BLAULICHT
Beleidigungen auf TikTok landen am Amtsgericht
Waldbröl – Ein 44-jähriger Waldbröler hat zwei Mitarbeitende eines Jugendamtes in den Sozialen Medien beleidigt.
Dass die Sozialen Medien oftmals gar nicht so „sozial“ sind, wird wohl jedem Nutzer bekannt sein. Ob durch private Nachrichten, Posts oder auch Kommentare: Immer wieder werden Menschen beleidigt, beschimpft oder auch bedroht. Wegen einem derartigen Fall musste sich heute ein 44-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Waldbröler üble Nachrede vor.
Konkret soll der Familienvater zwischen dem 15. August und dem 13. September letzten Jahres zwei Mitarbeiter eines Jugendamtes aus dem rheinland-pfälzischen Landkreis Bernkastel-Wittlich auf der Plattform TikTok beleidigt und verächtlich gemacht sowie deren Namen öffentlich gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Verletzung der persönlichen Rechte sowie eine Herabwürdigung der betroffenen Personen. Vor dem Vorfall waren dem Angeklagten und dessen Frau die Kinder entzogen und in Obhut genommen worden.
Selbst zu den Vorwürfen äußern wollte sich der Angeklagte zunächst nicht. „Schweigen ist bei mir besser. Wer mich kennt…“, sagte der 44-Jährige, der dann von seinem Verteidiger unterbrochen worden ist. „Das ist eine lange Geschichte“, begann Rechtsanwalt Daniel Zöller. Er sprach von einer vorherigen Hauptverhandlung, die es bereits am Amtsgericht Wittlich gegeben habe, und sagte, dass es seinem Mandanten leid tue und er sich entschuldigen möchte. „Das war eine emotionsgeladene, schwierige Situation“, fuhr der Jurist fort.
Dem 44-Jährigen und seiner Frau seien zuvor die Kinder entzogen worden. Außerdem stand der Verdacht im Raum, dass sie dem Reichsbürgertum nahe standen. „Sie waren da in einer Gruppe drin, aber distanzieren sich davon“, erklärte Zöller. Den Beitrag auf TikTok soll sein Mandant „im Eifer des Gefechts runtergeschrieben“ haben. Zu den Kindern, die in Obhut genommen worden sind und derzeit in Wohngruppen leben sollen, hätte der Angeklagte mittlerweile wieder Kontakt.
Danach erzählte der 44-Jährige, dass er „eine sachliche Berichterstattung“ hätte haben wollen, eine Art Tagebuch für sich selbst. Gemeint hat er damit wohl die Beiträge, die er auf TikTok veröffentlicht hat. „Aber ich habe gemerkt, wenn Namen im Spiel sind, ist das nicht gut“, sagte der Angeklagte. Von TikTok, generell von den Sozialen Medien, lasse er mittlerweile die Finger. Auch wenn er das früher nicht habe einsehen wollen: Was dort zum Teil passiere, „kann man sehr wohl als Hass und Hetze bezeichnen“, sagte der Angeklagte. „Es geht mir besser ohne Social Media. Ich will Ruhe.“ Sein Fokus liege nun auf seinem Job, absolute Priorität hätten aber seine Kinder. „Das wird nicht mehr vorkommen, Herr Richter“, sagte er.
Auf die Zeugenaussagen verzichtete Richter Wagener in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Doch der Waldbröler nutzte die Gelegenheit, um sich bei den beiden Mitarbeitern des Jugendamtes zu entschuldigen. „Wir waren ja eigentlich auf einem guten Weg“, räumte er ein. Dass er die Namen der beiden im Internet „durch den Dreck gezogen habe“, tue ihm leid.
Letztlich verständigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger darauf, das Verfahren gegen den 44-Jährigen gegen eine Geldauflage einzustellen. Mit 150 Euro fällt diese zwar durchaus gering aus, soll dem Gehalt des Minijobbers aber angemessen sein.