BLAULICHT

Bewährungsstrafe: Die Drogen lagerten neben dem Kräuterbaguette

pn; 20.01.2026, 13:45 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Gute Laune hatte Rechtsanwalt Bernhard Scholz (li.) nach Verkündung des Urteils gegen seinen Mandanten. Der Engelskirchener (34) kam mit einer Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels davon. Ermittler hatten bei dem Mann mehrere Kilogramm Amphetamin und Cannabis gefunden.
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Bewährungsstrafe: Die Drogen lagerten neben dem Kräuterbaguette

pn; 20.01.2026, 13:45 Uhr
Engelskirchen/Köln – 34-jähriger Familienvater aus Engelskirchen am Landgericht Köln verurteilt – Ermittler stellten in seiner Wohnung in einer Abstellkammer und im Kühlschrank Drogen und Bargeld im fünfstelligen Bereich sicher.

Von Peter Notbohm

 

Richterin Mateja ließ bei ihrer Urteilsverkündung keinen Zweifel daran aufkommen, dass Michael D. (Anm.d.Red.: Name geändert) sehr viel Glück hatte. Der Engelskirchener (34) wurde am Dienstag von der 24. Großen Strafkammer am Landgericht Köln wegen Handels mit Betäubungsmitteln und mit Cannabis in jeweils nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Das war sehr knapp. Es ist nicht selbstverständlich, dass sie bei so einem Vorwurf hier mit einer Bewährungsstrafe rausgehen. Sie kennen nicht nur Freunde aus der JVA, sondern hätte dort auch selbst landen können“, sagte sie in Richtung des Mannes.

 

Bei einer Durchsuchung am 1. August 2024 hatte die Polizei in der Wohnung des zweifachen Familienvaters in einer Abstellkammer 1,4 Kilogramm Cannabis und 143 Gramm Kokain gefunden. Im Tiefkühlschrank lagerten zudem rund 2,7 Kilogramm Amphetamin – unmittelbar neben den Kräuterbaguettes. In einer Jackentasche fanden die Ermittler außerdem 19,5 Tabletten Ecstasy. Die nicht geringe Menge wurde damit um das 36-fache, das 21-fache und das 39-fache überschritten. Zusätzlich beschlagnahmten die Einsatzkräfte 3.179 Euro.

 

Für Diskussionen sorgte zudem ein Teppichmesser, das in unmittelbarer Nähe zum Cannabis in einem verschlossenen Rucksack gefunden wurde, weshalb der Engelskirchener zunächst auch wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt war. Während der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass dieses wohl eher aus Zufall dort lag, die Klinge betrug zudem nur wenige Millimeter. „Jedes Küchenmesser wäre gefährlicher gewesen“, meinte der Staatsanwalt im Rahmen seines Plädoyers.

 

Die Vorwürfe hatte Michael D. nie bestritten, die Beamten schon in seiner Wohnung auf das Marihuana hingewiesen und auch vor Gericht ein nahezu vollumfängliches Geständnis abgelegt. Die Polizei war dem Engelskirchener durch die Auswertung von Handydaten in einem anderen Verfahren auf die Spur gekommen. Beide Tatverdächtige spielten im selben Fußballverein, auch im Rahmen einer Observation ergaben sich schnell Hinweise auf einen Drogenhandel, da der Engelskirchener u.a. in einer einschlägig bekannten Lokalität in Dieringhausen verkehrte.

 

Als Grund für den Drogenhandel nannte Michael D. Geldsorgen: „Ich kam mit dem Gehalt aus meinem Teilzeitjob nicht klar und in meinem Umfeld haben viele konsumiert. Da dachte ich mir, warum nicht?“ Dass er – wie behauptet – erst im Mai 2024 in den Handel „reingerutscht“ sei, glaubten ihm aber weder Staatsanwaltschaft noch Kammer. „Dass man Betäubungsmittel im Wert von 20.000 Euro mal eben in der Wohnung liegen hat, nachdem man erst zwei Wochen zuvor angefangen hat, ist Mumpitz“, befand der Staatsanwalt. Auch die Vorsitzende Mateja merkte an, dass man schon „sehr eng befreundet sein muss“, wenn jemandem sofort mehrere Kilogramm Drogen zum Verkauf überlassen werden.

 

Trotzdem beließen es die Richter am Ende bei der Bewährungsstrafe, denn Michael D. hatte seit dem Drogenfund sein Leben geordnet, er gilt bislang auch als nicht vorbestraft. Inzwischen hat er eine Festanstellung und auch seine Mitwirkung im gesamten Verfahren wurde ihm positiv ausgelegt. „Die lange Dauer des Verfahrens kommt ihnen zugute, weil sie ihr Leben regeln konnten. Sie sind Vater von zwei kleinen Kindern und haben größere Verantwortung, als mit Drogen zu handeln“, so die Vorsitzende. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate gefordert, die Verteidigung um ein mildes Urteil gebeten. Die Bewährungszeit wurde um ein Jahr auf vier Jahre verlängert, zudem bekam er die Auflage sich während dieser Zeit von sämtlichen berauschen Mitteln – also auch Alkohol – fernzuhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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