BLAULICHT

Autoknacker muss nicht zurück ins Gefängnis

lw; 19.07.2024, 15:00 Uhr
Archivfoto: OA.
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Autoknacker muss nicht zurück ins Gefängnis

lw; 19.07.2024, 15:00 Uhr
Gummersbach - Einem 43-jährigen Gummersbacher wurde schwerer Diebstahl in diversen Fällen vorgeworfen – Schöffengericht entscheidet sich für Bewährungsstrafe.

Von Lars Weber

 

An der Schuld des 43-jährigen Tim P. (Anm.d.Red.: Name geändert) bestand nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung kein Zweifel. Darin hatte der Gummersbacher vergangene Woche bereits nahezu sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – vor allem ging es um schweren Diebstahl - umfassend eingeräumt (OA berichtete). Die Frage war eigentlich nur: Folgt das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine mehr als dreijährige Haftstrafe für den Mann vorsah – oder sieht das Gericht wie Verteidiger Udo Klemt die Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe gegeben. Letzteres war der Fall. Tim P. hat das Gummersbacher Amtsgericht heute nach der Urteilsverkündung ohne Polizeibegleitung verlassen dürfen.

 

Vorgeworfen wurden Tim P. mehrere Fälle schweren Diebstahls, die sich vergangenes Jahr und im diesen Februar in Gummersbach und Bergneustadt zugetragen hatten. Die meisten Fälle verliefen ähnlich. Der Angeklagte hatte jeweils mit Komplizen nach offenen Fahrzeugen gesucht und diese ausgeräumt. Teils wurde auch in die Autos eingebrochen, indem die Scheiben zerstört wurden. In einigen Fällen fand sich sogar ein Ersatzschlüssel, sodass der 43-Jährige und seine Mittäter direkt das Auto mitnahmen. Verübt wurden die Taten vor allem, um die eigene Drogensucht zu finanzieren.

 

Bei der großen Mehrzahl der Fälle im Februar war Tim P. mit seiner damaligen Verlobten unterwegs gewesen. Teils wurden bis zu drei Autos und mehr in einer Nacht geknackt. In der Frau sahen sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung einen Auslöser – aber keine Entschuldigung - für die Taten des Gummersbachers. Sowohl der 43-Jährige als auch seine Partnerin sind suchtkrank, konsumierten zu der Zeit Heroin und Kokain. Während der Angeklagte vor der Beziehung sehr lange seine Sucht über seine Arbeitsstellen finanzierte und über viele Jahre nicht straffällig wurde, änderte sich dies schlagartig mit der Beziehung zu der Frau.

 

Auch wenn der Abbruch der Beziehung vom Gericht jetzt nicht als Bewährungsauflage genannt wurde, gab Richter Neef dem 43-Jährigen den Rat, bei der Damenwahl künftig vorsichtig zu sein. „Wenn Sie eine neue Dame kennenlernen, die schädlich für sie ist, kann die Bewährung in die Hose gehen.“ Zuvor hatte er den Mann wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung, Computerbetrug, Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Diese gilt fünf Jahre. In dieser Zeit bekommt Tim P. einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem soll er schnellstmöglich die Suchtberatung der Caritas aufsuchen. Auf Grundlage der Einschätzung der dortigen Experten werden gegebenenfalls weitere Auflagen durch das Gericht entschieden.

 

Um seine Suchterkrankung im Griff zu halten, soll der 43-Jährige seine Substitutionsbehandlung, die in der JVA begonnen wurde, fortführen. Einmal pro Halbjahr muss er zudem eine Haarprobe abgeben, die auf Kokain und Heroinspuren untersucht werden wird. Außerdem werden rund 2.200 Euro vom Angeklagten als Wertersatz für den angerichteten Schaden eingezogen. Als „sinusmäßigen Ausreißer nach unten“ bezeichnete Neef dabei vor allem die Vielzahl an Taten im Februar. Dass es auf eine Bewährungsstrafe hinausgelaufen ist, habe auch damit zu tun, dass Tim P. bereits seit dem 21. Februar im Gefängnis sitzt. „Halten Sie sich an alle Auflagen!“ Den Haftbefehl gegen ihn hob Neef auf.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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