit dem Kauf hatte er seinen Vorrat aufgestockt. Vor Gericht ist der junge Mann eigentlich nur, weil sein Dealer aufgeflogen war und die Polizei deshalb auch auf die Kunden aufmerksam wurde.
Der ehemalige Dealer von Marc O. war auch heute als Zeuge vor Gericht erschienen. Aussagen musste er aber nicht, da der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich einräumte. Und nicht nur das: Der Verteidiger legte auch gleich noch eine Bescheinigung der Caritas vor: Marc O. war bereits von selbst bei der Suchtberatung gewesen und wird dort weitere Termine wahrnehmen, wurde dem Schöffengericht versichert.
Da der Angeklagte darüber hinaus bisher keine Vorstrafen hat, geständig war, es sich um weiche Drogen handelte und die Menge sich nur knapp über dem Definitionswert der nicht geringen Menge befand, werteten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Tat als minderschweren Fall. Allerdings lagen sie weit auseinander, was für eine Geldstrafe als angemessen empfunden wurde. Die Staatsanwaltschaft forderte eine empfindliche Strafe von 10.500 Euro (150 Tagessätze a 70 Euro). „Das ist drastisch drüber und Tat und Schuld nicht angemessen“, fand der Verteidiger. Er beantragte eine Strafe über 5.400 Euro.
Richter Neef und seine Schöffen orientierten sich am angegebenen Nettogehalt des Angeklagten und setzten die Strafe auf 6.300 Euro fest. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
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