BLAULICHT

„Stoßstange an Stoßstange“: Richter verurteilt zwei Raser nach illegalem Rennen

pn; 11.05.2026, 17:00 Uhr
Symbolfoto: Emre Vonal auf Pexels ---- Zwei Männer aus Waldbröl mussten sich am Amtsgericht Waldbröl wegen eines illegalen Kfz-Rennens verantworten.
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„Stoßstange an Stoßstange“: Richter verurteilt zwei Raser nach illegalem Rennen

pn; 11.05.2026, 17:00 Uhr
Waldbröl – Mit bis zu 150 Stundenkilometer sollen zwei Männer auf der B 478 unterwegs gewesen sein und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben – Ihren Führerschein erhalten beide nach dem Urteil am Amtsgericht Waldbröl vorerst nicht wieder.

Von Peter Notbohm

 

Stoßstange an Stoßstange und teilweise wahrscheinlich mit bis zu 150 Stundenkilometern: Lucian C. und Alexandru P. (Anm.d.Red.: Beide Namen geändert) lieferten sich am 20. März des vergangenen Jahres auf der B 478 zwischen Ruppichteroth und Waldbröl ein illegales Autorennen. Der Windecker (21) mit seinem Audi und der Waldbröler (31) mit seinem BMW nutzten auf der nahezu kerzengeraden Strecke fast jede Gelegenheit zum Überholen, fuhren mehrfach nebeneinander und nahmen dabei selbst in den wenigen Kurvenbereichen kaum Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

 

Wie gefährlich solche Straßenrennen sind, beweisen sie am Ende selbst. Nachdem die beiden Raser zuvor an Hillesmühle und Ziegenhardt vorbeigejagt sind, endet das Rennen abrupt nahe der Waldbröler Ortschaft Niederhausen. Hier verliert Lucian C. die Kontrolle über seinen BMW, kollidiert zunächst mit seiner Schutzleitplanke und prallt mit seinem Fahrzeug schließlich gegen einen Baum (OA berichtete). Er hat noch Glück, dass nur sein Fahrzeug schrottreif ist und er selbst unverletzt bleibt.

 

Am Amtsgericht Waldbröl wurden beide Männer vergangene Woche nun verurteilt. Neben Geldstrafen bekommen sie ihre Führerscheine vorerst auch nicht wieder. Die Vorwürfe hatten sie zuvor heruntergespielt. Die beiden Männer, die beim selben Arbeitgeber in Ruppichteroth arbeiten, erklärten über ihre Verteidiger, dass man damals im selben Haus in Waldbröl gelebt habe.

 

Gegen 15 Uhr habe man Feierabend gehabt. Zu einem Rennen habe man sich zu keinem Zeitpunkt verabredet. Lucian C. habe es wegen eines TÜV-Termins aber eilig gehabt, weshalb er unmittelbar nach der Aral-Tankstelle in Ruppichteroth zunächst Alexandru P. und wenig später zwei weitere Fahrzeuge überholt habe. Dabei sei er „relativ zügig“ unterwegs gewesen, von den von der Staatsanwaltschaft gemutmaßten 150 Stundenkilometern könne aber keine Rede sein, hieß es vom Verteidiger. Zu dem Unfall sei es gekommen, weil sein Mandant einer Katze ausgewichen sei.

 

Auch die Anwältin von Alexandru P. bestritt ein Rennen. Ihr Mandant sei maximal mit den erlaubten 100 Stundenkilometern unterwegs gewesen und sei in einer Kolonne mit mehreren Fahrzeugen gefahren. Dabei sei er niemandem zu dicht aufgefahren. Er habe später an der Unfallstelle angehalten, um seinem Arbeitskollegen zu helfen.

 

Zwei Zeugen, ein 57-jähriger Waldbröler und ein 55-Jähriger aus Reichshof, schilderten die Fahrweise der beiden Angeklagten hingegen vollkommen anders. Er sei selbst „flott mit 100 km/h“ unterwegs gewesen, als ihn bei Benroth ein Audi und ein BMW „Stoßstange an Stoßstange“ überholt hätten, schilderte der Waldbröler. „Zwischen die beiden Fahrzeuge passte kaum etwas dazwischen“, berichtete er weiter. Die Fahrzeuge habe er trotz der langen Geraden schnell aus dem Blick verloren, weshalb er die Geschwindigkeit auf etwa 150 km/h schätzte. Das Ganze habe auf ihn wie ein Rennen gewirkt und er habe noch gehofft, dass ein mobiler Blitzer vor Ort ist: „Das war richtig bekloppt und unverantwortlich. Die sind trotz des Berufsverkehrs so durch geschlossene Ortschaften gefahren.“

 

Ähnlich äußerte sich der Reichshofer, der damals bei Hillesmühle hinter einem abbiegenden Fahrzeug stark abgebremst hatte. Beide heranbrausenden Fahrzeuge hätten an einer Verkehrsinsel ausgeschert und sich anschließend auch wechselseitig überholt. „Das sah für mich nach einem Kräftemessen aus“, sagte der Mann, der nur wenig später Ersthelfer bei dem Unfall wurde.

 

Einzelrichter Andreas Dubberke stützte sich bei seinem Urteil schließlich vor allem auf die Aussagen der beiden Männer und sah die Aussagen der Angeklagten, die im Straßenverkehr bislang nicht auffällig geworden waren, widerlegt. Sie wurden zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro (60 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt. Ihre bereits eingezogenen Führerscheine dürfen sie frühestens in sechs Monaten wiederbeantragen. „Wir haben die typischen Kennzeichen für ein Rennen. Beide Fahrzeuge überholen mit sehr kurzem Abstand und fahren eine gewisse Zeit nebeneinander. Das waren keine normalen Überholmanöver. Der Unfall war am Ende nicht entscheidend, zeigt aber die Intention und wie gefährlich das Ganze war“, so Dubberke.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Geldstrafe nur eine dreimonatige Führerscheinsperre gefordert. Der Verteidiger des Windeckers hatte die Strafe ins Ermessen des Gerichts gestellt, aber darum gebeten, auf eine weitere Sperre des Führerscheins zu verzichten, da sein Mandant alle verursachten Schäden bezahlt habe und auf seine Fahrerlaubnis berufsbedingt angewiesen sei. Die Anwältin des Waldbrölers hatte einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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