BLAULICHT

Der Konsum ist Ursprung allen Übels

ls; 09.12.2025, 15:00 Uhr
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BLAULICHT

Der Konsum ist Ursprung allen Übels

ls; 09.12.2025, 15:00 Uhr
Waldbröl – Vor dem Amtsgericht wurde heute ein 45-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bei der Teilnahme an einer stationären Suchttherapie aber nicht antreten muss.

Von Leif Schmittgen

 

Staatsanwalt und Richterin Christina Becher hatten bei der heutigen Verhandlung vor dem Waldbröler Amtsgericht von dem Gebaren des Dariusz M. genug (Anmerkung d. Red.: Name geändert). Die Anklage wollte den Waldbröler für neun Monate ins Gefängnis schicken, die Vorsitzende minderte die Strafe in ihrem Urteil zwar um einen Monat, eine Bewährung aber wurde ausgeschlossen. Zum Verhängnis wurden dem gebürtigen Polen dabei nicht die Taten, die ihm aktuell zum Vorwurf gemacht werden, sondern zahlreiche einschlägige Einträge im Bundeszentralregister.

 

Aber der Reihe nach: Am 9. November 2024 soll Dariusz M. laut Anklageschrift mit seinem Fahrrad in den Audi eines Unbeteiligten gekracht sein und dadurch einen Schaden von 1.000 Euro an dem Fahrzeug verursacht haben. Als die herbeigerufenen Polizeibeamten den Mann auf Alkohol- und Drogenkonsum überprüfen wollten, wehrte er sich derart heftig, dass die Polizisten leichte Verletzungen davontrugen und sich zudem beleidigen lassen mussten. Die später entnommene Blutprobe bestätigte den Verdacht des Rauschmittelkonsums. Alkohol und Cannabis wurden im Blut des Angeklagten nachgewiesen. Damit aber nicht genug: Beim Verlassen des Gebäudes streckte M. einem der Beamten den Mittelfinger entgegen.

 

Über seinen Verteidiger räumte der Waldbröler die Taten vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei allen Beteiligten, die heute auch als Zeugen erschienen waren. Sie mussten wegen des umfangreichen Geständnisses aber nicht mehr gehört werden. Dariusz M. gab offen zu, täglich Alkohol, Cannabis und Amphetamine zu sich zu nehmen. Die Wechselwirkung mache ihn aggressiv. „Der Konsum ist der Ursprung allen Übels“, skizzierte der Rechtsanwalt die seit Jahren andauernde Abwärtsspirale seines zurzeit arbeitslosen Mandanten. Er leide unter einem Herzfehler, weshalb der gelernte Koch keiner schweren körperlichen Arbeit mehr nachgehen könne.

 

Trotz der Fürsorge seiner Ehefrau, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, sorgte das Suchtverhalten schon mehrfach für Gesetzeskonflikte. In den vergangenen Jahren sammelte der 45-Jährige unter anderem Urteile wegen Hehlerei, Beleidigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Erpressung. Während der Verteidiger um eine Bewährungsstrafe „im Ermessen des Gerichts“ bat, verzichtete Richterin Christina Becher auf diese Möglichkeit. „Sie sind ein Bewährungsversager“, hieß es in der Begründung. Die ihm zur Seite gestellte Helferin bescheinigte ihm zwar ein stabiles soziales Umfeld, mit der Einhaltung von Terminen nehme er es aber nicht immer genau. Auch über seinen Drogenkonsum wusste die Bewährungshelferin bis dato nichts.

 

Eine Chance bleibt für Dariusz M. noch, doch nicht ins Gefängnis zu müssen. Er soll sich einer stationären Therapie unterziehen. Dazu ist der Waldbröler durchaus bereit. Er befindet sich laut Verteidiger schon einige Zeit im Austausch mit der Caritas-Suchtberatung und plane ohnehin im kommenden Jahr einen entsprechenden Klinikaufenthalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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