BLAULICHT

Brandstiftung im Wald nicht nachweisbar

lw; 10.05.2023, 15:35 Uhr
BLAULICHT

Brandstiftung im Wald nicht nachweisbar

lw; 10.05.2023, 15:35 Uhr
Waldbröl – Es gab nur Indizien dafür, dass der 63-jähriger Angeklagte am Tatort war – Schaden war kaum entstanden – Verfahren eingestellt.

Von Lars Weber

 

In den oberbergischen Wäldern herrscht aufgrund der trockenen letzten Jahre schnell erhöhte Waldbrandgefahr. Auch das tote Fichtenholz ist ein ordentlicher Brandbeschleuniger. Wenn im Wald mit Feuer hantiert wird, können so schnell große Flächen in Flammen stehen. Dies ist Anfang Mai vor zwei Jahren ausgeblieben, als die Feuerwehr zu einem Waldstück in der Gemeinde Reichshof gerufen worden war. Als Verantwortlichen hatte die Polizei damals Jürgen K. (Anm.d.Red.: Name geändert) ausgemacht. Der 63-Jährige hat sich heute am Amtsgericht Waldbröl wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten müssen. Doch zu einer Verurteilung kam es nicht – zu viele elementare Fragen wurden durch die Beweisaufnahme nicht beantwortet.

 

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 5. Mai 2021 um 13:54 Uhr mithilfe eines mitgebrachten Benzinkanisters in einem Waldstück bei Drespe ein Feuer entzündet haben. Dabei habe er einen Brand billigend in Kauf genommen, da es zu diesem Zeitpunkt schon länger trocken gewesen sei.

 

Diesen Umstand entkräftete der Verteidiger des Angeklagten postwendend, nachdem er klargestellt hatte, dass sich sein Mandant heute nicht äußern wird. Mitgebracht hatte der Anwalt dazu den Bericht der Feuerwehr vom Tattag. Darin war zu lesen, dass sich aufgrund des Regens die Tage vorher das Feuer nicht habe entwickeln können. Die zwölf Einsatzkräfte hätten lediglich ein paar Glutnester auf einer Fläche von rund zehn Quadratmetern ablöschen müssen.

 

Die Schilderung der Hauptzeugin, die den Vorfall damals entdeckt hatte, unterstützte nicht nur die These des Verteidigers, dass das Feuer kein großer Brand gewesen sein soll. Die Aussage machte zudem deutlich, dass sich die Anklage auf nur wenige Indizien stützte.

 

Beim Spaziergang mit ihrem Hund durch den Wald habe sie mittags zunächst ein Auto auf einem Feldweg wahrgenommen und in einer Tannenschonung in der Nähe auch einen Mann gesehen. „Er hatte zwei Säcke dabei.“ Es habe gequalmt und es sei auch Feuer da gewesen. Sie war etwa 30 Meter entfernt von dem Mann, mit dem sie sich rufend austauschte. „Was wir geschrien haben, weiß ich nicht mehr.“ Sie sei anschließend ein kurzes Stück weiter gegangen, um einer Bekannten das Nummernschild mitzuteilen, dann sei sie zurückgegangen.

 

Dort sah sie nur noch, dass der Mann schon weggefahren war. Zurückgelassen hatte er einen zu einem Viertel gefüllten Benzinkanister und „mehrere Glutnester“, die sie austrat. Wie hoch das Feuer war, ob es überhaupt wirklich Feuer gab und an wie vielen Stellen, dazu machte die Zeugin abweichende Angaben.

 

Wiedererkennen konnte sie den Angeklagten nicht als jenen Mann, den sie vor zwei Jahren im Wald gesehen hatte. Schon damals habe sie ihn nur vage beschreiben können. Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei tatsächlich durch das angegebene Kennzeichen des Autos. Aufgefunden wurde Jürgen K. an jenem Tag aber nicht an seiner Adresse – ebenso wenig wie das Fahrzeug. Es gibt also keine weiteren Spuren. Der Versuch der Polizei, vom Benzinkanister eine DNA-Probe zu gewinnen und mit der DNA des Angeklagten abzugleichen, gelang nicht. Es haftete schlicht zu wenig DNA an dem Gegenstand.

 

Dem Gericht wurde klar, dass eine Basis für eine Verurteilung kaum gegeben war, sodass es sich mit dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 300 Euro einigte. Sobald Jürgen K. das Geld an die Organisation Ärzte ohne Grenzen gezahlt hat, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.   

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