BLAULICHT

Brutale Säure-Attacke: „Ich werde sie zur Miss Schönheit von Gummersbach machen“

pn; 18.09.2024, 17:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Noch diese Woche soll am Landgericht Köln das Urteil gegen einen 44-jährigen Angeklagten fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Körperverletzung vor.
BLAULICHT

Brutale Säure-Attacke: „Ich werde sie zur Miss Schönheit von Gummersbach machen“

pn; 18.09.2024, 17:00 Uhr
Gummersbach – Aus verschmähter Liebe soll ein 44-Jähriger seine Ex-Freundin mit Schwefelsäure übergossen haben – Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe - Hass-Nachrichten zeugen von brutalen Gewaltfantasien.

Von Peter Notbohm

 

Er soll im Februar dieses Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin mit 96-prozentiger Schwefelsäure übergossen haben (OA berichtete). Im Prozess um die brutale Säure-Attacke auf eine 41-jährige Gummersbacherin hat die Staatsanwaltschaft eine lange Haftstrafe gefordert. Konstantin D. (Anm.d.Red.: Name geändert) soll dem Vernehmen nach wegen schwerer Körperverletzung für acht Jahre hinter Gitter.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann (44) aus der Republik Moldau vor, seiner ehemaligen Freundin in den frühen Morgenstunden des 9. Februar an ihrer Wohnung in Gummersbach aufgelauert und sie mit der Schwefelsäure übergossen zu haben. Die 41-Jährige erlitt hierbei schwerste Verätzungen zweiten und dritten Grades an Kopf, Händen und Armen. Ihre rechte Ohrmuschel hat sie verloren, auch die behaarte Kopfhaut musste von Ärzten in einer Spezialklinik in Duisburg weitreichend abgetragen werden. Konstantin D. hatte zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag ein Geständnis abgelegt (OA berichtete).

 

Die Verteidigung verzichtete dem Vernehmen nach auf einen konkreten Antrag. Die Plädoyers wurden am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, nachdem die 12. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Wolfgang Schorn bereits für das psychiatrische Gutachten des Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte. Der Schwerpunkt des Gutachtens widmete sich der Frage, ob und in welcher Form eine krankhafte seelische Störung bei dem 44-Jährigen vorliegt und wie sich diese auf die Tat ausgewirkt haben könnte. Die Kammer erhoffte sich, dass der bislang eher zurückhaltend agierende Konstantin D. sich ohne Zuschauer mehr öffnet. Für ihn kommt auch eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt in Frage.

 

Zuvor hatten mehrere Polizisten, darunter die beiden Beamten, die Konstantin D. noch am selben Tag in einem Mehrfamilienhaus in Monheim festgenommen hatten, ausgesagt. Die Ermittler waren ihm per Handyortung auf die Spur gekommen. „Er hat sofort die Hände hochgenommen, als er uns sah. Es gab keinerlei Widerstand und er hat die Festnahme sehr ruhig über sich ergehen lassen“, berichtete ein 26-jähriger Polizist. Der 44-Jährige habe bei der Festnahme keinen alkoholisierten Eindruck gemacht.

 

Gezeigt wurden zudem mehrere Fotos von den Verletzungen des Opfers, die in dem Verfahren auch als Nebenklägerin auftritt, sowie vom Tatort. Die Plastikflasche, in der die Schwefelsäure transportiert worden war, hatten die Ermittler in einem Gebüsch unweit des Tatorts gefunden. Verlesen wurden außerdem die zahlreichen Chatnachrichten und Voice-Messages, die Konstantin D. einer Cousine der 41-Jährigen ab dem Herbst 2023 geschickt hatte.

 

Es waren verstörende Texte, die vor Beleidigungen, Drohungen und Gewaltfantasien nur so strotzten. „Ich werde sie mit einer Messerklinge entstellen und sie mit Säure übergießen und kein Mitleid mit ihr haben. Ich werde sie zur ‚Miss Schönheit von Gummersbach‘ machen“, hieß es dort unter anderem. Seine Ex-Freundin, mit der er drei Jahre lang eine Beziehung geführt hatte, bezeichnete er in den Nachrichten unter anderem mehrfach als „dreckigen Abschaum“. Die Frau hatte sich von ihm wegen seiner Drogenabhängigkeit getrennt.

 

Auch nach der Tat soll der Angeklagte der Cousine der 41-Jährigen noch geschrieben haben. Dort habe er die Tat zugegeben. „So geht man nicht mit mir um. Ich halte, was ich verspreche“, hieß es in einer weiteren Nachricht des Heroinabhängigen. Er sei bereits in die Niederlande geflohen. In einer weiteren Sprachnachricht sprach er von Dänemark als Fluchtort: „Ich habe mich totgelacht. Wir haben ein Video von ihr gemacht“, hieß es in russischer Sprache.

 

Dr. Karl-Christoph Bode, der Verteidiger von Konstantin D., sprach anschließend davon, dass es seinem Mandanten schwerfalle, sich einsichtig zu zeigen: „Er ist ein gebildeter Mensch, mitfühlend und nicht vorbestraft. Auch Zeugen haben uns berichtet, dass er nie durch Aggressionen aufgefallen ist. Er hat diese Dinge, die so unendlich voller Hass sind, geschrieben und gesagt und muss damit leben. Viel schlimmer ist für ihn aber, dass das Opfer mit den Folgen leben muss. Er schämt sich dafür.“

 

Das Urteil wird am Freitag fallen. Die Kammer wird sich dann auch zum Thema Schmerzensgeld äußern. Im Raum stehen aufgrund eines ähnlich gelagerten Falls bis zu 250.000 Euro. Die Verteidigung sprach davon, dass man das Grundurteil zwar anerkenne, die Höhe aber nicht. Genannt wurden stattdessen 50.000 Euro, einen Vergleich lehnt die Nebenklage ab.

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