BLAULICHT

Acht Jahre Haft: Familienvater (50) wegen Missbrauchs seiner Töchter verurteilt

pn; 20.05.2026, 20:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm --- Am Landgericht Bonn wurde ein Waldbröler wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener zu acht Jahren Haft verurteilt.
BLAULICHT

Acht Jahre Haft: Familienvater (50) wegen Missbrauchs seiner Töchter verurteilt

pn; 20.05.2026, 20:00 Uhr
Waldbröl/Bonn - Der Waldbröler hatte vor Gericht gestanden, seine beiden Töchter und in einem Fall auch seine Nichte missbraucht zu haben - Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Von Peter Notbohm

 

Vorwiegend den Mittagsschlaf seiner Töchter hat Manuel K. (Anm.d.Red.: Name geändert) ausgenutzt, um die beiden Mädchen über mehrere Jahre sexuell zu missbrauchen. Auch an seiner Nichte hat er sich einmal vergangen, hieß es in der Anklage. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in insgesamt 25 Fällen zwischen 2008 und 2019 hat die 8. Große Strafkammer am Landgericht Bonn den 50-jährigen Waldbröler am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt. Damit blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Maximalstrafe von sieben Jahren plädiert.

 

Relativ gefasst wirkte der Familienvater bei den Worten der Vorsitzenden Richterin Dr. Anja Johansson. Aufmerksam, mit zusammengefalteten Händen und stets der Richterin zugewandt verfolgte er die rund 45-minütige Urteilsbegründung. Schon zum Prozessauftakt im April hatte der Mann ein Geständnis abgelegt, womit er den Opfern einen langwierigen Prozess erspart hatte. Ursprünglich sollte das Urteil erst Anfang Juni fallen. Auch wenn sein Geständnis Lücken aufgewiesen habe, sei es enorm wichtig für das Verfahren gewesen, betonte die Richterin.

 

Dass Täter Dinge verdrängen und ihre Erinnerung verschwimmt, sei durchaus möglich. Was die Kammer aber wohlwollend bewertet habe, „war die volle Übernahme der Vorwürfe für alle drei Opfer und alle Tatgeschehen. Auch wenn Sie keine konkreten Erinnerungen mehr hatten, war es wichtig von Ihnen, zu sagen, dass die Mädchen hier die Wahrheit sagen werden“, wandte sich die Richterin an Manuel K. Die Opfer, die alle auch als Nebenkläger aufgetreten waren, hatten während der fünf Verhandlungstage unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

 

Erschwerend wertete die Kammer ihre Aussagen zu den Folgen der Taten, die Johansson als „sehr verstörenden Eingriff“ bezeichnete. Die Missbräuche der Töchter hatten schon im Kindergartenalter begonnen und endeten erst an der weiterführenden Schule. Die Nichte war vermutlich ein Zufallsopfer. Sie hatte bei der Familie übernachtet und war von dem Waldbröler vom Schlafzimmer ins Wohnzimmer getragen worden. Spätestens als er das Mädchen dort entkleidet habe, hätte er erkennen müssen, dass es sich nicht um eine seiner Töchter handle, so die Richterin.

 

Die ältere Tochter leide bis heute unter Panikattacken und Essstörungen, habe Probleme Nähe zuzulassen und verfalle wiederholt in depressive Phasen. Auch ihre jüngere Schwester, die sich als sie 14 Jahre alt geworden war, zunächst verbal und später auch körperlich gegen die Übergriffe gewehrt habe, erlebe immer wieder Flashbacks, leide unter starken Schuldgefühlen und Essstörungen und habe Probleme, körperliche Nähe zuzulassen. Ihre Cousine habe bis heute kein gutes Verhältnis zu Männern, auch der Körperkontakt sei schwierig, berichtete die Richterin aus den Aussagen.

 

In der Familie seien die Übergriffe nie ein großes Thema gewesen. Es habe eine Art stille Übereinkunft gegeben, nicht über das Thema zu sprechen, sagte Johansson. Erst 2019 haben der Angeklagte und seine Ehefrau eine Therapie durchgeführt - ohne die Kinder. Zwar wurde der Übergriff an der Nichte – damals acht Jahre alt - angezeigt, nachdem diese sich ihrer Großmutter offenbart hatte. Der Vater des Opfers zog die Anzeige damals wieder zurück, weil er seine Tochter nicht einem Ermittlungsverfahren habe aussetzen wollen. Manuel K. hatte die Vorwürfe damals bestritten.

 

Ins Rollen kam das Verfahren, nachdem sich die Cousinen 2024 erstmals über die Taten ausgetauscht hatten. Johansson betonte ausdrücklich, dass niemand anderes als der Angeklagte selbst durch seine Taten Schuld an dem Ermittlungsverfahren sei. Der Verurteilte war damals auf einer Polizeiwache erschienen und hatte dort ausgesagt, dass er einen Fehler gemacht habe, hatte sonst aber keine Angaben gemacht. Anschließend war er ins Ausland geflogen. Im Februar dieses Jahres war er in Kenntnis des ihm drohenden Verfahrens aus Südamerika zurückgekehrt, noch am Flughafen in Frankfurt festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

 

Im Gefängnis wird er auch bleiben. Das Gericht hielt den Haftbefehl aufrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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