BLAULICHT

Bewährungsstrafe: Die eigene Cousine missbraucht

pn; 24.06.2024, 16:11 Uhr
BLAULICHT

Bewährungsstrafe: Die eigene Cousine missbraucht

pn; 24.06.2024, 16:11 Uhr
Bergneustadt – Im Prozess um sexuellen Missbrauch eines Kindes hat das Landgericht Köln einen 31-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Seit Mitte Mai musste sich ein Bergneustädter (31) von einem Jugendschöffengericht am Landgericht Köln wegen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Cousine verantworten (OA berichtete). Nun ist das Urteil gefallen: Die 2. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sieben Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das bestätigte eine Landgerichtssprecherin auf OA-Anfrage. Der Prozess hatte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, auch die Plädoyers waren nicht öffentlich gehalten worden.

 

Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft dem Bergneustädter noch neun Fälle des sexuellen Missbrauchs vorgeworfen. Obwohl der Mann bereits 31 Jahre alt ist, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Taten waren laut Anklageschrift zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 22. April 2014 in der Wohnung der Großmutter passiert. Damals war der Verurteilte teilweise noch Heranwachsender. Das inzwischen 20-jährige Opfer war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten.

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