BLAULICHT
Diebesbande klaute teure Fahrräder: Zwei Männer müssen mehrere Jahre in Haft
Oberberg/Köln – Am Landgericht Köln fiel heute das Urteil gegen vier Ukrainer – Gestohlene Fahrräder hatten einen Wert von über 250.000 Euro.
Von Peter Notbohm
Es ging um Fahrräder und E-Bikes im Wert von mehr als 250.000 Euro. Das Landgericht Köln hat am Dienstag drei Ukrainer wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen sowie wegen Diebstahls und Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt. Eine junge Ukrainerin wurde zudem wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in einem Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Sie hatte für ihren Freund in einem Fall den Chatkontakt mit einem der Geschädigten über eBay Kleinanzeigen geführt.
Die 26. Große Strafkammer sah es nach einer zweimonatigen Verhandlung als erwiesen an, dass die drei Männer für eine Reihe von Fahrraddiebstählen im Oberbergischen, im Rhein-Sieg-Kreis, im Ruhrgebiet und in Rheinland-Pfalz im Zeitraum zwischen dem 18. November 2023 und dem 5. April dieses Jahres verantwortlich waren. Spätestens im Januar hatten sich die Männer nach Ansicht der Richter zu einer Bande zusammengeschlossen und auch gewerbsmäßig gehandelt. Weitere Mittäter blieben unbekannt. Die drei Männer hatten während des Verfahrens Geständnisse abgelegt, allerdings wurden sie durch die Telefonüberwachung der Polizei auch weitgehend überführt.
Den beiden Haupttätern wurden insgesamt 18 bzw. zehn Fälle schweren Bandendiebstahls nachgewiesen. Sie müssen für vier bzw. drei Jahre ins Gefängnis. Ursprünglich waren noch deutlich mehr Fälle angeklagt (OA berichtete), mehrere Vorwürfe wurden während des Verfahrens aber eingestellt. Ein Heranwachsender (19) wurde wegen vier Fällen verwarnt. Er bekam mehrere Auflagen durch das Gericht. Neben 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit muss er verpflichtend an einem Deutschkurs teilnehmen, sich dazu ein Jahr lang um einen Ausbildungsplatz bemühen und diesen auch antreten. Diese Bemühungen muss er monatlich nachweisen. Zusätzlich sah die Kammer davon ab, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Die Frau (22) muss 900 Euro zahlen. Zudem ordneten die Richter die Einziehung von fast 261.000 Euro als Wertersatz an. Auch seinen Audi Q7 bekommt einer der beiden Haupttäter nicht zurück. Ebenfalls beschlagnahmt bleiben 4.350 Euro Bargeld, von denen die Kammer ausgeht, dass es sich dabei um Erlöse aus dem Diebesgut handelt, sowie das iPhone der 22-Jährigen. Die Kammer folgte damit weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft (OA berichtete).
Die Diebstähle waren nach Ansicht der Richter immer nach demselben Muster abgelaufen. Über eBay Kleinanzeigen wurden potenzielle Opfer gesucht, später die Häuser der Geschädigten ausgespäht und dann nachts zugeschlagen. Die Fahrräder wurden anschließend in Transportern oder Kleinbussen zerlegt und verpackt und die Einzelteile in die Ukraine gebracht, von wo die vier Angeklagten jeweils kurz vor Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflohen waren.
„Wir haben es hier mit vier jungen Menschen zu tun, die durch den Prozess vor einer ungewissen Zukunft standen. Mit dem heutigen Urteil ist dieser Schwebezustand zumindest erst einmal beendet“, sagte Richterin Bergemann. Der Kammer sei durchaus bewusst, dass die Verteidigung in der Lage gewesen wäre, das Verfahren noch über mehrere Monate zu ziehen, trotzdem wurden die Geständnisse in ihrer Qualität am unteren Rand eingeordnet.
Besonders mache den Fall, dass es sich um Ersttäter handelt, die in der Ukraine ein völlig unauffälliges Leben geführt hätten, dort teilweise sogar studierten. Gegen die Männer habe allerdings auch der erhebliche verursachte Schaden sowie die Vielzahl der Taten in einem kurzen Zeitraum gesprochen.
Beim 19-Jährigen verzichtete die Kammer auf die Festsetzung einer Jugendstrafe, weil die Richter keine schädlichen Neigungen bei ihm feststellen konnten. Zwar habe man diese hinsichtlich der begangenen Taten noch annehmen können, entscheidend sei aber der Zeitpunkt des Urteils. Da sich der 19-Jährige während des Prozesses nach seiner Entlassung aus der U-Haft vorbildlich verhalten habe und allen Weisungen gefolgt sei, geht die Kammer davon aus, dass keine erheblichen Anlage- und Erziehungsmängel vorliegen und somit andere Maßnahmen neben den getroffenen Auflagen nicht erforderlich sind.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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