BLAULICHT

Das eigene Auto plötzlich bei Ebay Kleinanzeigen gefunden

pn; 05.08.2022, 13:15 Uhr
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Das eigene Auto plötzlich bei Ebay Kleinanzeigen gefunden

pn; 05.08.2022, 13:15 Uhr
Oberberg – 60—jähriger Wiehler musste sich wegen Unterschlagung am Amtsgericht Waldbröl verantworten - Schrotthändler hatte ohne Auftrag Wagen abgeholt.

Von Peter Notbohm

 

Wegen Unterschlagung musste sich am Donnerstag ein 60-jähriger Wiehler vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Toyota Land Cruiser eines 44-jährigen Reichshofers ohne dessen Wissen an einen Schrotthändler verkauft zu haben. Dass sich Bernd C. (Anm.d.Red.: Name geändert) für unschuldig hielt, merkte man bereits an der Tatsache, dass er auf einen Anwalt verzichtete und sich selbst vor Gericht vertrat.

 

Sein Bruder habe am 21. Dezember des vergangenen Jahres einem Waldbröler Schrotthändler den Auftrag gegeben, zwei schrottreife Fahrzeuge vom Gelände des ehemaligen Elternhauses, wo ein weiterer Bruder mit seinem Sohn heute noch lebt, abzuholen, erklärte er vor Gericht. Dabei habe man auch über die anderen beiden abgestellten Fahrzeuge, darunter den Toyota, gesprochen, hierfür aber nie einen Auftrag erteilt. „Der Wagen stand dort seit mehreren Jahren, gehörte aber jemanden anderen“, so der 60-Jährige.

 

Er habe noch versucht, den 44-jährigen Eigentümer des Land Cruisers zu kontaktieren, dieser habe aber nie zurückgerufen. Warum der Schrotthändler letztlich ohne Auftrag trotzdem auch die anderen beiden Fahrzeuge abgeholt habe, könne er auch nicht erklären, so der Wiehler – auch Geld habe man für das Fahrzeug nie bekommen.

 

Auch der Toyota-Besitzer konnte wenig zur Aufklärung des Falls beitragen. Er habe damals bei Ebay Kleinanzeigen plötzlich seinen Wagen für 7.500 Euro angeboten gesehen und sofort bei dem Schrotthändler die Herausgabe verlangt. Hierfür habe er sogar noch knapp 600 Euro zahlen müssen. „Ich hatte den Wagen etwa ein Jahr vorher gekauft, dort in Absprache aber stehen lassen. Hätte man mich kontaktiert, hätte ich ihn sofort abgeholt“, sagte der Reichshofer.

 

Für Einzelrichter Matthias Behr reichten die Indizien nicht annähernd aus, um das Verfahren weiterzuführen und stellte dieses aufgrund der dünnen Beweislage und des geringen Schuldvorwurfs wegen Geringfügigkeit ein.

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