BLAULICHT

Betrüger soll sechsstelligen Schaden verursacht haben

lw; 31.07.2023, 14:21 Uhr
BLAULICHT

Betrüger soll sechsstelligen Schaden verursacht haben

lw; 31.07.2023, 14:21 Uhr
Gummersbach – 34-Jährigem wird gewerbsmäßiger Betrug in neun Fällen vorgeworfen – Verhandlung vor dem Schöffengericht fällt kurz aus.

Von Lars Weber

 

Von zwei Justizvollzugsbeamten wurde der Angeklagte Eymen J. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Freitag zu seinem Prozess vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef an seinen Platz geführt. Der 34-Jährige sitzt bereits in der Justizvollzugsanstalt ein. Und nach der Verhandlung am Freitag am Amtsgericht in Gummersbach scheint es so, als ob er bei einer weiteren Verurteilung auch noch eine Weile in der JVA vor sich haben könnte. Eymen J. hat sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen verantworten müssen. Richter Neef verwies den Fall aber schon nach kurzer Zeit Richtung Landgericht Köln, da die bei einem Schuldspruch zu erwartende Gesamtstrafe für den Angeklagten die Strafgewalt des Amtsgerichts übersteigen würde.

 

Die Staatsanwaltschaft ging bei der Verlesung der Anklageschrift auf jeden einzelnen Vorwurf ein. Zwischen dem 26. August 2020 und dem 8. Oktober 2021 soll der Bergneustädter neunmal in Betrugsfälle verwickelt gewesen sein mit der Absicht, sich fortwährend damit zu bereichern. Einer dieser Fälle stach dabei heraus, machte dieser doch den Hauptanteil der sechsstelligen Schadenssumme aus. Laut Staatsanwaltschaft soll Eymen J. im November 2020 eine Dortmunder Firma kontaktiert und sich als Bauunternehmer ausgegeben haben. Das Unternehmen wollte er für die Baureifmachung eines Grundstücks in Gummersbach gewinnen, was ihm schließlich auch gelang. Tonnenweise Erde hob die Dortmunder Firma aus und schrieb eine Rechnung über knapp 149.000 Euro – von der der Angeklagte aber lediglich rund 6.600 Euro beglichen haben soll.

 

Die anderen Betrügereien sollen anders abgelaufen sein, dabei kamen jeweils Beträge zwischen 200 und 3.200 Euro zusammen. In drei Fällen habe sich Eymen J. auf Anzeigen gemeldet und vorgegeben, sich um die Entsorgung von Erdaushub kümmern zu können. Dafür forderte er wahlweise eine Anzahlung oder auch die Mietkaution für einen Bagger, die er einkassiert haben soll. Die Aufgabe erledigt habe er aber nicht.

 

Ein anderes Mal gab er sich als Schreiner aus und kam so mit der gleichen Masche an 300 Euro. Er soll aber auch Handys angeboten und Geld dafür erhalten haben, ohne anschließend die Ware geliefert zu haben oder in einem Hotel übernachtet haben, ohne das Zimmer zu bezahlen. Stattdessen machte er sich des Nachts davon.

 

Nach der Verlesung der Anklage beantragte der Verteidiger ein Rechtsgespräch. Dabei versuchte das Gericht festzustellen, was bei einer möglichen Gesamtstrafenbildung einzubeziehen sei, wie Richter Neef nach der Unterbrechung mitteilte. Da auch noch Urteile des Landgerichts Köln und des Amtsgerichts Olpe vorliegen, könnte eine Gesamtstrafe über vier Jahren Gefängnis liegen – was jedoch die Strafgewalt des Amtsgerichts übersteigen würde. Dementsprechend blieb Richter Neef keine andere Möglichkeit, als den Fall an das Landgericht Köln zu verweisen.

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