BLAULICHT

Drogen in der Milchflasche versteckt

lw; 24.01.2023, 18:38 Uhr
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BLAULICHT

Drogen in der Milchflasche versteckt

lw; 24.01.2023, 18:38 Uhr
Waldbröl – 24-Jähriger soll mit Marihuana gedealt haben – Angeklagter kein Unbekannter am Amtsgericht.

Von Lars Weber

 

Eine Stunde hatten die Beteiligten am Waldbröler Amtsgericht auf Erik K. (Anm.d.Red.: Name geändert) warten müssen, als der 24-Jährige im August vergangenen Jahres vor Richter Carsten Becker erscheinen musste. Damals musste die Polizei bei ihm anrücken, um den wegen Drogenhandels angeklagten Waldbröler abzuholen (OA berichtete). Im Vergleich dazu hat es bei einem weiteren Prozess gegen den jungen Mann am gestrigen Montag schon einmal eine Verbesserung gegeben. Die Verspätung des 24-Jährigen bewegte sich nur im Minuten-Bereich. Dass der Angeklagte auch seinem Leben den richtigen Dreh geben kann, muss er indes erst noch zeigen. Genau dafür hat das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Carsten Becker ihm eine Vorlage gegeben.

 

 „Mein Mandant möchte reinen Tisch machen und sein Leben umstellen“, sagte der Verteidiger, nachdem die Staatsanwaltschaft seinem Ansinnen, das Verfahren einzustellen, eine Absage erteilt hatte. Dem folgte prompt ein Geständnis von Erik K, der damit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bestätigte. Der 24-Jährige sei am 20. Juni vergangenen Jahres in Waldbröl auf dem Parkdeck des Rewe-Markts gemeinsam mit einem Kumpel um 0:46 Uhr von der Polizei angetroffen worden. Bei der Kontrolle waren in einem Rucksack 16 Druckverschlusstütchen gefunden worden. Rund 42 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 6,8 Gramm habe er dabeigehabt, womit er knapp unter der rechtlichen Grenze zu einer „nicht geringen Menge“ lag. Mindestens ein Teil der Drogen waren in einer Plastik-Milchflasche versteckt gewesen, wie ein Polizist im Prozess aussagte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, mit dem Marihuana Handel getrieben zu haben.

 

„Der Rucksack gehörte mir“, sagte Erik K. Zuvor habe er dazu gelogen. Er bestätigte auch, dass er die Drogen nicht nur selbst konsumieren, sondern zum Teil verkaufen wollte – auch wenn Richter Becker diese Aussagen dem Angeklagten etwas aus der Nase ziehen musste. „Ich will mich ändern. Auch mein Umfeld, um nicht wieder irgendwo reingezogen zu werden“, beteuerte er später.

 

Dass der Angeklagte von diesem Ziel noch ein wenig entfernt zu sein scheint, zeigten die Schilderungen der Bewährungshelferin. Dem jungen Mann fehle vor allem eine Tagesstruktur. „Er sagt zwar immer, dass er eine Arbeit in Aussicht habe. Es passiert aber nichts.“ Seit dem Urteil vor sechs Monaten habe er keinen Job mehr gehabt. Immerhin sei der letzte Drogenkonsum „ein bis zwei Monate“ her.

 

Die Staatsanwaltschaft forderte für das Vergehen im Juni 2022 zehn Monate auf Bewährung, die kombiniert mit der 13-monatigen Bewährungsstrafe aus dem vergangenen Urteil eine Gesamtstrafe von 18 Monaten auf Bewährung bilden sollten. „Seitdem gab es keine neuen Verfahren, er hat hoffentlich etwas gelernt.“ Fast noch wichtiger als die Bewährungsstrafe schien der Staatsanwaltschaft die Forderung nach 100 Sozialstunden, um eine Struktur in das Leben des Mannes zu bringen. Der Verteidiger hielt die Forderung nach zehn Monaten für überzogen.

 

Richter Carsten Becker folgte allerdings der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Was die Bemühungen um einen neuen Job angeht, glaubten sie dem Angeklagten nicht ganz. Die 100 Sozialstunden sollen nun innerhalb von sechs Monaten abgeleistet werden. Falls er in dieser Zeit einen anderen Job bekommen sollte, werde man eine Lösung für die restlichen Stunden finden. Weiter solle Erik K. auch die Suchtberatung aufsuchen. Die Zeit wird zeigen, ob die Maßnahmen des Gerichts Wirkung zeigen.

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