BLAULICHT

Beim Diebstahl das eigene Portemonnaie verloren

pn; 24.03.2026, 12:45 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Am Amtsgericht Gummersbach musste sich eine 38-Jährige wegen Diebstahls verantworten.
BLAULICHT

Beim Diebstahl das eigene Portemonnaie verloren

pn; 24.03.2026, 12:45 Uhr
Gummersbach – Um sich ihre Drogensucht zu finanzieren, rutschte eine 38-Jährige in die Kriminalität ab – Am Amtsgericht Gummersbach wurde die Suchterkrankte nun erneut verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Dass Melanie K. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Montag überhaupt noch auf der Anklagebank am Amtsgericht Gummersbach Platz nehmen konnte, hat sie wahrscheinlich Richterin Christina Ritter zu verdanken. Bei der Haftbefehlsverkündung vor drei Wochen befand sich die suchterkrankte Frau (38), die zuletzt in Wuppertal gemeldet war, wohl in einem katastrophalen körperlichen Zustand. „Wir hatten uns wirklich Sorgen gemacht, ob sie es überhaupt lebendig in die JVA schaffen“, sagte die Richterin. In Wuppertal wurde umgehend eine Substitutionstherapie für den medikamentösen Entzug eingeleitet. Auch Melanie K. war dankbar, „dass ich vor drei Wochen gestoppt wurde“. Es gehe ihr inzwischen viel besser, sagte sie mit zittriger Stimme vor Gericht.

 

Verantworten musste sich die Angeklagte wegen zwei Diebstählen in Marienheide aus dem April des vergangenen Jahres. Einer DHL-Botin soll sie den Rucksack aus dem parkenden Fahrzeug gestohlen haben, im Hit-Markt aus dem Mitarbeiterbüro eine Handtasche entwendet haben – typische Beschaffungskriminalität. Damals lebte die Drogenabhängige noch in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Gummersbach, wo Kokainkonsum an der Tagesordnung gewesen sei. Melanie K. berichtete von einem bedrohlichen Umfeld.

 

Sie habe alles getan, um sich ihre Sucht zu finanzieren. Zunächst mit Prostitution, „weil ich Geld beschaffen wollte, ohne Schaden anzurichten“. Später dann aber auch mit Diebstählen. „Die Drogen bekam ich immer. Wenn man dann aber nicht zahlen kann, wird Druck ausgeübt“, erzählte die Suchterkrankte, die die beiden Taten in Marienheide einräumte, auch wenn sie sich an Details kaum noch erinnern konnte. Um der Drogenszene in Gummersbach zu entkommen, sei sie schließlich nach Wuppertal in eine Entgiftung geflüchtet.

 

Weil sie dort aber ihre Medikamente nicht vollständig einnahm, flog die einschlägig Vorbestrafte (mehrere Vorstrafen wegen schweren Diebstahls, Betrugs, Körperverletzung und Hausfriedenbruchs), die unter laufender Bewährung steht, aus dem Betreuten-Wohnen-Programm und rutschte abermals in die dortige Drogenszene ab. Nicht ihr erster Rückfall: Nach der Geburt ihrer Tochter hatte sie nach Aussage ihres Anwalts eine mehrjährige drogenfreie Phase und fing sogar eine Lehre an. Doch im dritten Lehrjahr folgte ein stressbedingter Rückfall. Ihre Tochter lebe deshalb inzwischen bei ihrer Großmutter, so die Angeklagte.

 

Auch die Zeuginnen der beiden Diebstähle berichteten, dass Melanie K. einen desorientierten Eindruck gemacht habe. Der DHL-Botin, eine 32-jährige Nümbrechterin, lief sie mit ihrem Diebesgut direkt in die Arme. Als sie die Diebin angesprochen habe, habe diese den gestohlenen Rucksack sofort rausgerückt und sei geflüchtet. Später stellte sich heraus, dass Melanie K. beim Griff in das Postauto sogar ihr eigenes Portemonnaie verloren hatte, weshalb sie von der Polizei sofort ermittelt werden konnte.

 

Videokameras nahmen die Angeklagte zudem nur eine Viertelstunde später dabei auf, wie sie im Hit die Handtasche einer Verkäuferin aus Kierspe (22) aus dem Mitarbeiterbüro entwendete. Damit verschwand sie auf der Kundentoilette, wo sie den Inhalt ausleerte. Ihre Beute: gerade einmal 15 Euro. Für die Supermarktmitarbeiterin hatte der Diebstahl aber ein viel teureres Nachspiel. Weil ihr Portemonnaie und ihre Schlüssel verschwunden blieben, musste sie nicht nur sämtlich Karten neu beantragen, sondern auch ihren Autoschlüssel und die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses ersetzen lassen. Kostenpunkt: fast 3.000 Euro.

 

Weil der Bewährungshelfer keine positive Sozialprognose stellen konnte, forderte die Staatsanwaltschaft anschließend eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Eine weitere Therapie verspreche keinen Erfolg, weil die Angeklagte die angebotene Hilfe nicht annehme, so die Staatsanwältin. Anders sah dies der Verteidiger von Melanie K., der eine Rettung seiner Mandantin nur in einer ärztlich begleiteten Therapie sieht. Dem Gericht dankte er ausdrücklich, dass die 38-Jährige in den vergangenen drei Wochen entgiftet wurde, was aber nur ein Zwischenschritt sein dürfe. Auch die Angeklagte äußerte in ihrem letzten Wort den Wunsch nach einer Therapie.

 

Richterin Ritter verurteilte Melanie K. schließlich wegen Diebstahls in zwei Fällen zu acht Monaten Haft ohne Bewährung. Man habe es mit einer Schwerstabhängigen zu tun, die gegen ihre Erkrankung zwar immer wieder ankämpfe, das aber weitgehend erfolglos. Weil sie die Taten auf Grund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, empfahl sie die Anwendung von Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes, der es drogenabhängigen Tätern ermöglicht, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren aufzuschieben, um stattdessen eine anerkannte Entzugstherapie zu absolvieren.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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