Nümbrecht – Eine Frau aus Nümbrecht wollte eigentlich zwei Produkte verkaufen – Betrüger ergaunern Summe im vierstelligen Bereich.
Eine 40-jährige Frau aus Nümbrecht wollte im Internet zwei Produkte über ein Kleinanzeigen-Portal verkaufen. Wie die Polizei heute mitgeteilt hat, gaben zwei vermeintliche Käufer vor, über PayPal bezahlen zu wollen, was aber wohl nicht funktioniert habe. Daraufhin sollte die Bezahlung über die Bezahl-Funktion des Anzeigen-Portals abgewickelt werden. Die Nümbrechterin gab die geforderten Daten an und bestätigte über einen Link den Zahlungseingang. Später stellte sie eine nicht autorisierte Abbuchung eines niedrigen, vierstelligen Eurobetrages von ihrem Konto fest.
Die Polizei rät:
- Nutzen Sie verifizierte Zahlungsmethoden, bei denen das Geld „zwischengeparkt“ wird.
- Nutzen Sie nicht die Zahlungsfunktion „PayPal-Freunde“ bei Menschen, die Sie nicht persönlich kennen. Hier besteht kein Käuferschutz, sodass das Geld nur selten zurückgefordert werden kann.
- Niemals auf Links in SMS oder E-Mails klicken.
- Misstrauen bei Überzahlungen: Niemals Differenzbeträge zurücküberweisen. Stattdessen die Plattform kontaktieren.
- Wenn ein Betrug vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei und informieren Sie das Verkaufsportal.