BLAULICHT

Besitz von Kinderpornografie: Ehemaliger Pfarrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

pn; 14.09.2026, 18:51 Uhr
Foto: Peter Notbohm --- Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie wurde ein Geistlicher (hier mit seiner Verteidigerin) am Amtsgericht Waldbröl verurteilt.
BLAULICHT

Besitz von Kinderpornografie: Ehemaliger Pfarrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

pn; 14.09.2026, 18:51 Uhr
Waldbröl – Fast 30.000 Fotos und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Material wurden auf den Geräten eines Geistlichen (47) aus dem Südkreis gefunden – Am Amtsgericht Waldbröl legt er ein vollumfängliches Geständnis ab.

Von Peter Notbohm

 

Das Entsetzen im oberbergischen Kreissüden war groß: Im April 2025 wurden das Pfarrhaus und die Privatwohnung eines katholischen Geistlichen (47) aus dem Südkreis durchsucht. Der Geistliche bat anschließend um seine Freistellung, welcher das Erzbistum Köln auch entsprach. Die konkreten Vorwürfe wurden damals nicht öffentlich. Seitdem brodelte die Gerüchteküche im Kreissüden, ehe im Mai dieses Jahres öffentlich wurde, dass gegen den Pfarrer ein Verfahren wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten eröffnet wurde.

 

Am Amtsgericht Waldbröl fand am Montag nun der Prozess vor einem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Dubberke statt. Der kleine Saal 1.32 war bis auf den letzten Platz mit Menschen aus der (Kirchen)gemeinde gefüllt, darunter auch ein Kaplan aus dem Erzbistum. Es ist weitgehend still, einzelne empörte Zwischenrufe aus dem Zuschauerraum unterbindet der Vorsitzende sofort. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben es in sich. Hinweise auf weit über 100.000 Dateien (teils bereits gelöscht) mit kinder- und jugendpornografischen Fotos und Videos sowie Gewaltvideos, die aber nicht angeklagt waren, wurden von den Ermittlern auf zwei Handys, einem Computer und einer externen Festplatte gefunden.

 

Laut Anklage soll der Priester am 10. April des vergangenen Jahres 3.076 Fotos und 249 Videos mit kinderpornografischem Material besessen haben. Hinzu hortete er 21.398 Fotos und 4.455 Videos mit jugendpornografischem Material. Das einschlägige Bildmaterial zeigte zumeist Jungen im Alter zwischen sechs und 17 Jahren mit Erwachsenen, die sich an ihnen vergehen. Während der Staatsanwalt exemplarisch Details mehrerer Fotos verliest, sitzt der Geistliche mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank.

 

Aufmerksam geworden waren die Behörde – wie in 90 Prozent dieser Fälle - durch eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO) aus den USA. Die „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) setzt sich für den Schutz für Kinder ein, unter im Kampf gegen Kinderpornografie. Erkenntnisse werden regelmäßig nach Deutschland an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Im Fall des oberbergischen Priesters waren es sechs inkriminierte Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie mit Gewaltdarstellungen, die über den Cloud-Speicher Dropbox hochgeladen worden waren.

 

Über die IP-Adresse wurde der Mann schließlich ermittelt und das Verfahren in Gang gebracht, wie der Hauptermittler vor Gericht erklärte. Der Durchsuchungsbefehl wurde ihm bei einem kirchlichen Seminar in Bergisch Gladbach, bei dem auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zugegen war, zugestellt. Woelki gehörte mutmaßlich zu den zahlreichen Zeugen, die das Gericht ursprünglich für das Verfahren anhören wollte.

 

Auf Zeugen musste das Gericht allerdings nicht zurückgreifen, da der Geistliche schon im Vorfeld ein Geständnis angekündigt hatte. Nachdem der Antrag seiner Verteidigerin Pantea Farahzadi, die Öffentlichkeit für die Aussage ihres Mandanten vollständig auszuschließen, vom Gericht abgelehnt und nur auf den höchstpersönlichen Teil beschränkt wurde, gab sie eine Erklärung für den Geistlichen, der mittlerweile in Bayern lebt, ab, wonach dieser sämtliche Vorwürfe vollumfänglich einräume, die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen wolle und bereits selbstständig mit einer Therapie seine Suchtproblematik aufarbeite.

 

In den vergangenen 15 Monaten habe er bereits 24 Videocall-Sitzungen mit einer Therapeutin aus Köln absolviert, erklärte der 47-Jährige, dass die Therapie längst nicht abgeschlossen sei. Er arbeite daran, seine Sucht, Stress mit pornografischem Material zu regulieren, aufzuarbeiten und sich eine realistische Lebensperspektive aufzubauen. In den kommenden zwei Jahren seien noch weitere 60 bis 70 Sitzungen geplant.

 

Ausdrücklichen Wert legte der Angeklagte darauf, dass kein einziges der von ihm betreuten Kinder bei ihm sexuelle Bedürfnisse ausgelöst habe. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sei ihm immer ein „wichtiger und erfüllender Teil meiner Arbeit in der Seelsorge“ gewesen. „Diese Menschen sind mir wertvoll und so habe ich versucht, sie auch zu behandeln.“

 

Sein einziges Fehlverhalten gegenüber den ihn anvertrauten Kindern in der Kirchengemeinde sei es gewesen, sie in zwei Fällen angeschrien zu haben. Das empfinde er „im Nachhinein als meine Schuld. Ich hätte besonnener sein müssen“. Sein in Bayern aufgenommenes Studium bezeichnete der Geistliche, der weiterhin vom Erzbistum bezahlt wird, als berufliche Perspektive, um „dem Erzbistum weiter nützlich sein zu können“. Ein kirchenrechtliches Verfahren wird erst in Anschluss an den Strafprozess eröffnet.

 

In seinem letzten Wort betonte der 47-Jährige nochmals, dass „ich junge Menschen aus vollen Herzen liebe und möchte, dass sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen“. Den Besitz der kinder- und jugendpornografischen Inhalte könne er nur auf „eine verquere Situation in meinem Leben zurückführen“, über die er keine Kontrolle mehr gehabt habe. Mittlerweile ekle er sich vor den Bildern und werde alles dafür tun, keinen Rückfall zu erleiden. Stattdessen wolle er „alles dafür tun, den Menschen und der Gesellschaft mit aller Kraft Nutzen zu bringen“. Dies sei sein Lebensinhalt.

 

Das Schöffengericht verurteilte den ehemaligen Pfarrer anschließend wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwei Monate weniger gefordert. Als Auflagen wurde dem Geistlichen untersagt, seine Therapie vorzeitig abzubrechen, zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Verein nina+nico zahlen. Das Gericht unterstrich dabei die günstige Sozialprognose, auch wenn die Aufarbeitung der Tat aus Sicht der Richter noch längst nicht abgeschlossen sei.

 

Richter Dubberke hob in seiner zehnminütigen Urteilsbegründung hervor, dass die Richter den 47-Jährigen wie jeden anderen Angeklagten behandelt hätten und sich davon freimachen mussten, dass es sich um einen Geistlichen gehandelt habe. Aufgrund seiner beruflichen Stellung habe der ehemalige Pfarrer aber zumindest „eine höhere moralische Schuld auf sich genommen“, weil er eine Vielzahl an Menschen enttäuscht habe. Gleichzeitig betonte Dubberke ausdrücklich, dass sich jeder, der solches Material herunterlädt, moralisch für den Missbrauch der Opfer dahinter verantwortlich sei: „Ohne Nachfrage gäbe es kein Angebot.“

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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