BLAULICHT
Aggressiver Partygast (36) bekommt sechsmonatige Bewährungsstrafe
Waldbröl – Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Sozialstunden sind das Urteil am Amtsgericht Waldbröl gegen einen Reichshofer, dem vorgeworfen wurde, Polizisten massiv beleidigt und mit Kölschstangen beworfen zu haben.
Von Peter Notbohm
Bis zum letzten Wort ließ sich Andreas B. (Anm.d.Red.: Name geändert) Zeit, um zumindest eine kleine Entschuldigung abzugeben. Wirklich glaubhaft war die allerdings nur bedingt, da er seine Handlungen vom 13. April dieses Jahres schon im nächsten Satz wieder relativierte. Vor dem Amtsgericht Waldbröl musste sich der Reichshofer (36) seit Mitte Oktober wegen einer aus dem Ruder gelaufenen Geburtstagsparty in einer Waldbröler Ortschaft (OA berichtete) verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Nachdem Anwohner sich bereits zum zweiten Mal über die lautstarke Musik von der Geburtstagsfeier beschwert hatten, war damals die Polizei ein weiteres Mal angerückt, um die Party nach der ersten Warnung nun vorzeitig zu beenden. Andreas B. soll aufbrausend reagiert haben, die Beamten massiv beleidigt, mit einem Kölschglas nach ihnen geworfen haben und auf sie losgegangen sein. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray konnte man den bulligen 36-Jährigen unter Kontrolle bringen.
Die Beleidigungen und Bedrohungen in Richtung der Polizeibeamten hatte der bislang nicht vorbestrafte Reichshofer vor Gericht eingeräumt, mehr sei allerdings nicht passiert, behauptete er, weshalb er auch den Pfefferspray-Einsatz nie verstanden habe. Für Einzelrichterin Svenja Defourny ging es deshalb auch darum, zu klären, ob wirklich Kölschstangen in Richtung der Polizisten geflogen waren. Sie verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe sowie 100 Sozialstunden. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate auf Bewährung und 180 Sozialstunden gefordert.
Sie glaube den Polizeibeamten zwar, dass etwas geflogen sei, sagte die Richterin. Die Beamten hätten allerdings vor Gericht zu „inkonsistente Aussagen“ gemacht. In einer Version war das Glas leer, in der nächsten voll und der nächsten halbvoll. Zudem hatten Zeugen ausgesagt, dass man am nächsten Tag keine Scherben auf dem Hof habe wegräumen müssen, weshalb die Richterin den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung schließlich fallen ließ, auch weil die Polizisten ausgesagt hatten, dass sie nicht wissen, ob Andreas B. aufgrund seiner Alkoholisierung (fast 1,5 Promille wurden später auf der Wache gemessen) überhaupt zu einem gezielten Wurf in der Lage war.
Einer der beteiligten Beamten (37) hatte zuvor ausgesagt, dass er schon lange Polizist sei, aber noch nie so beleidigt worden sei, wie an jenem Sonntagabend: „So etwas Asoziales habe ich selten gehört“. Das Glas sei etwa einen Meter vor seinem Kollegen zersplittert, der Angeklagte sei zudem mit erhobenen Fäusten auf die Beamten zugegangen, berichtete er, woraufhin man mit dem Pfefferspray reagiert habe. Ein weiterer Polizist sprach von einer verbal aggressiven Stimmung der letzten Partygäste. Zum Kölschglas-Wurf konnte er allerdings nichts sagen, da er einen anderen Partygast festnehmen musste, nachdem dieser ihn am Arm festgehalten hatte.
Ganz anders klang die Version von einem Partygast und dem Geburtstagskind. Ein Waldbröler (23) blieb auch auf eindringlichen Hinweis zur Wahrheitspflicht durch die Richterin dabei, dass keine Gläser geflogen seien. Er habe nur die Beleidigungen in Richtung der Polizisten wahrgenommen, behauptete er. Andreas B. habe lediglich gestikuliert und „schon etwas heftiger gesprochen“. Auch das damalige Geburtstagskind, ein Waldbröler (24), kritisierte den zweiten Polizeieinsatz, weil man die Musik aufgrund von Problemen mit den Nachbarn schließlich bereits leiser gemacht habe, auch um die teure Anlage nicht zu gefährden.
Überhaupt habe bereits Aufbruchstimmung geherrscht. Von den ehemals fast 50 Gästen seien nur noch fünf anwesend gewesen. „Den Pfeffersprayeinsatz konnte deshalb auch niemand nachvollziehen, weil er ohne jede Vorwarnung kam. Es wäre kein Problem gewesen, uns zu bitten, Schluss zu machen“, meinte er vor Gericht. Auch er behauptete, dass nie Kölschgläser auf dem Hof zu Bruch gegangen sind: „Da sind wir aufgrund unseres Hundes äußerst vorsichtig.“
Auf die beiden Männer könnte nun ein eigenes Strafverfahren zukommen. „Beide Zeugen waren nicht überzeugend. Sie hatten nur dort Erinnerungslücken, wo es für den Angeklagten unangenehm hätte werden können. Freundschaft schützt vor Strafe nicht“, kündigte der Staatsanwalt im Rahmen seines Plädoyers zwei weitere Verfahren an. Auch Richterin Defourny sagte in ihrem Urteil, dass nicht alle Zeugenaussagen glaubhaft gewesen seien und gab Andreas B. noch einen dringenden Hinweis mit: „Mit dem Bewährungshelfer können Sie auch besprechen, wie es bei Ihnen beruflich weitergehen kann. Sie haben nun die Möglichkeit zu zeigen, dass solches Verhalten nicht mehr vorkommt.“ Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
