BLAULICHT

Demenzkranken Ehemann (83) erstochen: Rentnerin (76) muss lange ins Gefängnis

pn; 22.06.2026, 13:21 Uhr
Foto: Katharina Schmitz ---- Eine 76-Jährige aus Wipperfürth muss für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Köln verurteilte sie wegen Totschlags an ihrem Ehemann.
BLAULICHT

Demenzkranken Ehemann (83) erstochen: Rentnerin (76) muss lange ins Gefängnis

pn; 22.06.2026, 13:21 Uhr
Wipperfürth/Köln - Wipperfürtherin am Landgericht Köln wegen Totschlags verurteilt - Richter glaubten ihre Unfallversion nicht.

Im Fall des gewaltsamen Todes eines 83-jährigen Wipperfürthers Anfang des Jahres (OA berichtete) hat das Landgericht Köln überraschend bereits am vergangenen Freitag sein Urteil gefällt. Ursula K. (Anm.d.Red.: Name geändert), die Ehefrau (76) des Verstorbenen, wurde wegen Totschlags an ihrem an Demenz erkrankten Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Köln auf OA-Nachfrage bestätigte. Ursprünglich hieß es, das Urteil soll erst Anfang Juli fallen.

 

Laut einer dpa-Meldung sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau ihren Mann mit einem Küchenmesser einen tödlichen Stich in den Oberkörper versetzt hatte. Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt (OA berichtete) noch behauptet, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe. Laut ihr sei ihr Mann aufgestanden, ohne sich auf seinen Rollator zu stützen. Als der 83-Jährige dann tatsächlich gestürzt sei, müsse das Messer unabsichtlich in ihn eingedrungen sein.

 

Diese Version hatte das Gericht von Anfang an für wenig glaubhaft befunden, wie die Richter laut dpa auch in ihrem Urteil deutlich machten. Widerlegt wurde die Behauptung unter anderem durch zwei Zeuginnen, die am zweiten Prozesstag ausgesagt hatten, dass kurz vor dem tödlichen Stich ein Streit aus der Wohnung zu hören war und die Frau zweimal „Ich stech‘ dich ab!“ gerufen habe (OA berichtete).

 

Gleich zwei Tatsachen hätten laut den Richtern der 1. Großen Strafkammer gegen die Version der Angeklagten gesprochen, schreibt die dpa weiter. Einerseits habe sie das Messer im Anschluss vom Blut gereinigt und zurück in die Besteckschublade gelegt. Andererseits habe sie den Rettungssanitätern nichts von einem Messerstich erzählt, sondern sogar von angeblichen, vermutlich frei erfundenen, Suizid-Absichten ihres Ehemannes berichtet. Darin erkannten die Richter den klaren Versuch, Verantwortung von sich zu weisen.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert; die Verteidigung hatte auf einen konkreten Antrag verzichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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