BLAULICHT

„Dieses Verfahren steht unter keinem guten Stern“

ls; 13.07.2026, 14:10 Uhr
BLAULICHT

„Dieses Verfahren steht unter keinem guten Stern“

ls; 13.07.2026, 14:10 Uhr
Waldbröl – Bulgare wird zu einer Bewährungsstrafe und Geldzahlung verurteilt, blieb dem Prozess aber zunächst unfreiwillig fern.

Von Leif Schmittgen

 

Eine verschollene Gerichtsakte hatte eine Verurteilung  wegen Fahrens ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, Widerstands und unerlaubten Fahrens eines Firmenwagens vor knapp zwei Wochen verhindert (OA berichtete). Die Akte war versehentlich an die Staatsanwaltschaft verschickt worden und ist inzwischen wieder aufgetaucht. Nun hatte es Richter Dr. Malte Zurbrügg schwarz auf weiß, was er seinerzeit nur aus seiner Erinnerung wiedergeben konnte. Über 2,5 Promille hatte Dimitar D. (Anm. d. Red.: Name geändert) im Blut, als er 2023 betrunken im Wagen seines Vaters von der Polizei erwischt wurde und sich einer Blutprobenentnahme vehement verweigerte. Das hatte am heutigen zweiten Verhandlungstag eine Polizistin bestätigt – und das sogar gleich zweimal.

 

Begonnen hatte der Prozess nämlich zunächst ohne den Angeklagten, weshalb sich Zurbrügg dazu entschied, in Abwesenheit des Bulgaren zu verhandeln. Die Polizistin war aus dem Zeugenstand entlassen worden und auch die Dolmetscherin hatte den Saal unverrichteter Dinge bereits verlassen, als sie plötzlich mit dem Angeklagten im Schlepptau zurückkehrte. Ihm hatten die Gerichtsmitarbeiter schlicht den Zutritt zum Gebäude verweigert, weil sie annahmen, der Termin sei abgesagt. So blieb den Beteiligten nichts anderes übrig, als die Zeugin erneut zu vernehmen und einschlägige Fotos noch einmal zu betrachten – so schreibt es die Prozessordnung vor. „Dieses Verfahren steht unter keinem guten Stern“, befand der Richter. Neben dem zunächst fehlenden Angeklagten und der verschollenen Akte war auch die Unfallgeschädigte – nach einem Crash hatte sich D. aus dem Staub gemacht – unauffindbar.

 

Trotzdem reichte es heute für eine Verurteilung. Zehn Monate auf Bewährung erhielt der Bulgare für seine Vergehen. Die Staatsanwältin hatte gar ein Jahr gefordert, wegen des Alkohols im Blut aber stellte Zurbrügg die verminderte Schuldfähigkeit des Verurteilten fest. Bis Dezember steht D. wegen gefährlicher Körperverletzung noch unter Bewährung, allerdings nicht einschlägig, weshalb der Bulgare abermals auf freiem Fuß bleibt. 1.500 Euro muss er zudem an das Deutsche Rote Kreuz zahlen. Hält er sich nicht an die Ratenvereinbarung, muss er ins Gefängnis. „Sie sollen spüren, was Sie falsch gemacht haben“, begründete der Richter die Strafzahlung. Reue zeigte der 28-Jährige nicht. Er schwieg bis zum Schluss beharrlich und verließ auch den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung, ohne ein Wort zu sagen.

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