BLAULICHT
Aus Angst vor der Nadel eine Polizistin getreten
Waldbröl – 28-Jähriger baute betrunken einen Unfall – Bei der Blutabnahme wurde er panisch – Vor Gericht musste er sich nun unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, Vollstreckungsbeamte angegriffen zu haben.
Von Lars Weber
„Das war einfach dumm von mir und wird nicht wieder passieren!“ Viel Reue und Einsicht hat der 28-jährige Tim H. (Anm.d.Red.: Name geändert) während des Prozesses gegen ihn am Waldbröler Amtsgericht am Montagmittag gezeigt. Vorgeworfen wurden dem Angeklagten fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Sechs Zeugen hatte Richter Dr. Malte Zurbrügg geladen. Da der Angeklagte sich aber von Anfang an gesprächsbereit und geständig zeigte, konnte das Verfahren zügig beendet werden. Um eine deftige Geldstrafe kam der 28-Jährige aber nicht herum – er befand sich bereits in der Bewährungszeit.
Laut Anklageschrift soll Tim H. am 5. Oktober des vergangenen Jahres in einer Reichshofer Ortschaft gegen 1 Uhr alkoholisiert in seinen Opel gestiegen sein, um ihn umzuparken. Das Manöver ging allerdings schief und er verursachte an einem anderen Auto einen Schaden über 1.000 Euro. Gut für den Angeklagten – es war das Auto eines Kumpels und bei der Anschaffung hatte er finanziell geholfen. So habe er sich mit seinem Freund außergerichtlich geeinigt. „Das war nur eine Beule“, sagte der Kumpel später aus.
Rund 1,46 Promille soll der 28-Jährige zum Unfallzeitpunkt im Blut gehabt haben. Dies ergaben Blutproben, die im Krankenhaus von dem Angeklagten genommen wurden. Dabei hatten die begleitenden Polizeibeamten alle Hände voll zu tun, da Tim H. die Arme verschränkt und sich gewehrt haben soll. Diese Haltung zu lösen, habe große Anstrengung gekostet, so die Anklage. Zudem soll der Mann bei dieser Aktion eine Polizeibeamtin getreten haben.
Über seinen Rechtsanwalt ließ Tim H. zunächst erklären, dass alle Anklagepunkte der Wahrheit entsprechen, allerdings konnte er sich nicht mehr an den Tritt erinnern. Der Grund für seinen Widerstand bei der Blutprobenentnahme: eine Phobie gegen Nadeln. „Mein Mandant wollte sich nicht gegen die Beamten wehren, sondern gegen die Verwendung der Nadel.“ Eine Entschuldigung für das Verhalten soll dies aber nicht sein, wohl aber eine Erklärung. An diesem Tag sei er nach einer privaten Geschichte emotional sehr aufgeladen gewesen und habe getrunken. „Ich hätte mich nicht ins Auto setzen sollen. Mir tut alles sehr leid.“
Seine Entschuldigung wiederholte er auch gegenüber den Polizeibeamten, die vor Gericht aussagten. Diese hatten den Angeklagten zunächst schlafend in seinem Auto angetroffen. Als er geweckt wurde, habe er aggressiv reagiert. Im Polizeiauto Richtung Krankenhaus habe man aber gut mit ihm sprechen können, sagte eine Polizeibeamtin aus. Erst als die Nadel ins Spiel kam, sei die Situation gekippt. In seiner Panik habe er wohl auch auf seine Phobie hingewiesen – geändert habe dies aber nichts. Alle Beamten waren überzeugt, dass der Tritt, der eine Polizistin getroffen, aber nicht verletzt habe, nicht absichtlich war. „Er hat eben rumgezappelt.“ Damit war der Vorwurf eines Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte entkräftet.
Seinen Führerschein ist der Mann seit inzwischen neun Monaten los. Seitdem hat er bereits eine verkehrstherapeutische Beratung beim MPU Oberberg in Anspruch genommen. Außerdem gab er über die Zeit drei Urinproben ab, die allesamt negativ zurückkamen. „Er hat das Problem erkannt und an sich gearbeitet“, sagte der Rechtsanwalt. Trotz der Einsicht: Erst im Mai 2025 wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Betäubungsmittel weitergegeben hatte. Der Vorfall im Oktober geschah also früh in der Bewährungszeit.
Dieser Umstand trübte das positive Gesamtbild, das der Angeklagte sonst von sich gezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe über 3.150 Euro, die Verteidigung wollte einen etwas niedrigeren Betrag über 2.700 Euro erreichen. Das Gericht folgte letztlich aber der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 28-Jährigen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Führerschein bleibt außerdem noch drei Monate futsch. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet, sodass das Urteil rechtskräftig ist.