BLAULICHT

Betrunken in der Zelle mit Feuerzeug gezündelt

lw; 07.10.2026, 13:00 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Betrunken in der Zelle mit Feuerzeug gezündelt

lw; 07.10.2026, 13:00 Uhr
Waldbröl – 59-Jähriger musste sich wegen eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verteidigen – Eine Beamtin soll er mit einem Tritt verletzt haben – Zu einem Urteil kam es am Amtsgericht noch nicht.

Von Lars Weber

 

Erst soll er im Waldbröler Krankenhaus randaliert haben, dann auf der Straße und selbst die Festnahme durch die Polizei konnte den 59-jährigen Iwan U. (Anm.d.Red.: Name geändert) nicht stoppen. Auf der Polizeistation soll er in der Zelle mit einem Feuerzeug, das zunächst unentdeckt geblieben war, ein kleines Feuer verursacht haben. Vor dem Amtsgericht musste sich der polizeibekannte Mann – er sitzt aktuell in der JVA Rheinbach ein und wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht - aber aufgrund der Ereignisse verantworten, die anschließend folgten. Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung standen auf der Liste der Staatsanwaltschaft. Obwohl Iwan U. die Vorwürfe einräumte, fällte Richter Alexander Wagener am Dienstag noch kein Urteil.

 

Passiert sein sollen die Ereignisse am 25. November vergangenen Jahres. In Gewahrsam habe die Polizei den 59-Jährigen laut Anklageschrift gegen 17 Uhr genommen, nachdem er zuvor an mehreren Stellen in Waldbröl betrunken randaliert hatte. Ein Alkoholtest ergab später, dass der Mann 2,3 Promille im Blut hatte. In seiner Zelle soll er dann mit einem Feuerzeug, das er in seinem Intimbereich versteckt haben soll, gezündelt haben, um Aufmerksamkeit zu erregen. Dies gelang. Durch die Rauchentwicklung ging der Rauchmelder natürlich los. Aus seiner Zelle wollte der Angeklagte aber nicht raus. Bei der Verlegung habe er sich gewehrt und getreten, als ihn mehrere Beamte liegend transportieren wollten. Ein Tritt soll dabei eine Beamtin an der ausgeschalteten Bodycam erwischt haben, die wiederum gegen die Lippe der Polizistin geknallt sei.

 

Der Polizeioberkommissar schilderte den Nachmittag und frühen Abend etwas detailreicher. Demnach seien sie zunächst zum Krankenhaus gerufen worden, wo Iwan U. in der Notaufnahme rumrandaliert haben soll. Er sei zwar alkoholisiert gewesen – ein für den Angeklagten wohl normaler Zustand, wie ein Polizist später aussagte -, in der Notaufnahme habe er aber nichts verloren gehabt. Er verließ die Klinik nach Einschreiten der Polizei. Eine halbe Stunde später hätten sie aber wieder ausrücken müssen, weil der 59-Jährige auf der Straße wahllos und torkelnd nach Autos getreten habe. Auch zu seinem eigenen Schutz habe man ihn dann auf die Wache mitgenommen.

 

Wie Iwan U. das Feuerzeug in die Zelle bekam, konnte keiner der vier aussagenden Polizisten erklären. Da der Rauchmelder losging, nachdem der Mann wohl einen Pappbecher angezündet hatte, fanden sich aber die meisten Beamten schnell an der Zelle ein. Rauskommen wollte der Angeklagte nicht aus dem bereits verrauchten Raum, also mussten die Beamten Hand anlegen. Liegend sollte der Mann transportiert werden, an Händen und Füßen waren mindestens vier Polizisten damit beschäftigt. „Er hat wild um sich geschlagen“, sagte der Polizeioberkommissar. Eine Kollegin schilderte die Situation weniger extrem. Es soll aber „unübersichtlich und dynamisch“ zugegangen sein, sagte der vierte Beamte.

 

Zur wichtigen Frage, ob der Tritt gezielt ausgeführt, gab es unterschiedliche Auffassungen. Die Polizistin hatte den rechten Arm des Angeklagten im Griff, als der Mann ein Bein lösen konnte und hoch ausgetreten habe. Da diese Bewegung gar nicht so einfach zu bewerkstelligen sei, sah die Geschädigte – es sei eine leichte Prellung im Gesicht festgestellt worden – einen Vorsatz, trotz der Umstände und der Alkoholisierung des Mannes. Der Verteidiger des 59-Jährigen versuchte die Aussage der Beamtin abzuschwächen, indem er daran erinnerte, dass die Geschädigte auch in einem zivilrechtlichen Verfahren versuche, Ansprüche gegen den Angeklagten geltend zu machen.

 

Erst nach der Aussage der Polizisten räumte Iwan U. die Vorwürfe ein. An einen gezielten Tritt, das betonte sein Anwalt, könne er sich aber nicht erinnern. An dem Tag sei er von einer Beerdigung eines Freundes gekommen und habe deshalb getrunken.

 

Weiter ging es anschließend nicht mehr mit der Beweisaufnahme. Da noch ein weiteres, sehr ähnliches Verfahren gegen Iwan U. anhängig ist und die Vorwürfe dort schwerer wiegen, setzte Richter Wagener das aktuelle Verfahren aus. Beides soll nun zusammen verhandelt werden. Außerdem soll ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 59-Jährigen gefertigt werden. Der jahrelange Alkoholmissbrauch könnte seine Spuren hinterlassen haben.  

WERBUNG