BLAULICHT

Den Nachbarn auf die Intensivstation geprügelt?

pn; 16.01.2025, 12:27 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- In einem Sicherungsverfahren muss sich seit Donnerstag ein 34-Jähriger aus Bergneustadt verantworten. Ihm wird gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.
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Den Nachbarn auf die Intensivstation geprügelt?

pn; 16.01.2025, 12:27 Uhr
Bergneustadt – Am Landgericht Köln startete am Donnerstag ein Sicherungsverfahren gegen einen Bergneustädter (34) – Er soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden und dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden.

Von Peter Notbohm

 

Am 12. Dezember 2023 landet ein Bergneustädter mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus. Die Ärzte stellen drei gebrochene Rippen, ein Schädel-Hirn-Trauma, eine kollabierte Lungenhälfte und Flüssigkeit in der Herzkammer fest. Der Mann muss intensivmedizinisch behandelt werden. Er soll von seinem Nachbarn vor seiner Wohnung in Bergneustadt zusammengeschlagen worden sein, als er die Mülltonne in den Innenhof des Hauses geschoben hat. Noch am Boden liegend soll der mutmaßliche Schläger weiter gegen den Kopf seines Opfers geschlagen und getreten haben.

 

Wegen dieser Verletzungen muss sich nun Mehmet L. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Landgericht Köln in einem Sicherungsverfahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Bergneustädter gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Knapp zwei Monate später, am 5. Februar des vergangenen Jahres, sollen beide Nachbarn erneut aufeinandergetroffen sein. Diesmal endet es wohl glimpflicher. Dieses Mal soll Mehmet L. seinen Nachbarn, der zufällig am Fenster vorbeilief, als Bastard beleidigt haben, weil er glaubt, dass er in seine Wohnung eingedrungen ist und ihm Zahnpasta auf den Spiegel geschmiert habe.

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Mehmet L. unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und nicht fähig ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, da von ihm weitere Taten zu erwarten sei und soll daher dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Derzeit ist der 34-Jährige in einer LVR-Klinik in Köln-Porz untergebracht.

 

Zum Prozessauftakt deutete Mehmet L. an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen, allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das wurde von der 11. Großkammer unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Kretzschmar aber abgelehnt. Er wolle sich trotzdem äußern, reagierte der Angeklagte. Das wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, da der psychiatrische Gutachter kurzfristig erkrankt war. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll am 3. Februar fallen.

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